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   KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03   

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https://dejure.org/2005,9345
KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03 (https://dejure.org/2005,9345)
KG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 7 U 30/03 (https://dejure.org/2005,9345)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 7 U 30/03 (https://dejure.org/2005,9345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldet Ausführungsplaner Anpassung an Fachplanung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Bau-Soll bei Großbauvorhaben ohne fertige Objekt-Ausführungsplanung bei Vertragsabschluss und späteren Ergänzungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführungsplanung - Sind Ergänzungen und Anpassungen an Fachplanungen im Honorar inbegriffen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Großbauvorhaben: Rohbau-Ausführungsplaner schuldet auch Planungsfortschreibung! (IBR 2005, 130)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 850) hat § 9 VOB/A als Verwaltungsvorschrift keine unmittelbare Schutzwirkung zugunsten Dritter, auch nicht der Bieter.

    Ein Vertrauen in diesem Sinn ist nur gegeben, wenn der Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat (BGH NJW 1994, 850, BGH BauR 1997, 317).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    In Anbetracht des umfangreichen Auftragsvolumens und der dargelegten Besonderheiten des Bauwerkes besteht hier sogar eine gesteigerte Kooperationspflicht der Parteien (vgl. hierzu BGHZ 143, 89 und BGH-Report 2001, 450).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 190/03 - folgt nichts anderes (vgl. Seite 8 UU.).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Anderes folgt auch nicht aus den hierzu von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 2889; BGH NJW-RR 1995, 1391), die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Situationen betreffen.
  • OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 1 U 32/95

    Gewährleistung für die Mindestbetongüte von Betondeckenplatten

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Ein Vertrauen in diesem Sinn ist nur gegeben, wenn der Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat (BGH NJW 1994, 850, BGH BauR 1997, 317).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Anderes folgt auch nicht aus den hierzu von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 2889; BGH NJW-RR 1995, 1391), die mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Situationen betreffen.
  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 462/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    In Anbetracht des umfangreichen Auftragsvolumens und der dargelegten Besonderheiten des Bauwerkes besteht hier sogar eine gesteigerte Kooperationspflicht der Parteien (vgl. hierzu BGHZ 143, 89 und BGH-Report 2001, 450).
  • EGMR, 03.02.2004 - 164/03

    POLVILLO E HIJOS SA contre l'ESPAGNE

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Der Senat ist nunmehr gehalten, eine eigene Wertung vornehmen (vgl. BGH Urteil vom 14. Juli 2002 - VII ZR 164/03), nachdem die Parteien den mit dem Hinweis verbundenen Vergleichsvorschlag zurückgewiesen haben.
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Das Landgericht hat zurecht festgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf das Vertragsverhältnis, in dem die Klägerin sich verpflichtet hatte, neben Bauleistungen auch Planungsleistungen für das Bauvorhaben der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin (im . Folgenden nur noch: Beklagten) zu erbringen, grundsätzlich weder das Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (BGH NJW 1997, 2329) noch zur Vertragsauslegung die Leistungsbilder der HOAI herangezogen werden können (BGH NJW 1999, 427).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
    Soweit der Vertrag der Parteien nicht eindeutig ist, ist er nach den allgemeinen Regeln auszulegen, wobei neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die Besonderheit des Bauwerks, maßgeblich sind (BGH NJW 2002, 1954).
  • BGH, 24.03.1988 - VII ZR 46/87

    Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Bewertung nicht erbrachter Leistungen

  • BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99

    Anderweitige Ausführung beim Pauschalpreisvertrag; Skonto für Raten eines

  • OLG Hamm, 25.11.1993 - 17 U 193/91

    Honorar für Änderungen der Ausführungsplanung des Statikers?

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

  • KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten und für Mängel und

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72

    VOB-Vertrag: Entsprechende Anwendung des § 254 BGB bei vorzeitigem Gefahrübergang

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2005, 1179 veröffentlicht ist, hält einen Großteil der noch streitigen Nachträge für unbegründet, weil die ihnen zugrunde liegenden Leistungen dem "Abstimmungsbedarf" zuzuordnen seien.
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