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   KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19   

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https://dejure.org/2021,10616
KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19 (https://dejure.org/2021,10616)
KG, Entscheidung vom 13.04.2021 - 21 U 45/19 (https://dejure.org/2021,10616)
KG, Entscheidung vom 13. April 2021 - 21 U 45/19 (https://dejure.org/2021,10616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 637 BGB, § 641 Abs 3 BGB, § 648a BGB vom 23.10.2008
    Bauvertrag: Mehrvergütungsanspruch des Werkunternehmers für Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Arglisteinrede des Bestellers bei unterlassenem Hinweis auf Nichterreichung der Funktionstauglichkeit des Werkes; doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 650f
    Voraussetzungen des Vorschussanspruchs des Bestellers (Nachfristsetzung, Mehrvergütung, Sicherheitsleistung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 650f
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Mängelbeseitigung durch den Werkunternehmer bei Bestehen von Mehrvergütungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer erstellt das LV: Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer erstellt das Leistungsverzeichnis: Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen! (IBR 2021, 340)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Die Tücken der doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung (IBR 2021, 445)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2662
  • NZBau 2021, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Insoweit kommt es auf die Auslegung des gesamten Vertrags, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung an (BGH, Urteil vom 27. Juli 2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368; Urteil vom 13. März 2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23; Urteil vom 10. April 2014, VII ZR 144/12).

    cc) Wenn die Klägerin somit nicht verpflichtet ist, die Mangelbeseitigung ohne Mehrvergütung auszuführen, kann der Beklagte ihr keine wirksame Frist setzen, wenn er zugleich die Zahlung der Mehrvergütung ablehnt (BGH, Urteil vom 13. März 2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23, Rn. 45).

    cc) Nur vorsorglich merkt der Senat an: Selbst wenn sich das Verhalten des Beklagten - etwa wegen des Vergleichsangebots vom 20. Juli 2016 (Anlage B 10) - doch dahin auslegen ließe, dass er die Bezahlung einer Mehrvergütung für den Verschluss der Deckendurchbrüche nicht von vornherein (im Sinne von BGH, Urteil vom 13. März 2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23, Rn. 45) ablehnt, sondern er sich lediglich nicht klar positionierte, wäre das Ergebnis das Gleiche: Dann hätte der Beklagte der Klägerin zwar eine wirksame Nacherfüllungsfrist gesetzt, sodass mit deren Ablauf sein Vorschussanspruch entstanden wäre (§ 637 BGB).

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Insoweit kommt es auf die Auslegung des gesamten Vertrags, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung an (BGH, Urteil vom 27. Juli 2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368; Urteil vom 13. März 2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23; Urteil vom 10. April 2014, VII ZR 144/12).

    (3) Für die Klärung der Frage, welche Leistungen von der Vergütungsvereinbarung eines Werkvertrags erfasst sind, sind auch die Allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C) von Bedeutung, aus denen sich ergeben kann, dass eine bestimmte Leistung im Zweifel gegen Mehrvergütung zu erbringen ist oder umgekehrt im Zweifel als eingepreist gilt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368 m.w.N.; KG, Urteil vom 9. Mai 2017, 21 U 97/15).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Dies bedeutete, dass der Beklagte zur Zahlung der Klageforderung (= Leistung 1) Zug um Zug gegen Beseitigung näher zu bezeichnender Mängel (= Leistung 2) und dies wiederum Zug um Zug gegen Zahlung der hierfür von ihm geschuldeten Mehrvergütung (= Leistung 3) zu verurteilen wäre (BGH, Urteil vom 22. März 1984, VII ZR 286/82, BGHZ 90, 354; Urteil vom 22. März 1984, VII ZR 50/82, BGHZ 90, 344).

    In dieser Lage hat die doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung den Nutzen, dass bereits festgeschrieben ist, für welche Mehrvergütung der Unternehmer die Mängelbeseitigung zur Begründung eines noch nicht eingetretenen Annahmeverzugs anbieten kann (BGH, Urteil vom 22. März 1984, VII ZR 286/82, Rn. 43 ff), was für die Höhe der dann vom Besteller zu leistende Sicherheit von Bedeutung ist.

