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   KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14   

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KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14 (https://dejure.org/2020,14519)
KG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 22 W 73/14 (https://dejure.org/2020,14519)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 (https://dejure.org/2020,14519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines eingetragenen Umwandlungsvermerks im Handelsregister

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 925
  • ZIP 2020, 1664
  • NZG 2020, 1235
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    In diesem früheren Verfahren, das neben anderen ebenfalls durch die Beteiligten zu 2) und 3) geführt worden war, hatte der damals zuständige 1. Senat zum Az.: 1 W 8620/99 mit einem Beschluss vom 21. August 2001 eine Löschung der Eintragung vom 19. April 1955 über die Umtragung der A... V... GmbH alt in das Register der volkseigenen Wirtschaft unter HRC 538 und die Wiedereintragung der Aufbau Verlag GmbH alt abgelehnt, weil nicht feststehe, dass der Vermerk unrichtig sei.

    a) Dabei kommt die Löschung einer Eintragung nur dann in Betracht, wenn ihre Unzulässigkeit nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftige Zweifel zu bejahen ist (vgl. - teilweise zu § 142 FamFG -: Kammergericht, 1 W 8620/99, Beschluss vom 21. August 2001, juris Rdn. 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14 -, juris Rdn. 32; OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Wx 56/08 -, juris Rdn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rdn. 13; BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 29; Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 14.1; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 395 Rdn. 14; Keidel/Heinemann, aaO; § 395 Rdn. 29; Münchener Kommentar zum FamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rdn. 13).

    Auf die Regelung des Art. 18 des Einigungsvertrages über die Fortgeltung gerichtlicher Entscheidungen kommt es nach Ansicht des Senats im Gegensatz zur Auffassung des 1. Zivilsenats (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2001, 1 W 8620/99, juris Rdn. 52) insoweit nicht an, weil es hier nicht um die Fortgeltung einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen einer anderen Rechtsordnung geht, sondern um die Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Vornahme bzw. bis zum 1. Juli 1990.

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 16 U 175/05

    Volkseigenes Vermögen: Rechts- bzw. Vermögensnachfolger eines Verlags

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Dies stünde aufgrund eines Zivilprozesses, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 18. November 2005, 2-27 O 238/04) und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 17. August 2006, 16 U 175/05, juris; die Revision ist vom BGH, Beschluss vom 3. März 2008, II ZR 203/06, nach § 552a ZPO zurückgewiesen worden) fest, den der Beteiligte zu 2) gegen die Beteiligte zu 1) geführt hat und in dem festgestellt worden ist, dass die Beteiligte zu 1) nicht die Rechtsnachfolgerin der A... V... GmbH alt ist, sondern der Beteiligte zu 2).

    Daran könnten angesichts der Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in dem Urteil vom 17. August 2005, 16 U 175/05, juris, auf das sich der 12. Zivilsenat bezogen hat, Zweifel bestehen.

    d) Eine Bindung in Bezug auf die Frage der Zulässigkeit des Umwandlungsvermerks ergibt sich auch nicht aus den Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt, Urteil vom 18. November 2005, Az.: 2-27 O 238/04, mit Berufung zum OLG Frankfurt, Az. 16 U 175/05, und Revision zum BGH, II ZR 213/06, oder anderen zivilrechtlichen Verfahren.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11

    Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Es ist allerdings entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) davon auszugehen, dass das Vorliegen eines organisationseigenen Betriebes nicht zum Entstehen einer GmbH in Aufbau geführt hätte, weil die Regelungen des TreuhG für derartige Betriebe nicht galten (vgl. KG, Beschluss vom 06. April 1993 - 1 W 1590/92 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2014 - 1 U 253/11 -, juris Rdn. 68ff.) und dass diese fehlenden Voraussetzungen anders als nach § 202 Abs. 3 UmwG durch die Eintragung als GmbH im Aufbau nicht geheilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - VIII ZR 158/98 -, BGHZ 141, 1-12; Beschluss vom 16. Oktober 2006 - II ZB 32/05 -, juris).

    Soweit der Senat hier aufgrund der von ihm von Amts wegen festgestellten Tatsachen zu einer anderen Würdigung der Wirkungen der Eintragung gekommen ist, beruht dies auf den in diesem Verfahren festgestellten Tatsachen und anzuwendenden Rechtsgrundsätzen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016, VIII ZR 361/14, mit der die Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Entscheidung OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2014, 1 U 253/11, juris, zurückgewiesen wurde).

