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   KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12   

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https://dejure.org/2012,14456
KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12 (https://dejure.org/2012,14456)
KG, Entscheidung vom 13.06.2012 - 5 W 102/12 (https://dejure.org/2012,14456)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 5 W 102/12 (https://dejure.org/2012,14456)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 2 KostO, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Kostenentscheidung im Grundbuchverfahren: Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek; Verfassungsmäßigkeit eines Abstellens allein auf den Nennwert der Schuld

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 23
    Verfassungsmäßigkeit eines Abstellens allein auf den Nennwert der Schuld für den Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenberechnung für die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gem. § 23 Abs. 2 KostO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gebührenberechnung für Sicherungshypothek anhand des Nennwerts der Schuld auch bei darunter liegendem Grundstückswert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek; Maßgeblichkeit des Nennbetrages auch dann, wenn der Grundstückswert geringer ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 23 Abs. 2
    Gegenstandswert der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühr für Eintragung einer Sicherungshypothek verfassungskonform?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Leitsatz)

    KostO § 23 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit eines Abstellens allein auf den Nennwert der Schuld für den Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 220
  • WM 2012, 2002
  • Rpfleger 2012, 715
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217, 226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG, NJW 1999, 3550, juris Rn. 17).

    Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nur dann überschritten, wenn die Gebühr völlig unabhängig von der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt wird und kein vernünftiger Gesichtspunkt vorhanden ist, unter dem die Verknüpfung von Gebühr und Leistung sachgerecht erscheint (BVerfGE 50, 217, 227).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).

    In diesem Zusammenhang darf der Gesetzgeber auch dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit des Gebührenschuldners Bedeutung zumessen, um dem verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzip und dem Justizgewährungsanspruch Rechnung zu tragen (BVerfGE 80, 103, 107).

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217, 226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG, NJW 1999, 3550, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG, NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 17).

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).

    Das OLG Zweibrücken hat in der Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch mit einem Geschäftswert nach dem Nennbetrag der Schuld weder einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesehen, mithin § 23 Abs. 2 Halbsatz 1 KostO als verfassungsgemäß angesehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 7 ff; ebenso Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 23 KostO Rn. 9; Korintenberg/Schwarz, KostO, 18. Auflage, § 23 Rn. 10; Rohs/Wedener, KostO, § 23 Rn. 1; Filzek, KostO, 4. Auflage, § 23 Rn. 1).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 117, 225 ff; 80, 103, 106 f; 85, 337, 346 f; 97, 332, 334 ff; NJW 1999, 3550, juris Rn. 16 ff; NJW-RR 2000, 946, juris Rn. 15 ff; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2001, 269, juris Rn. 12 ff; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 235, juris Rn. 8 ff).
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