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   KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18 - 121 AR 200/18   

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https://dejure.org/2019,3940
KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18 - 121 AR 200/18 (https://dejure.org/2019,3940)
KG, Entscheidung vom 14.01.2019 - 2 Ws 159/18 - 121 AR 200/18 (https://dejure.org/2019,3940)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 2 Ws 159/18 - 121 AR 200/18 (https://dejure.org/2019,3940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 59 Abs 3 GVG, § 169 Abs 1 GVG, § 175 Abs 2 S 1 GVG
    Maßregelvollstreckung: Ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer, Öffentlichkeitsgrundsatz bei Anhörungsterminen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan; Zulässigkeit der Verwendung eines Richters auf Probe als Mitglied einer Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfGE 48, 246, 254; BVerfGE 17, 294, 299).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfGE 4, 412, 416, 418).

    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" auf Grund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689; BVerfGE 95, 322, 329; BVerfGE 82, 286, 298; BVerfGE 4, 412, 416).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfGE 4, 412, 416, 418).

    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" auf Grund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689; BVerfGE 95, 322, 329; BVerfGE 82, 286, 298; BVerfGE 4, 412, 416).

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Aus diesem Zweck der Vorschrift folgt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689).

    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" auf Grund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689; BVerfGE 95, 322, 329; BVerfGE 82, 286, 298; BVerfGE 4, 412, 416).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" auf Grund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 2689; BVerfGE 95, 322, 329; BVerfGE 82, 286, 298; BVerfGE 4, 412, 416).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfGE 48, 246, 254; BVerfGE 17, 294, 299).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Zwar gebietet der Grundsatz der beschränkten Mitwirkung nicht vollständig persönlich unabhängiger Richter allgemein, die Zahl solcher Richter sowohl innerhalb der Gerichtszweige und Gerichte als auch innerhalb der einzelnen Spruchkörper so gering wie möglich zu halten (vgl. BVerfGE 14, 156, 164 ff.).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfGE 48, 246, 254; BVerfGE 17, 294, 299).
  • OLG Köln, 07.08.2012 - 2 Ws 575/12

    Vollzugstauglichkeit eines querschnittsgelähmten Verurteilten

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Diese Entscheidungen erlangten Rechtskraft durch die jeweiligen Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 2009 - 2 Ws 580/09 -, vom 30. November 2011 - 2 Ws 494/11 -, vom 3. Januar 2013 - 2 Ws 576/12 -, vom 19. Februar 2015 - 2 Ws 24/15 -, vom 6. Januar 2016 - 2 Ws 280/15 -, vom 20. Juli 2016 - 2 Ws 165-166/16 -, vom 25. April 2017 - 2 Ws 33/17 - und vom 19. Januar 2018 - 2 Ws 189/17 -.
  • KG, 19.02.2015 - 2 Ws 24/15

    Für die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung anzuwendendes Recht bei

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Diese Entscheidungen erlangten Rechtskraft durch die jeweiligen Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 2009 - 2 Ws 580/09 -, vom 30. November 2011 - 2 Ws 494/11 -, vom 3. Januar 2013 - 2 Ws 576/12 -, vom 19. Februar 2015 - 2 Ws 24/15 -, vom 6. Januar 2016 - 2 Ws 280/15 -, vom 20. Juli 2016 - 2 Ws 165-166/16 -, vom 25. April 2017 - 2 Ws 33/17 - und vom 19. Januar 2018 - 2 Ws 189/17 -.
  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 2 Ws 159/18
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. August 2018 - 2 Ws 137, 138/18 Vollz - und vom 16. Juni 2017 - 2 Ws 255/16 Vollz -) und sieht keinen Anlass von seiner Rechtsprechung abzuweichen.
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

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