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   KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16 - 141 AR 258/16   

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https://dejure.org/2016,49335
KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16 - 141 AR 258/16 (https://dejure.org/2016,49335)
KG, Entscheidung vom 13.07.2016 - 2 Ws 143/16 - 141 AR 258/16 (https://dejure.org/2016,49335)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 2 Ws 143/16 - 141 AR 258/16 (https://dejure.org/2016,49335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorführung, Anhörungstermin, Sicherungsverwahrten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 39 SichVVollzG BE, § 43 SichVVollzG BE, § 44 SichVVollzG BE, § 46 SichVVollzG BE
    Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren: Anspruch des Sicherungsverwahrten auf Ausführung zum Anhörungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung eines Sicherungsverwahrten hinsichtlich des Transports zu einem Anhörungstermin durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung eines Sicherungsverwahrten hinsichtlich des Transports zu einem Anhörungstermin durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de

    StPO § 454 Abs. 1 S. 3
    Rechtstellung eines Sicherungsverwahrten hinsichtlich des Transports zu einem Anhörungstermin durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anhörungstermin: Ausführung oder Sammeltransport?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 Ws 1176/02
    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16
    So beruht die Verweigerung der Vorführung zum Anhörungstermin nicht auf einem von der Strafvollstreckungskammer zu berücksichtigen und ggf. zu behebenden wichtigen und nachvollziehbaren Grund (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 59).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16
    Diese Grundsätze gelten bei der Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung im Vergleich zum allgemeinen Strafvollzug (vgl. BVerfGE 128, 326 Ls 3.b).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 3 Ws 69/10

    Anforderungen an den Verzicht auf die mündliche Anhörung

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16
    Es lag zwar kein Absehensgrund i.S.d. § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO vor, jedoch konnte die Strafvollstreckungskammer aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers davon ausgehen, dass er auf eine Anhörung berechtigterweise verzichtet (vgl. OLG Hamm NStZ 2011, 119; Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 564/11 -), jedenfalls aber das Recht auf Anhörung verwirkt hat.
  • KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13

    Einwendungen gegen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 13.07.2016 - 2 Ws 143/16
    Die isolierte Betrachtung eines einzelnen Umstands gerügt dazu grundsätzlich nicht (vgl. Senat Beschlüsse vom 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 und vom 19. Dezember 2013 - 2 Ws 514/13, jeweils juris).
  • KG, 05.12.2016 - 2 Ws 242/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Beachtung des Abstandsgebots bei

    7 a) Es ist obergerichtlich geklärt, dass Ausführungen zu einem Anhörungstermin, der die Vorbereitung der Entscheidung über den (Fort-)Bestand der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung bezweckt weder der Erreichung des Vollzugsziels gemäß § 2 SVVollzG Bln noch der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit, der Förderung der Mitwirkung an der Behandlung oder der Vorbereitung von Lockerungen i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 2 SVVollzG Bln dienen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 - 2 Ws 143/16 - vom 15. September 2016 - 2 Ws 191/16 - und vom 26. Oktober 2016 - 2 Ws 220/16 -).

    Das Gericht kann die Entscheidung allein auf Ermessensfehler überprüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 a.a.O.; vom 15. September 2016 a.a.O.; und vom 26. Oktober 2016 a.a.O. und für § 115 Abs. 5 StVollzG allgemein vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; Hanseatisches OLG Hamburg StraFo 2007, 390 und StV 2005, 564; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179; KG NStZ 2006, 695 und Senat, Beschluss vom 27. August 2009 - 2 Ws 279/09 Vollz - ).

    Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, Anhörungstermine in der Einrichtung für die Sicherungsverwahrte anzuberaumen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 a.a.O.; vom 15. September 2016 a.a.O.; und vom 26. Oktober 2016 a.a.O.).

    10 d) Schließlich ist obergerichtlich entschieden, dass die Vorführung eines Sicherungsverwahrten - auch im Sammeltransport - zu einem gerichtlichen Anhörungstermin nicht gegen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Abstandsgebot (vgl. BVerfGE 128, 326 ff) verstößt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 a.a.O.; vom 15. September 2016 a.a.O.; und vom 26. Oktober 2016 a.a.O.).

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