  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 134/10

    Zurückweisung der Revision wegen nicht zu beanstandender Würdigung der wirksamen

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Entsprechendes gilt dann aber auch für die durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. September 2007 (Az.: II ZR 182/07; Bl. 167ff. Bd. I der Beschwerdeakten zu 12 W 32/12) und Beschlüssen vom 12. Juli und 19. September 2011 (beide zum Az.: II ZR 134/10) abgeschlossenen Verfahren.
  • BGH, 25.10.2016 - VIII ZR 361/14
    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Soweit der Senat hier aufgrund der von ihm von Amts wegen festgestellten Tatsachen zu einer anderen Würdigung der Wirkungen der Eintragung gekommen ist, beruht dies auf den in diesem Verfahren festgestellten Tatsachen und anzuwendenden Rechtsgrundsätzen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016, VIII ZR 361/14, mit der die Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Entscheidung OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2014, 1 U 253/11, juris, zurückgewiesen wurde).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 3 Wx 5/16

    Löschung der Eintragung neu gewählter Vorstandsmitglieder im Vereinsregister

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Insoweit ist allerdings fraglich, ob im Falle der vom Beschwerdegericht angenommenen Notwendigkeit der Durchführung eines Löschungsverfahrens eine Zurückverweisung im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erfolgen hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Februar 2016 - I-3 Wx 5/16 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 20 W 116/12 -, juris; Keidel/Heinemann, aaO, § 395 Rdn. 47) oder ob es nicht vielmehr um eine notwendige Ausführungshandlung der Entscheidung geht, die sich ohne weiteres aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (vgl. dazu Keidel/Sternal, aaO, § 69 Rdn. 10; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 69 Rdn. 9; für eine Anordnung durch das Beschwerdegericht: BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 54).
  • BVerwG, 12.12.2012 - 3 PKH 8.12

    Berufliche Rehabilitierung; Schutzumfang; Auslegung und Anwendung des DDR-Rechts

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Ermittlung ausländischen Rechts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 PKH 8/12 -, juris Rdn. 9; Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 B 90/11 -, juris Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Insoweit ist allerdings fraglich, ob im Falle der vom Beschwerdegericht angenommenen Notwendigkeit der Durchführung eines Löschungsverfahrens eine Zurückverweisung im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erfolgen hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Februar 2016 - I-3 Wx 5/16 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 20 W 116/12 -, juris; Keidel/Heinemann, aaO, § 395 Rdn. 47) oder ob es nicht vielmehr um eine notwendige Ausführungshandlung der Entscheidung geht, die sich ohne weiteres aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (vgl. dazu Keidel/Sternal, aaO, § 69 Rdn. 10; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 69 Rdn. 9; für eine Anordnung durch das Beschwerdegericht: BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 54).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    Gleichwohl ist hier von einer Verpflichtung zur Löschung auszugehen, soweit die Voraussetzungen des § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG tatsächlich zu bejahen sind, weil der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2013 von einer entsprechenden Ermessensreduzierung ausgegangen ist und diese Auffassung nicht nur das Amtsgericht, sondern auch den Senat als nunmehr zuständigen Spruchkörper bindet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 -, BGHZ 15, 122-126, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. März 1998 - 1Z BR 174/97 -, juris Rdn. 17).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
    a) Dabei kommt die Löschung einer Eintragung nur dann in Betracht, wenn ihre Unzulässigkeit nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftige Zweifel zu bejahen ist (vgl. - teilweise zu § 142 FamFG -: Kammergericht, 1 W 8620/99, Beschluss vom 21. August 2001, juris Rdn. 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14 -, juris Rdn. 32; OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Wx 56/08 -, juris Rdn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rdn. 13; BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 29; Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 14.1; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 395 Rdn. 14; Keidel/Heinemann, aaO; § 395 Rdn. 29; Münchener Kommentar zum FamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rdn. 13).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 213/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Übertragung von

  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Wx 56/08

    Vereinsinterne Zuständigkeit für den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus dem

  • BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05

    Insolvenzfähigkeit einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft;

  • KG, 06.04.1993 - 1 W 1590/92
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14

    Handelsregister: Kein Abstellen auf vorläufig vollstreckbare Entscheidung bei

  • BGH, 24.02.1999 - VIII ZR 158/98

    Umwandlung eines ehemals kreisgeleiteten VEB in eine Kapitalgesellschaft im

  • BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97

    Bestimmung eines Erben mit ausreichender Bestimmtheit

  • BVerwG, 29.05.2012 - 3 B 90.11

    Ausgelaufenes DDR-Recht; Tatsachenwürdigung; Rechtsbeziehungen zwischen

  • KG, 26.10.2021 - 22 W 44/21

    Formwechsel einer KG in eine GmbH: Angemessenheitsprüfung des zu übernehmenden

    Es kommt daher auch nicht zu einer Rechtsnachfolge, sondern nach § 202 Nr. 1 UmwG lediglich zu einem Rechtsformwechsel (vgl auch Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 15).
  • KG, 17.09.2020 - 22 W 66/19

