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KG, 13.02.2019 - 3 Ws 35/19 - 121 AR 16/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Strafrechtsentschädigung, StrEG, Ermessen, Schuldunfähigkeit, risikoerhöhendes Tatgeschehen
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 2 StrEG, § 6 Abs 1 Nr 2 StrEG
Berücksichtigung von Tatvorverhalten bei Entschädigungsentscheidung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StrEG § 5 Abs. 2 ; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2
Versagung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen exzessiven Drogenkonsums im Vorfeld der Tat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ermessen bei der Strafrechtsentschädigung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.06.2018 - 283 Js 1277/18
- KG, 13.02.2019 - 3 Ws 35/19 - 121 AR 16/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12
Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat
Auszug aus KG, 13.02.2019 - 3 Ws 35/19
Allerdings muss der Ermessensentscheidung grundsätzlich eine Gesamtwürdigung vorausgehen, in welche die Schwere des Tatvorwurfs und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. KG NStZ-RR 2013, 32).