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   KG, 13.11.2018 - 1 W 36/18   

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https://dejure.org/2018,41795
KG, 13.11.2018 - 1 W 36/18 (https://dejure.org/2018,41795)
KG, Entscheidung vom 13.11.2018 - 1 W 36/18 (https://dejure.org/2018,41795)
KG, Entscheidung vom 13. November 2018 - 1 W 36/18 (https://dejure.org/2018,41795)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 973
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01

    Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 13.11.2018 - 1 W 36/18
    Schließlich ist für die Auslegung von Art. 24.4 mon.FamGB nicht nur der Wortlaut der Vorschrift, sondern vorrangig die konkrete Ausgestaltung des Rechts durch die praktische Handhabung im Mongolischen Staat zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2003, 2685, 2686).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 8 W 109/10

    Geburtenbucheintragung: Wahl der Anwendung mongolischen Rechts bei der Bestimmung

    Auszug aus KG, 13.11.2018 - 1 W 36/18
    Diese Vergleichbarkeit ermöglicht die Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB (Staudinger/Hepting/Hausmann, a.a.O.; vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1571).
  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 60/18

    Personenstandsverfahren über die Erteilung einer Bescheinigung über die

    Es entspricht daher ganz überwiegender Ansicht, dass auch solche Rechtsordnungen nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB wählbar sind, die keinen Familiennamen nach deutschem Rechtsverständnis kennen und in denen ein derartiger Zwischenname der einzige Bestandteil des gesamten Namens ist, durch den ein familiärer Bezug hergestellt werden kann (vgl. KG FamRZ 2019, 973, 974 [Mongolei]; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1571 f. [Mongolei]; Staudinger/Hausmann BGB [2019] Art. 10 EGBGB Rn. 389; jurisPK-BGB/Janal [Stand: 6. März 2020] Art. 10 EGBGB Rn. 31; Erman/Stürner BGB 16. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 32; Lammers in Gaaz/Bornhofen/Lammers PStG 5. Aufl. § 21 Rn. 27).
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