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   KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07, 1 AR 944/98   

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https://dejure.org/2007,29924
KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07, 1 AR 944/98 (https://dejure.org/2007,29924)
KG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 2 Ws 227/07, 1 AR 944/98 (https://dejure.org/2007,29924)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07, 1 AR 944/98 (https://dejure.org/2007,29924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach den Grundsätzen der "funktionalen Verfahrenseinheit" i.S.v. § 51 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anrechnung von Untersuchungshaft anläßlich eines zu einer gesonderten Verurteilung führenden Militärstrafverfahrens ...

  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Die Vorschrift soll verhindern, daß eine Doppelverurteilung, zu der es kommen kann, weil das ausländische Urteil die Strafklage nicht verbraucht, nur einmal gegen den Verurteilten vollstreckt wird (vgl. BGHSt 35, 172, 177).

    Darüber hinaus soll sie den Verurteilten davor schützen, durch Entscheidungen der beiden nebeneinander zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigten Staaten einen Nachteil zu erleiden (vgl. BGHSt 35, 172, 177; BGH NJW 1990, 1428).

    Denn der deutschen Seite stand in jenem Verfahren (anders als in den den zitierten Entscheidungen des BGH zugrundeliegenden Fällen) keine konkurrierende Zuständigkeit zu, so daß sie nicht durch ihre Entschließung, ihre Gerichtsbarkeit nur teilweise selbst auszuüben (so in BGH NJW 1990, 1428) oder eine im Ausland unterlassene Teilverfolgung nachzuholen (so in BGHSt 35, 172, 177) den Täter um den Vorteil der Gesamtstrafenbildung hätte bringen können.

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Die Anrechnung der für das amerikanische Verfahren verbüßten Haft auf das hiesige Verfahren ist auch nicht nach den Grundsätzen zur "funktionalen Verfahrenseinheit" (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112 = NStZ 1998, 134; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl., § 51 Rdn. 6a) im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB möglich.

    Denn das amerikanische Verfahren hat sich auf das deutsche insoweit verfahrensnützlich (vgl. BGHSt 43, 112, 120) ausgewirkt, als es dazu geführt hat, daß in letzterem keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten.

  • BGH, 07.02.1990 - 2 StR 601/89

    Straftat im Ausland - Inländisches Ermittlungsverfahren - Strafe - Anrechnung

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Darüber hinaus soll sie den Verurteilten davor schützen, durch Entscheidungen der beiden nebeneinander zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigten Staaten einen Nachteil zu erleiden (vgl. BGHSt 35, 172, 177; BGH NJW 1990, 1428).

    Denn der deutschen Seite stand in jenem Verfahren (anders als in den den zitierten Entscheidungen des BGH zugrundeliegenden Fällen) keine konkurrierende Zuständigkeit zu, so daß sie nicht durch ihre Entschließung, ihre Gerichtsbarkeit nur teilweise selbst auszuüben (so in BGH NJW 1990, 1428) oder eine im Ausland unterlassene Teilverfolgung nachzuholen (so in BGHSt 35, 172, 177) den Täter um den Vorteil der Gesamtstrafenbildung hätte bringen können.

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Diese "funktionale Verfahrenseinheit" wird im Streitfall zwar dadurch hergestellt, daß beide Verfahren durch die Überhaft in eine enge sachliche Beziehung zueinander gebracht worden sind (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; OLG Düsseldorf StV 2001, 517).
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Die Anrechnung der für das amerikanische Verfahren verbüßten Haft auf das hiesige Verfahren ist auch nicht nach den Grundsätzen zur "funktionalen Verfahrenseinheit" (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112 = NStZ 1998, 134; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl., § 51 Rdn. 6a) im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB möglich.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 393/00

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Diese "funktionale Verfahrenseinheit" wird im Streitfall zwar dadurch hergestellt, daß beide Verfahren durch die Überhaft in eine enge sachliche Beziehung zueinander gebracht worden sind (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; OLG Düsseldorf StV 2001, 517).
  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    So liegt der Fall hier, denn ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit nicht gesamtstrafenfähig (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 105 = StV 2000, 196; Tröndle/Fischer, § 55 Rdn. 5 StGB mit weit. Nachw.).
  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

    Auszug aus KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft notiert ist (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 388).
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10

    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und

    Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft - im Streitfall Auslieferungshaft für den Haftbefehl im hiesigen Verfahren - notiert ist (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 - NStZ-RR 2005, 388).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit einer funktionalen Verfahrenseinheit zwischen einem amerikanischen und einem deutschen Verfahren, die durch Überhaftnotierung für einen in dem deutschen Strafverfahren erlassenen Haftbefehl eingetreten war, die Verfahrensnützlichkeit darin gesehen, daß keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).

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