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   KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08   

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https://dejure.org/2009,9096
KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08 (https://dejure.org/2009,9096)
KG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 Ws 359/08 (https://dejure.org/2009,9096)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 (https://dejure.org/2009,9096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anwendung des Erhöhungstatbestandes für die Übersetzung einer Anklageschrift in die italienische Sprache; Ersetzung einer geltend gemachten Umsatzsteuer für Portoauslagen

  • Judicialis

    JVEG § 11 Abs. 1; ; JVEG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Dolmetschers; Abgeltungsbereich des § 11 Abs. 1 JVEG; Zuständigkeit für Honorarvereinbarungen; Umsatzsteuer auf Portoauslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 328
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1995 - 4 K 1486/95

    Wertansatz für nichtnotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem

    Auszug aus KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08
    Die dafür der Landeskasse in Rechnung gestellten Auslagen sind nicht lediglich durchlaufende Posten im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG (vgl. OFD Frankfurt/Main DB 1997, 404; Bunjes/ Geist, UStG 8. Aufl., Rdn. 9, 12).
  • KG, 19.12.2008 - 1 Ws 358/08

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Auszug aus KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08
    Das ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin noch nicht dann der Fall, wenn in dem Text überhaupt Fachbegriffe benutzt werden (vgl. OLG München DS 2005, 275) oder nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe zu übersetzen sind (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 -), die dem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer, der beide Sprachen professionell beherrscht, keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten.
  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Die Umsatzsteuer ist, ausgehend von den oben ermittelten Beträgen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG in Höhe von 342, 57 EUR gesondert zu ersetzen; auch die Portokosten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.01.2009, Az.: 1 Ws 359/08).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14

    Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes;

    Ob die Verwendung juristischer Fachausdrücke, die sowohl in der deutschen Sprache als auch in der Zielsprache häufig vorkommen und einem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer geläufig sind, für sich allein die Annahme einer besonderen Erschwernis rechtfertigt (verneinend KG, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08, juris Rn. 2; vom 12. Juni 2009 - 1 Ws 56/09, juris; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 16. März 2011 - 4 Ws 3/11 (K), juris Rn. 14; Giers in Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 11 RVEG Rn. 8; bejahend Bund, JurBüro 2006, 402, 409; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 11 JVEG Rn. 8; Meyer/Höfer/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl., § 11 Rn. 4 unter a), kann hier offen bleiben.
  • SG Fulda, 03.06.2015 - S 4 SF 58/14

    1. Unterliegt ein Sachverständiger der Umsatzsteuerpflicht, fällt Umsatzsteuer

    Mehrheitlich dürfte aber § 7 JVEG als Anspruchsgrundlage angesehen werden, so etwa von dem ThürLSG (Beschl. v. 16. März 2015 - L 6 JVEG 140/15 -, juris Rn. 11), ThürOLG (Beschl. v. 1. August 2014 - 7 U 405/12 -, juris Rn. 17), OLG Frankfurt (Beschl. v. 17. August 2011 - 2 Ws 111/11 -, juris Rn. 10), sowie dem Kammergericht (Beschl. v. 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -, juris Rn. 10), dem SG Karlsruhe (Beschl. v. 6. Februar 2015 - S 1 SF 381/15 E -, juris Rn. 13) sowie dem VG Halle/Saale (Beschl. v. 21. Juli 2014 - 5 A 162/13 -, juris Rn. 28); ebenso Binz (in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 7 JVEG Rn. 5, mit der dargelegten Einschränkung) und Weglage (Die Vergütung des Sachverständigen, 3. Aufl, 2014, S. 96).

    Um solche handelt es sich bei den hier streitgegenständlichen Portoauslagen aber gerade nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. August 2011 - 2 Ws 111/11 -, juris Rn. 10, unter Bezugnahme auf KG, Beschl. v. 14. Januar 2009, Az. 1 Ws 359/08, juris Rn. 10 mit zahlreichen Nachweisen; OLG Oldenburg, JurBüro 1994, S. 179 [179] m.w.Nw.).

  • KG, 29.05.2009 - 1 Ws 57/09

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Somit reicht es für eine "erhebliche Erschwerung" nicht aus, wenn nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe wie etwa Anklageschrift, Staatsanwalt, Haftbefehl, Angeschuldigter, Registerauszug und Betäubungsmittel benutzt werden und kompliziertere Fachbegriffe nur vereinzelt auftauchen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 - und vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -).

    Dass in der Vergangenheit möglicherweise bei Übersetzungen von Anklageschriften ohne die vom Gesetz vorgeschriebene Einzelbewertung regelmäßig ein Satz von 1, 85 EUR gezahlt worden ist, vermag ein Vertrauen der Übersetzerin in die Rechtmäßigkeit und den Bestand derartiger Festsetzungen nicht zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2011 - 2 Ws 111/11

    Gebührenrecht: Festsetzung der Gebühren einer Übersetzerin bei kyrillischem

    Dies gilt auch hinsichtlich der Portokosten, da es sich insoweit bei den der Landeskasse in Rechnung gestellten Auslagen nicht lediglich um durchlaufende Posten im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt (vgl. KG, Beschl. v. 14.01.2009, Az. 1 Ws 359/08, juris, m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2022 - L 5 AR 30/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - besondere

    Dazu gehören, da es sich nicht um durchlaufende Posten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG handelt, neben dem mit Rechnung vom 11. Juli 2019 geltend gemachten Nettohonorar auch Auslagen wie Schreibgebühren, Kopierkosten und eben Portokosten (dazu FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 1982 - III 417/81 U; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2011 - 2 Ws 111/11 - juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch Korn in: Bunjes, UStG, 20. Aufl. 2021, § 10 Rn. 17).
  • KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09

    Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter

    Die Anwendung des Erhöhungstatbestandes setzt voraus, daß die Übersetzung des schriftlichen Textes in dessen Gesamtheit (vgl. OLG Nürnberg DS 2005, 274) nach Art und Umfang der verwendeten Fachterminologie zu einer erheblichen Erschwerung geführt hat (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -).
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