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   KG, 13.07.2009 - 8 U 36/09   

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https://dejure.org/2009,11529
KG, 13.07.2009 - 8 U 36/09 (https://dejure.org/2009,11529)
KG, Entscheidung vom 13.07.2009 - 8 U 36/09 (https://dejure.org/2009,11529)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 8 U 36/09 (https://dejure.org/2009,11529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Heizkostenabrechnung bei Vorerfassung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht nachvollziehbare Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen bei der Heizkostenabrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 283 S. 1; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1; ; BGB § 259; ; BGB § 513 Abs. 1; ; BGB § 546; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 556 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 556 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546
    Anforderungen an die Heizkostenabrechnung bei Vorerfassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heizkosten - Nutzergruppen müssen erläutert werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung bei fehlender Erläuterung der Nutzergruppen unwirksam! (IMR 2009, 419)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

    Auszug aus KG, 13.07.2009 - 8 U 36/09
    Bei einer Vorerfassung muss demzufolge auch die Aufteilung nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1542 = GE 2008, 1120; LG Berlin MM 2009, 75; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 11. Aufl. 2009, Rn. 3214; ders. in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2008, § 556 Rn. 71).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus KG, 13.07.2009 - 8 U 36/09
    Abzustellen ist auf das Verständnis eines durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters (vgl. BGH NJW 2009, 283 = GE 2009, 189).
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