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   KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13   

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https://dejure.org/2014,73971
KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13 (https://dejure.org/2014,73971)
KG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 7 U 116/13 (https://dejure.org/2014,73971)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 7 U 116/13 (https://dejure.org/2014,73971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 S 1 BGB, § 633 Abs 2 BGB, § 635 BGB, § 13 Nr 1 VOB/B, § 13 Nr 7 VOB/B
    Schadensersatz wegen Baumängeln: Unterschreitung einer Bodenplattendicke als Baumangel; fiktive Mängelbeseitigungskosten; Mehrwertsteuer als Schadensposition

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängel eines Bauwerks bei Nichteinhaltung der geschuldeten Stärke der Bodenplatte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2; VOB/B § 13 Nr. 7
    Mängel eines Bauwerks bei Nichteinhaltung der geschuldeten Stärke der Bodenplatte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bodenplatte nur 10,5 statt 15 cm dick: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Bodenplatte nur 10,5 statt 15 cm stark: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodenplatte nur 10,5 statt 15 cm stark: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen! (IBR 2017, 369)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07

    Bauvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gegenüber

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Landgerichts (UA S. 11 sub c) wird Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt NJW 2012, 1153).

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigt (BGH NJW 2010, 3085 f. Rn 10 ff.; OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1154).

    Die Auffassung des Landgerichts (UA S. 12 letzter Absatz), dass dies der Fall sei, liegt zwar auf der Linie anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1155 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.2.2011 - 5 U 17/10, juris Rn 6), der sich der Senat allerdings nicht anzuschließen vermag; denn so lange die Klägerin mit diesen Steuern nicht belastet ist, weil sie die Mängelbeseitigung zumindest derzeit nicht durchführen will und noch nichts veranlasst hat, was die Mehrwertsteuer auslösen könnte, kann sie jedenfalls keine Zahlung verlangen, weil es sonst zu einer Überkompensation des Schadens käme.

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Auch ein unabsichtliches Verhalten genügt, wenn es für die Unterlassung einer rechtzeitigen Klageerhebung ursächlich ist und die spätere Verjährungseinrede unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbar ist (BGH NJW 2002, 3110 ff., juris Rn 13).

    Sie durfte aufgrund der genannten Gegebenheiten auf den Fortbestand der ... GmbH als Schuldnerin vertrauen und war nicht gehalten, von sich aus weitere Nachforschungen darüber anzustellen (vgl. auch BGH NJW 2002, 3110 ff., juris Rn 19).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigt (BGH NJW 2010, 3085 f. Rn 10 ff.; OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1154).

    In seiner neueren Rechtsprechung hat der BGH es für gerechtfertigt gehalten, den Umfang des Schadensersatzes stärker als bisher auch daran auszurichten, welche Dispositionen der Geschädigte tatsächlich zur Schadensbeseitigung trifft (BGH NJW 2010, 3085 f. Tz 15).

  • OLG Hamburg, 09.03.2005 - 13 U 19/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Das Gutachten des Sachverständigen Dr. G... in Verbindung mit den vom ihm erstatteten fünf Ergänzungsgutachten und seinen mündlichen Erläuterungen ist nicht ungenügend, zumal es hier - anders als in dem von der Beklagten zitierten Urteil des OLG Hamburg vom 9.3.2005 (13 U 19/01) - nicht einmal entscheidend darauf ankommt, ob die streitgegenständlichen Feuchtigkeitsschäden aufgrund der Beschaffenheit der Bodenplatte eintreten konnten.

    Insbesondere weicht der Senat auch nicht von der Entscheidung des OLG Hamburg vom 9.3.2005 (13 U 19/01) ab.

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10

    Schadensabrechnung gemäß Schätzung trotz Mangelbeseitigung?

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Die Auffassung des Landgerichts (UA S. 12 letzter Absatz), dass dies der Fall sei, liegt zwar auf der Linie anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1155 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.2.2011 - 5 U 17/10, juris Rn 6), der sich der Senat allerdings nicht anzuschließen vermag; denn so lange die Klägerin mit diesen Steuern nicht belastet ist, weil sie die Mängelbeseitigung zumindest derzeit nicht durchführen will und noch nichts veranlasst hat, was die Mehrwertsteuer auslösen könnte, kann sie jedenfalls keine Zahlung verlangen, weil es sonst zu einer Überkompensation des Schadens käme.
  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Es widerspricht dem Verbot, sich durch Schadensersatz zu bereichern, wenn der Geschädigte an dem Schadensfall verdienen würde (BGH, Urt. v. 3.12.2013 - VI ZR 24/13, juris Tz 11).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2009 - 23 U 97/08

    Mängel einer Dickbeschichtung

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Eine Unverhältnismäßigkeit ist zudem schon zu verneinen, wenn das Risiko eines Schadenseintritts besteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.5.2009 - 23 U 97/08, juris Rn 30).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 177/07

    Einbeziehung des Grads des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH MDR 2009, 798; MDR 2008, 738 f.; NJW-RR 2006, 304 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH MDR 2009, 798; MDR 2008, 738 f.; NJW-RR 2006, 304 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13
    Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH MDR 2009, 798; MDR 2008, 738 f.; NJW-RR 2006, 304 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04

    Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

  • OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 19 U 186/07

    Gewährleistungsansprüche des Bauherrn bei Rissbildung

  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 199/21

    Architekt muss über eigene Planungs- und Aufsichtsfehler aufklären!

    Allein aus diesem Grund hält er an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht fest (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 09. März 2011 - 3 U 121/10 -, Rn. 79; KG Berlin, Urteil vom 13. Mai 2014 - 7 U 116/13 -, Rn. 39, juris ausdrücklich entgegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 - I-5 U 84/10 -, und OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Oktober 2011 - 10 U 264/07 -, Rn. 45, juris).
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