    Löschung der Eintragung der Geschäftsführerabberufung im Handelsregister nach §

    Dafür spräche allerdings, dass die Löschung nach § 395 FamFG nicht der Beseitigung von Fehlern des Anmeldeverfahrens dient (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. März 2001 - 3 W 15/01 -, juris Rdn. 5 Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 14.2) und eine Löschung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Beteiligter zur Folge hätte oder öffentlichen Interessen widerspräche (Bork/Jacoby/Müther, aaO; Keidel/Heinemann, § 395 Rdn. 28), was hier schon angesichts der durch das Insolvenzverfahren eingetretenen Auflösung nicht ersichtlich ist, so dass der Beteiligte zu 2) ohne weiteres auf Eigenmaßnahmen hätte verwiesen werden können.
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Darüber hinaus ist in einem Amtslöschungsverfahren im Hinblick auf die erfolgte Eintragung der Grundsatz der Erhaltung dieser Eintragung zu berücksichtigen, so dass eine Amtslöschung letztlich nur in Betracht kommt, wenn der wesentliche Eintragungsmangel i. S. d. § 395 FamFG zur ausreichenden Gewissheit des Gerichts, mithin ohne vernünftige Zweifel angenommen werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 21.05.2015, Az. 20 W 268/14; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.05.2020, Az. 22 W 73/14, jeweils zitiert nach beck-online).
  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Davon ist hier aber nach Auffassung des Senats mit ausreichender Sicherheit auszugehen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 14 mwN).
  • KG, 17.07.2020 - 22 W 8/20

    Ablehnung der Löschung von eingetragenen Vereinsvorständen durch Registergericht

    Voraussetzung für das Vorliegen einer Unzulässigkeit nach § 395 FamFG sind Tatsachen, die ohne vernünftigen Zweifel zu der Überzeugung führen, dass die erfolgte Eintragung zum Zeitpunkt der Beurteilung unzutreffend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Bork/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 14.1; Keidel/Heinmann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 29).
  • KG, 24.09.2021 - 22 W 50/21

    Zulässigkeit einer Amtslöschung in Vereinsregistersachen bei unklarer

    aa) Voraussetzung für das Vorliegen einer Unzulässigkeit nach § 395 FamFG, der auch in Vereinsregistersachen gilt (vgl. nur Heinemann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdnr. 3), sind Tatsachen, die ohne vernünftigen Zweifel zu der Überzeugung führen, dass die erfolgte Eintragung zum Zeitpunkt der Beurteilung unzutreffend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris, Rn. 14; Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 8/20 -, juris, Rn. 9; Heinemann in Keidel, aaO; § 395 FamFG, Rn. 11; Müther in Bork/Jacoby/Schwab, aaO., § 395 FamFG, Rn. 14.1).
  • KG, 08.07.2021 - 22 W 1039/20

    Handelsregistersache: Voraussetzungen der Löschung einer Eintragung als Mitglied

    Dabei kommt eine Löschung wegen des mit einer Eintragung verbundenen besonderen Bestandsschutzes aber auch nur in Betracht, wenn die Tatsachen, aus denen sich die Unzulässigkeit der Eintragung zum Beurteilungszeitpunkt ergibt, ohne vernünftigen Zweifel zur Überzeugung des Gerichts feststehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 8/20 -, juris Rdn. 9; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 14; Bork/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 14.1; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 29).
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Davon ist hier aber nach Auffassung des Senats mit ausreichender Sicherheit auszugehen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 14 mwN).
  • KG, 05.07.2021 - 22 W 1039/20

    Rechtsverhältnisse einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

    Dabei kommt eine Löschung wegen des mit einer Eintragung verbundenen besonderen Bestandsschutzes aber auch nur in Betracht, wenn die Tatsachen, aus denen sich die Unzulässigkeit der Eintragung zum Beurteilungszeitpunkt ergibt, ohne vernünftigen Zweifel zur Überzeugung des Gerichts feststehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 8/20 -, juris Rdn. 9; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 14; Bork/Müther, FamFG , 3. Aufl., § 395 Rdn. 14.1; Keidel/Heinemann, FamFG , 20. Aufl., § 395 Rdn. 29).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22

    Beschwerde bezüglich der Eintragung des Geschäftsführers in das Vereinsregister;

    Voraussetzung für das Vorliegen einer Unzulässigkeit nach § 395 FamFG sind Tatsachen, die ohne vernünftigen Zweifel zu der Überzeugung führen, dass die erfolgte Eintragung zum Zeitpunkt der Beurteilung unzutreffend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2020, 22 W 73/14, - juris Rn. 14).
  • KG, 06.09.2021 - 22 W 50/21

    Amtslöschung von Eintragungen in einem Vereinsregister Löschung als gerichtliche

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