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   KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08   

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https://dejure.org/2008,10520
KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08 (https://dejure.org/2008,10520)
KG, Entscheidung vom 13.05.2008 - 1 W 91/08 (https://dejure.org/2008,10520)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 1 W 91/08 (https://dejure.org/2008,10520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter in Unterbringungssachen; Zulässigkeit der einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme im Falle des Vorliegens einer exazerbierten schizoaffektiven Psychose; Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelrichter im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 30 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 526 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 30 Abs. 1 S. 3; ZPO § 526 Abs. 3
    Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter in Unterbringungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 226
  • FamRZ 2008, 1976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Der Senat hat in einem Betreuungsverfahren die gegenteilige Auffassung vertreten (Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08, veröffentlicht in Juris).

  • OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Allerdings hat das OLG Rostock in einem Unterbringungsverfahren die Entscheidung eines Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch die Kammer zurückverwiesen (OLG Rostock, MDR 2008, 103).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Aufgrund der bis zum 3. Dezember 2007 vorläufig angeordneten Unterbringung konnte der Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).

    Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme erfordert vorwiegend die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie von irrigen rechtlichen Grundlagen ausgeht, gegen Denkgesetze oder gegen Verfahrensvorschriften verstößt oder ob Schlüsse gezogen werden, die mit feststehenden Beweisregeln oder mit der allgemeinen Lebenserfahrung unvereinbar sind, oder ob solche Anforderungen an eine Überzeugungsbildung sonst überspannt oder vernachlässigt werden (Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00 - FGPrax 2000, 213f.).

  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist kein absoluter Beschwerdegrund, bei dem unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 - Juris, Rdn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Vielmehr ist dies zu prüfen, jedoch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (BayObLG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2005, 316, 319; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 12, Rdn. 73; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 12, Rdn. 144).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Die Anhörung dient in erster Linie der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks des Richters von dem Betroffenen (BVerfG, NJW 1990, 2309, 2310).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08
    aa) Nach §§ 70h Abs. 1, 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FGG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden, wenn dringende Gründe im Sinne einer erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220 ff; Marschner, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 70h FGG, Rdn. 3) für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für eine endgültige Unterbringung gegeben sind und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre sowie die weiteren in § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 FGG genannten Voraussetzungen vorliegen.
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