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   KG, 14.01.2013 - 1 W 3 + 4/13, 1 W 3/13, 1 W 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2621
KG, 14.01.2013 - 1 W 3 + 4/13, 1 W 3/13, 1 W 4/13 (https://dejure.org/2013,2621)
KG, Entscheidung vom 14.01.2013 - 1 W 3 + 4/13, 1 W 3/13, 1 W 4/13 (https://dejure.org/2013,2621)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 1 W 3 + 4/13, 1 W 3/13, 1 W 4/13 (https://dejure.org/2013,2621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 185 Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 18 Abs 1 S 1 Alt 2 GBO, § 19 GBO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 800 Abs 1 ZPO
    Grundbucheintragung: Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschrift über das Wirksamwerden einer Verfügung des Nichtberechtigten auf die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus Grundpfandrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Genehmigung der durch einen Dritten erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung; Anwendbarkeit des § 185 Abs. 2 BGB auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der durch einen Dritten erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterwerfungserklärung durch Nichtberechtigten möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nichtberechtigte und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus Grundpfandrechten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86
    Auszug aus KG, 14.01.2013 - 1 W 3/13
    § 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden (Aufgabe von Senat, 12. Mai 1987, 1 W 2053/86, NJW-RR 1987, 1229).(Rn.2).

    2 Z 105/91|BGH; 24.09.1991; XI ZR 240/90">Rpfleger 1992, 99, 100; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 44 Rn. 28; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 19 Rn. 106); der Senat gibt seine abweichende Ansicht (NJW-RR 1987, 1229; vgl. auch BayObLG, …

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus KG, 14.01.2013 - 1 W 3/13
    Die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ist zwar eine auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Willenserklärung, die nur verfahrensrechtlichen Grundsätzen untersteht (BGH, NJW 1990, 258, 259).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 107/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsbewilligung durch einen nicht

    Auszug aus KG, 14.01.2013 - 1 W 3/13
    Das ist für die Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO anerkannt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 19, 20; Senat, KGJ 47, 158, 159 ff.; Demharter, a.a.O. § 19 Rn. 73 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.07.2021 - 15 W 2283/21

    Uneingeschränkte Vertretungsbefugnis des Verwalters für die Abgabe sämtlicher

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein Nichtberechtigter die Bewilligung für die Berechtigten abgibt und eine Heilung dieses Mangels mit rückwirkender Kraft entsprechend § 185 BGB, also durch Genehmigung des Berechtigten, erfolgen kann (BGH, Beschluss vom 15.7.2010 - V ZB 107/10; BayObLG, Beschluss vom 26.10.1970 - BReg 2 Z 71/70; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013 - 1 W 3/13, 1 W 4/13; Demharter, Grundbuchordnung, 30, Auflage, § 19 Rn, 72).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20

    Angaben zum Zinsbeginn eines verzinslichen Grundpfandrechts in Anträgen und

    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
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