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   KG, 13.06.2005 - 24 W 115/04   

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https://dejure.org/2005,5998
KG, 13.06.2005 - 24 W 115/04 (https://dejure.org/2005,5998)
KG, Entscheidung vom 13.06.2005 - 24 W 115/04 (https://dejure.org/2005,5998)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 24 W 115/04 (https://dejure.org/2005,5998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung des § 910 BGB auf benachbarte Sondernutzungsberechtigte; Voraussetzungen des Selbsthilferechts bei beweglichen Sachen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Selbsthilferecht des Nachbarn aus § 910 BGB gilt analog beim Sondernutzungsrecht eines Gartens für den beeinträchtigen Wohnungseigentümer; §§ 910 Abs. 1 und 2; 1004 BGB; 15 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 15 III; ; BGB § 910

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 910
    Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer bei Überwuchs auf benachbarten Sondernutzungsflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 745
  • FGPrax 2005, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 79/01

    Wohnungseigentum - Selbsthilferecht - Überhang - Gemeinschaftsverhältnis der

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 24 W 115/04
    Das Landgericht hat unter Zitierung von OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 81 = ZMR 2001, 910 ein Selbsthilferecht nach § 910 BGB verneint.

    Auch wenn OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 81 = ZMR 2001, 910 Mobiliarvermögen betraf und dennoch § 910 BGB (negativ) erörtert wurde, ist auf die dort erwähnten angeblich gegen das Selbsthilferecht sprechenden Argumente einzugehen.

    Wären die Antragsgegner mit OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 81 auf den Rechtsweg beschränkt, müssten sie notfalls dreimal pro Jahr wegen des Rückschnitts das WEG-Gericht anrufen.

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 24 W 115/04
    Selbstverständlich kann zur Klärung dieser Ansprüche auch der Rechtsweg (über §§ 15 Abs. 3, 1004 BGB) beschritten werden (BGHZ 60, 235; BGHZ 97, 231; BGH NJW 2004, 603; zur Anwendung des § 1004 BGB auf herüberwachsende Zweige BGHZ 157, 33 = NJW 2004, 1037; BGH NZM 2005, 318).

    Durch das Selbsthilferecht wird auch die gerichtliche Geltendmachung des Störungsbeseitigungsanspruches nach § 1004 BGB nicht untersagt (BGH NJW 2004, 603).

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus KG, 13.06.2005 - 24 W 115/04
    Selbstverständlich kann zur Klärung dieser Ansprüche auch der Rechtsweg (über §§ 15 Abs. 3, 1004 BGB) beschritten werden (BGHZ 60, 235; BGHZ 97, 231; BGH NJW 2004, 603; zur Anwendung des § 1004 BGB auf herüberwachsende Zweige BGHZ 157, 33 = NJW 2004, 1037; BGH NZM 2005, 318).
  • OVG Sachsen, 27.12.2021 - 1 B 388/21

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit; hoheitliche Maßnahme; Verwaltungsakt;

    Zudem findet der intern gebrauchte Begriff "Ersatzvornahme" in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Selbsthilferechts nach § 910 Abs. 1 BGB Verwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 8. Oktober 2013 - 3 U 631/13 -, juris Rn. 18; KG, Beschl. v. 13. Juni 2005 - 24 W 115/04 -, juris Rn. 14; LG Bonn, Urt. v. 3. Juli 1987 - 4 S 32/87 -, NJW-RR 1987, 1421; AG Hamburg-Altona, Urt. v. 7. Juli 2015 - 314b C 178/14 -, juris Rn. 5; Roth, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
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