Rechtsprechung
KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Gesellschaft gegen einen Gesellschafter auf Auszahlung eines Darlehens für einen erworbenen Geschäftsanteil; Anforderungen an eine Begründung der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Darlehensgewährung mit den im Urkundsprozess statthaften Beweismitteln
- Judicialis
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 592; ; ZPO § 592 Abs. 2; ; ZPO § 597 Abs. 1; ; ZPO § 597 Abs. 2; ; GmbHG § 54 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 54 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 54 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Abweisung einer Klage wegen nicht Belegbarkeit des Anspruchs mit den im Urkundenprozess statthaften Beweismitteln - Zur Auslegung eines Gesellschaftsvertrags in Form einer Satzung - Voraussetzungen für die Annahme eines Darlehensvertrages in einer Satzung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.06.2007 - 104 O 124/06
- KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 25.10.1991 - BReg. 3 Z 125/91
Für Nennwertaufstockung keine Satzungsänderung erforderlich
Auszug aus KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07
Durch die ausdrückliche Vereinbarung der aufschiebenden Bedingung in TOP 1, dass für dessen Wirksamkeit positive Beschlüsse zu TOP 2 erforderlich sind, wurde hinreichend deutlich gemacht, dass die Schaffung dieses neuen Geschäftsanteils ohne Stammkapitalerhöhung (sog. Revalorisierung nach Einziehung des alten Geschäftsanteils, vgl. dazu BayObLG DB 1991, 2537) mit der Kapitalerhöhung in Zusammenhang stehen sollte. - BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91
Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils
Auszug aus KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07
Es kann daher offen bleiben, ob die Klägerin auch nach dem gesellschaftlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, der es verbietet, willkürliche Differenzierungen zwischen den Gesellschaftern vorzunehmen (vgl. dazu BGHZ 116, 359 ff., 373), gehindert ist, von der Beklagten die Eingehung eines Darlehens für den neu geschaffenen Gesellschaftsanteil zu verlangen. - BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70
Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …
Auszug aus KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07
Dies erfordert aber eine Situation, die anderenfalls nach Treu und Glauben zu einer unzumutbaren Verzögerung führen würde (vgl. BGH WM 1972, 685 ff. = NJW 1972, 1189). - BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99
Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages
Auszug aus KG, 13.03.2008 - 23 U 106/07
Mit der Klage auf Abschluss des Hauptvertrages kann zwar die Klage auf Leistung wie nach dem Hauptvertrag geschuldet verbunden werden (BGH NJW 2001, 1285).