Rechtsprechung
KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18 - 161 AR 44/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 116 Abs 1 S 2 Nr 4 StPO, § 57 Abs 1 StGB
Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung der Straferwartung im Rahmen des Haftgrundes der Fluchtgefahr; notwendige Angaben zum Sicherungsgeber einer Kaution - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer möglichen Reststrafenaussetzung bei der Beurteilung der Fluchtgefahr; Beseitigung der Fluchtgefahr durch Sicherheitsleistung durch Dritte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 ; StPO § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Berücksichtigung einer möglichen Reststrafenaussetzung bei der Beurteilung der Fluchtgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beseitigung der Fluchtgefahr durch Sicherheitsleistung durch Dritte
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.06.2017 - 353 Gs 1267/17
- LG Berlin, 01.12.2017 - 284 Js 791/17
- KG, 08.01.2018 - 4 Ws 147/17
- LG Berlin, 12.01.2018 - 284 Js 791/17
- KG, 13.03.2018 - 4 Ws 30/18 - 161 AR 44/18
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.07.2022 - StB 28/22
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender …
Zwar kann auch eine (partielle) Sicherheitsleistung durch einen Dritten einem Fluchtanreiz wirksam begegnen, dies jedoch nur dann, wenn aufgrund der Persönlichkeit des Beschuldigten und seiner Beziehungen zum Sicherungsgeber angenommen werden kann, er werde diesem nicht durch den Verfall der Sicherheit schaden wollen, und die Summe nach dem Vermögen des Leistenden in einer Höhe festgesetzt ist, die der Beschuldigte nicht als Freundschaftsgeschenk ansehen kann (KG, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 Ws 30/18 - 161 AR 44/18, juris Rn. 17;… BeckOK StPO/Krauß, 43. Ed., § 116 Rn. 11). - KG, 12.02.2021 - 4 Ws 9/21
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Voraussetzungen der Fluchtgefahr bei einem …
Auch die Erwartung einer hohen, Fluchtanreiz bietenden Freiheitsstrafe ist eine "bestimmte Tatsache" im Sinne des § 112 Abs. 2 StPO, für deren Vorliegen - soll die Haftanordnung darauf gestützt werden - eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss (vgl. Senat StraFo 2015, 108;… Beschlüsse vom 19. März 2019 [aaO] und vom 13. März 2018 - 4 Ws 30/18 -). - KG, 10.02.2022 - 4 Ws 13/22
Beurteilung der Fluchtgefahr während laufender Hauptverhandlung
Insoweit bedarf es, weil die Vollstreckungssicherung lediglich einen Nebenzweck der Untersuchungshaft darstellt (vgl. Senat StraFo 2016, 510; Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 Ws 96/17 -, 13. März 2018 - 4 Ws 30/18 - und 12. Februar 2021 - 4 Ws 9/21 - [alle bei juris]), einer besonders gründlichen Prüfung der Unerlässlichkeit dieser Haft mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.