Rechtsprechung
KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 5 UWG
Werbung mit durchgestrichenem Preis ohne Hinweis auf die Art des Preises ist wettbewerbswidrig - openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bezugnahme auf einen "Statt"-Preis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 5
Irreführung durch Bezugnahme auf einen "Statt"-Preis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
- KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
21 Zu allem tritt hinzu, dass es auch nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei bleibt, dass die Bezugnahme auf einen "statt"-Preis irreführend ist, wenn in der Werbeanzeige - wie auch hier - nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt (BGH GRUR 2005, 692, 694 - "statt"-Preis, unter [uneingeschränkter] Inbezugnahme von BGH GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III).".Vorstehenden Beurteilungen steht - anders als die Berufung meint - BGH GRUR 2007, 603 - UVP - (mit einer maßgeblich anderen Fallgestaltung) nicht entgegen, insbesondere wird dort auch nicht etwa von besagter Vorgabe in BGH GRUR 2005, 692, 694 [sub 2 b aa] - "statt"-Preis - abgerückt (…nunmehr kritisch zu letzterem freilich Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 5 Rdn. 1.131 f.).
- LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07
Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die …
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 2007 - 102 O 27/07 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 8. Mai 2007, Az.: 102 0 27/07, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Eine streitentscheidende Divergenz zu BGH WRP 2000, 1266, 1269 - Neu in Bielefeld II [insoweit nicht abgedruckt in GRUR 2001, 84] - besteht nicht.
- OLG München, 17.01.2008 - 6 U 1880/07
Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs- …
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Zutreffend - und von der Berufung auch nicht angegriffen - hat das Landgericht es nicht für rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG gehalten, dass der Kläger nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht hat, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten (vgl. auch OLGR München 2008, 457; OLG Köln GRUR-RR 2009, 183). - BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
UVP
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Vorstehenden Beurteilungen steht - anders als die Berufung meint - BGH GRUR 2007, 603 - UVP - (mit einer maßgeblich anderen Fallgestaltung) nicht entgegen, insbesondere wird dort auch nicht etwa von besagter Vorgabe in BGH GRUR 2005, 692, 694 [sub 2 b aa] - "statt"-Preis - abgerückt (…nunmehr kritisch zu letzterem freilich Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 5 Rdn. 1.131 f.). - BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78
Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
21 Zu allem tritt hinzu, dass es auch nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei bleibt, dass die Bezugnahme auf einen "statt"-Preis irreführend ist, wenn in der Werbeanzeige - wie auch hier - nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt (BGH GRUR 2005, 692, 694 - "statt"-Preis, unter [uneingeschränkter] Inbezugnahme von BGH GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III).". - OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren
Auszug aus KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07
Zutreffend - und von der Berufung auch nicht angegriffen - hat das Landgericht es nicht für rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG gehalten, dass der Kläger nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht hat, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten (vgl. auch OLGR München 2008, 457; OLG Köln GRUR-RR 2009, 183).