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   KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16   

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https://dejure.org/2016,39926
KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16 (https://dejure.org/2016,39926)
KG, Entscheidung vom 13.10.2016 - 1 W 303/16 (https://dejure.org/2016,39926)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 1 W 303/16 (https://dejure.org/2016,39926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 S 4 Nr 2 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, § 172 Abs 1 S 5 BauGB, § 878 BGB, § 8 WoEigG
    Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des Eintragungsantrags in Kraft getretene Erhaltungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Aufteilung eines Grundstücks im Grundbuch nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 8; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 4, 5; BGB § 878
    Vorlage einer Sanierungsgenehmigung auch bei erst nach Antrag auf Eintragung WEG-rechtlicher Grundstücksteilung erlassener gemeindlicher ErhaltungsVO

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Eintragungshindernis wegen Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung der Aufteilung eines Grundstücks im Grundbuch nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de

    Eintragung der Aufteilung eines Grundstücks im Grundbuch nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Begründung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Begründung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig? (IMR 2017, 1073)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    § 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, Grundeigentum 2016, 122).(Rn.9).

    § 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit einer gemeindlichen Genehmigung bei

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Nachdem das Grundbuchamt am 20. Mai 2016 telefonisch auf das noch fehlende Negativzeugnis hingewiesen hatte (Bl. 210R d.A.), hat die Beteiligte mit Schreiben vom 24./25. Mai 2016 u.a. auf den Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 W 680/15 (GE 2016, 124) verwiesen.
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 286/08

    Sog. Negativattest als Genehmigung; Verwaltungsakt über die Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Zwar steht eine Negativbescheinigung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB - ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen dient (vgl. BGH, NJW 2010, 144, 145; OLG München, NJW-RR 2016, 137, 139; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 117).
  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Zwar steht eine Negativbescheinigung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB - ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen dient (vgl. BGH, NJW 2010, 144, 145; OLG München, NJW-RR 2016, 137, 139; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 117).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Gemäß § 172 Abs. 1 S. 5 BauGB i.V.m. § 135 BGB unterliegt der Eigentümer mit dem Inkrafttreten der Verordnung einer relativen Verfügungsbeschränkung (Hügel, GBO, 3. Aufl., Verfb Rn. 55), die das Grundbuchamt von Amts wegen beachten muss, da sich die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis von der Befugnis zur sachenrechtlichen Verfügung über das Eigentum ableitet (BGH, MDR 2013, 701).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die einseitige, widerrufliche Erklärung nach § 8 WEG scheidet jedenfalls deshalb aus, weil es an der für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke im Gesetz (vgl. BGH, NJW 2007, 992, 993) fehlt.
  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16

    Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu

    2.§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, WuM 2016, 116; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 1 W 303/16, FGPrax 2017, 6).(Rn.10).
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