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   KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02   

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https://dejure.org/2002,13893
KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
KG, Entscheidung vom 13.09.2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
KG, Entscheidung vom 13. September 2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung vor Rechtshängigkeit der Klage

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Ziffer 10; ; ZPO § ... 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3 n. F.; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348 a; ; ZPO § 349; ; ZPO § 349 Abs. 2; ; ZPO § 349 Abs. 4; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 571 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 1032 Abs. 1; ; GVG § 22 Abs. 1; ; GVG § 75; ; GVG § 105

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 568 Abs. 1
    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO insoweit vorliegen, als es um die Grundsatzfrage der Entscheidungszuständigkeit des originären Einzelrichters geht und die vorliegende Entscheidung dazu von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Zweibrücken (NJW 2002, S. 1962 bzw. S. 2722) abweicht.
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz;

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist zwar z.B. dann anerkannt, wenn der Geschäftsführer nach einem zunächst rechtswidrigen Abberufungsbeschluss freiwillig sein Amt aufgibt und damit einen ansonsten rechtmäßig herbeizuführenden Beschluss bewusst von sich aus überflüssig macht (OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, S. 612).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZB 37/02

    Rechtsmittel gegen die Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Nach § 26 Ziffer 10 EGZPO finden für die Anfechtung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 24. April 2002 die ab dem 01. Januar 2002 geltenden Rechtsmittelvorschriften Anwendung (vgl. allg. BGH Beschluss vom 23. Juli 2002, VI ZB 37/02).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Seit der Ausgangsentscheidung des Bundesgerichtshofes zur fehlenden Möglichkeit der Erledigungsfeststellung in diesen Fällen (BGHZ 83, S. 12 ff) ist zwar umstritten, in welcher Weise dem in möglichst prozessökonomischer Weise Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
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