Rechtsprechung
KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13 - 141 AR 631/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 StGB, § 63 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB
Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringungsmaßnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6 S. 1
Voraussetzungen der Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erledigung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei nur graduell veränderter Einschätzung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.10.2013 - 596 StVK 373/13
- LG Berlin, 24.10.2013 - 91 Js 1758/10
- KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13 - 141 AR 631/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Die Frage, wann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als langdauernd und damit in die Nähe der Unverhältnismäßigkeit rückend bezeichnet werden kann, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; OLG Dresden StraFo 2007, 434).Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die ein Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (…vgl. BVerfGE 70, 297 [juris Rdn. 45]; NJW 1995, 3048, 3049; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2004, 0LGSt § 67d Nr. 8; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2002 - 5 Ws 468/01 - [juris]).
Bei lang andauernder Unterbringung darf deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität begründet werden" begründet werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 1 Ws 222/06 - [juris]).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Je länger die Unterbringung nach § 63 StGB dauert, desto strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 Ws 307/09 - m. weit. Nachw.).Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die ein Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (vgl. BVerfGE 70, 297 [juris Rdn. 45]; NJW 1995, 3048, 3049; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2004, 0LGSt § 67d Nr. 8; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2002 - 5 Ws 468/01 - [juris]).
- KG, 22.11.2011 - 2 Ws 377/11
Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigterklärung einer Unterbringung
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Im jetzigen Beschwerdeverfahren kann schon aus tatsächlichen Gründen nur über die gegenwärtige Sachlage entschieden werden, weil nur zu dieser hinreichende aktuelle Feststellungen getroffen werden können und im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des Urteils grundsätzlich nur festgestellt werden darf, ob die der Unterbringung zugrunde liegende Störung noch besteht oder nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 - [juris]).
- OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06
Voraussetzungen einer Erledigterklärung einer Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Bei lang andauernder Unterbringung darf deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität begründet werden" begründet werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 1 Ws 222/06 - [juris]). - OLG Hamburg, 26.05.1995 - 2 Ws 99/95
Psychiatrisches Krankenhaus; Unterbringung; Fehlende Heilungsaussichten; …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient nicht nur der Heilung des Untergebrachten, sondern vor allem dem Schutz der Allgemeinheit vor kranken, aber gefährlichen Rechtsbrechern (vgl. BGH NStZ 1998, 35 f; HansOLG Hamburg NJW 1995, 2424 f; Fischer, StGB 61. Aufl., § 63 Rdn. 2, jew. mit weit. - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97
Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient nicht nur der Heilung des Untergebrachten, sondern vor allem dem Schutz der Allgemeinheit vor kranken, aber gefährlichen Rechtsbrechern (vgl. BGH NStZ 1998, 35 f; HansOLG Hamburg NJW 1995, 2424 f; Fischer, StGB 61. Aufl., § 63 Rdn. 2, jew. mit weit. - OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach gemeinschädlicher …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Dies folgt nicht zuletzt daraus, dass der Gesetzgeber für diese Maßregel im grundsätzlichen Unterschied zur Strafe eine absolute zeitliche Höchstgrenze nicht vorgesehen hat (vgl. nur HansOLG NStZ-RR 2005, 40 - [juris Rdn. 46]). - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Zu beachten bleibt, dass Freiheitsstrafe und Maßregel grundsätzlich unterschiedliche Zielrichtungen haben (vgl. BVerfGE 109, 133), so dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, dass die Dauer des Maßregelvollzuges eine wegen derselben Tat verhängte oder für das Delikt vorgesehene Freiheitsstrafe überschreitet. - BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08
Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Selbst wenn der Verurteilte auf lange Sicht nicht therapiefähig wäre, so bliebe die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zulässig, da sie vorrangig den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08 - [juris]). - KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in …
Auszug aus KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13
Anderes muss hingegen gelten, wenn - wie hier - erneute Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit zu befürchten sind (vgl. Senat StV 2007, 432). - KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
- KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit …
Denn es kommt hierfür nicht auf den jeweiligen, nach Krankheits- und Behandlungsverlauf variablen Grad der Gefährlichkeit eines Untergebrachten, sondern allein darauf an, ob die in § 20 StGB genannten Eingangsvoraussetzungen noch vorliegen; dem gebesserten Untergebrachten ist vor dem Hintergrund des gesetzlichen Sicherungsauftrages grundsätzlich zunächst nur die Chance auf eine Entlassung in die widerrufliche Freiheit im Wege einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung eröffnet (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; KG, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 2 Ws 377/11 -, vom 11. April 2011 - 2 Ws 68/11 - sowie vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 569/13 - ;… Veh in MK-StGB, § 67d Rdn. 27 ff.;… Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdn. 50 ff.). - KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand (nachfolgend a]) und die hieraus resultierende Gefährlichkeit der Untergebrachten (nachfolgend b]) bestehen fort, die Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB sind somit nicht weggefallen (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 569/13 -, juris Rdnr. 16;… Veh in Münchener Kommentar, StGB, § 67d Rdnr. 27 ff.;… Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdnr. 50 ff.; jeweils m. w. Nachw.).