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   KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19   

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https://dejure.org/2019,25477
KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19 (https://dejure.org/2019,25477)
KG, Entscheidung vom 13.08.2019 - 2 W 22/19 (https://dejure.org/2019,25477)
KG, Entscheidung vom 13. August 2019 - 2 W 22/19 (https://dejure.org/2019,25477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 2 S 4 GmbHG, § 91a Abs 2 ZPO, § 567 ZPO, § 926 Abs 1 ZPO, § 926 Abs 2 ZPO
    Berichtigungsanspruch gegen einen in der Gesellschafterliste eingetragenen Scheingesellschafter

  • Betriebs-Berater

    Hauptsacheklage zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste gerichteten einstweiligen Verfügung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Gesellschafterliste, Gesellschafterliste bei Ausschlussvorgängen, Gesellschafterliste bei Übertragungsvorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 2 ; ZPO §§ 567 ff.
    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Aufhebungsverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Hauptsacheklage für eine auf Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste gerichteten einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hauptsacheklage zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste gerichteten einstweiligen Verfügung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Hauptsacheklage zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste gerichteten einstweiligen Verfügung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Gesellschafterliste: Sichern der Gesellschafterstellung durch einstweilige Verfügung?

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherung der Gesellschafterstellung durch einstweilige Verfügung bei fehlerhafter Gesellschafterliste?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1054
  • ZIP 2019, 1766
  • WM 2019, 1787
  • BB 2019, 2068
  • NZG 2019, 1179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 06.11.2012 - 7 U 125/12
    Auszug aus KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
    Allein dieser Anspruch und nicht der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Liste stellt die Hauptsache zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung dar (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 10. September und 6. November 2012 - 7 U 125/12, juris).

    Die von ihr verfolgte Klage gegen die Gesellschaft auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste ist hierfür nicht ausreichend (so in einem vergleichbaren Fall ausdrücklich auch OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 10. September und 6. November 2012 - 7 U 125/12, juris).

    Dieser Anspruch und nicht der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Liste stellt damit die Hauptsache zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung dar (so auch OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 10. September und 6. November 2012 - 7 U 125/12, juris).

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
    Eine nach § 926 Abs. 1 ZPO zu erhebende Klage muss den Anspruch betreffen, den der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung sichern soll, um zu gewährleisten, dass die Klage auch tatsächlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, juris Rn. 12)2.

    Eine nach § 926 Abs. 1 ZPO zu erhebende Klage muss den Anspruch betreffen, den der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung sichern soll, um zu gewährleisten, dass die Klage auch tatsächlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung führt (BGH, Urteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, juris Rn. 12; MüKo/Drescher, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 926 Rn. 13 f.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 6 U 33/86
    Auszug aus KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
    Zwar ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Wahrung der Frist nach § 926 Abs. 1 ZPO der Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz im Aufhebungsverfahren, so dass die Klagerhebung grundsätzlich noch während des laufenden Aufhebungsverfahrens nachgeholt werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 6 U 33/86, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auf. 2018, § 926 Rn. 33).
  • KG, 10.07.2019 - 2 W 16/19

    GmbH: Leistungsklage gegen die Gesellschaft auf Einreichung einer korrigierten

    Auszug aus KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
    Zwar steht einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH auch gegen die Gesellschaft ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege einer Leistungsklage geltend machen kann (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 W 16/19, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 21 W 42/04

    Kosten eines Aufhebungsantrages für eine einstweilige Verfügung wegen Versäumung

    Auszug aus KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
    Wird das Verfahren hierauf jedoch übereinstimmend für erledigt erklärt, entspricht es nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens dem Gläubiger und Antragsgegner aufzuerlegen, weil sich das Aufhebungsverfahren durch sein Verhalten nachträglich erledigt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 21 W 42/04, Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 926 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 4 U 214/21

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung Beschluss zur

    In der Rechtsprechung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2019 - 6 W 26/19 - Rn 21f; KG Berlin, Beschlüsse vom 13.08.2019 - 2 W 22/19 - und vom 10.07.2019 - 2 W 16/19-Rn 9; OLG München, Beschluss vom 17.06.2015 - 14 W 1132 - Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2014 - 8 U 82/13 Rn 70; OLG Jena, Urteil vom 09.10.2013 - 2 U 678/12 - Rn 49f, juris) und im Schrifttum (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG 20. Aufl. 2020 § 40 Rn. 58, 102; Seibt in Scholz GmbHG 12. Aufl. 2018 § 40 Rn 67; vgl. bereits die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 16/6140, S. 38) ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass auch bei der GmbH entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG dem tatsächlich Berechtigten ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zusteht, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann.
  • OLG Hamm, 18.12.2019 - 8 U 50/19

    Kein Erfolg für einstweilige Verfügung zur Behandlung als Gesellschafterin;

    Daneben soll auch ein Be richtigungsanspruch gegen den zu Unrecht im Handelsregister eingetragenen Schein gesellschafter bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2019 - 2 W 22/19, NZG 2019, 1179).
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