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 144/12

    VOB-Vertrag: Zusätzliche Vergütung für bauzeitliche Verbaue

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Insoweit kommt es auf die Auslegung des gesamten Vertrags, insbesondere der vertraglichen Leistungsbeschreibung an (BGH, Urteil vom 27. Juli 2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368; Urteil vom 13. März 2008, VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23; Urteil vom 10. April 2014, VII ZR 144/12).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Dies bedeutete, dass der Beklagte zur Zahlung der Klageforderung (= Leistung 1) Zug um Zug gegen Beseitigung näher zu bezeichnender Mängel (= Leistung 2) und dies wiederum Zug um Zug gegen Zahlung der hierfür von ihm geschuldeten Mehrvergütung (= Leistung 3) zu verurteilen wäre (BGH, Urteil vom 22. März 1984, VII ZR 286/82, BGHZ 90, 354; Urteil vom 22. März 1984, VII ZR 50/82, BGHZ 90, 344).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2014 - 2 U 172/13

    Werkvertrag: Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    In diesem Fall könnte ein Schadensersatzanspruch des Beklagten gegen die Klägerin (§ 280 BGB) daraus folgen, dass sie weder bei Auftragserteilung noch später auf die drohende Überschreitung der veranschlagten Kosten hingewiesen hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. November 2014, 2 U 172/13; Retzlaff in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 649 BGB, Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Ist die Leistung eines Werkunternehmers zwar mangelhaft, kann der Unternehmer den Mangel aber nur beseitigen, wenn der Besteller zuvor eine Mitwirkungshandlung vornimmt, ist die Nacherfüllungsfrist unwirksam, wenn der Besteller nicht zugleich auch die erforderliche Mitwirkungshandlung anbietet (BGH, Urteil vom 8. November 2007, VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110, Rn. 36).
  • KG, 09.05.2017 - 21 U 97/15

    VOB-Vertrag über die Errichtung einer Autobahnbrücke: Zusatzvergütung für als

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    (3) Für die Klärung der Frage, welche Leistungen von der Vergütungsvereinbarung eines Werkvertrags erfasst sind, sind auch die Allgemeinen technischen Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C) von Bedeutung, aus denen sich ergeben kann, dass eine bestimmte Leistung im Zweifel gegen Mehrvergütung zu erbringen ist oder umgekehrt im Zweifel als eingepreist gilt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2006, VII ZR 202/04, BGHZ 168, 368 m.w.N.; KG, Urteil vom 9. Mai 2017, 21 U 97/15).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus KG, 13.04.2021 - 21 U 45/19
    Falls das Sicherheitsverlangen etwas zu hoch gewesen sein sollte, wäre das unerheblich, da die Klägerin erkennbar auf die Kostenberechnung des Sachverständigen C. Bezug genommen hat und der Beklagte deshalb auf dieser Grundlage den aus ihrer Sicht richtigen Betrag hätte anbieten können (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2000, VII ZR 82/99, BGHZ 146, 24), nämlich unter Abzug der wohl nicht abzusichernden Planungs- und Überwachungskosten (vgl. Terminsprotokoll des Landgerichts vom 4. März 2019, S. 2).
  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Vor diesem Hintergrund lief auch die ursprünglich beantragte doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung ("...Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Mercedes-Benz ... und Zug-um-Zug gegen Zahlung einer von der Beklagten noch darzulegenden Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeuges.") leer, da vorliegend ohne entsprechende teilweise Klagabweisung des Zahlungsbetrages dieser Ausspruch im Tenor nicht erfolgt und bei der Kostenentscheidung zu Lasten der Klägerin ein Nutzungsvorteil ebenso nicht berücksichtigt wird (vgl. zu diesem Zweck einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung auch Hinweis des Gerichts vom 22.03.2023 mit Verweisung auf das Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.4.2021 - 21 U 45/19, NJW 2021, 2662).
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