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   KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03   

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https://dejure.org/2006,1896
KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03 (https://dejure.org/2006,1896)
KG, Entscheidung vom 14.02.2006 - 21 U 5/03 (https://dejure.org/2006,1896)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 21 U 5/03 (https://dejure.org/2006,1896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließenden Risikozuweisung an einen Unternehmer in einem VOB-Bauvertrag; Vereinbarung eines "garantierten Festpreises" ; Mehrkosten für die Entfernung kontaminierten Materials; Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen über den Fortfall der Geschäftsgrundlage; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 9 Nr. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 7; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Mehrkostenanspruch des Bauunternehmers für Beseitigung kontaminierten Materials bei Sanierungsvertrag mit Festpreisvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im Pauschalpreis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Olympia-Stadion Berlin: Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im "Pauschalfestpreis"! (IBR 2006, 189)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 241
  • BauR 2006, 836
  • BauR 2008, 1318
  • VergabeR 2006, 414
  • ZfBR 2006, 351 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar (BGH BauR 1992, 221; BauR 1997, 126, 128).

    So hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß der öffentliche Auftraggeber nicht durch eine interne Regelung zur Ausschreibung gehindert ist, einen Vertrag mit erkennbaren Risikozuweisungen an den Auftragnehmer zu schließen (vgl. BGH BauR 1997, 126, 127; BauR 1994, 326; s.a. OLG Koblenz IBR 2003, 181).

    Der Kläger hat Pflichten im Vertragsanbahnungsverhältnis nicht dadurch verletzt, daß er der Insolvenzschuldnerin erhöhte Risiken überbürdet hat (§ 9 Nr. 2 VOB/A), wie bereits oben ausgeführt (vgl. BauR 1997, 126, 127 aE: "Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nach dem riskante Leistungen nicht übernommen werden können."; ebenso OLG Koblenz, Urt. v. 17. April 2002 - 1 U 829/99 - IBR 2003, 181).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Der Großorganisation ist das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen, die am Abschluß eines Vertrages selbst nicht beteiligt sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festzuhalten, weiterzugeben und vor Vertragsabschluß abzufragen ist (BGH MDR 2001, 282, 283; s.a. NJW 1999, 284 = BGHZ 140, 54; NJW 1996, 1339, 1341; NJW 1996, 1205 f.; NJW 1992, 1099, 1100; s.a. Taupitz, Wissenszurechnung nach englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum, Beihefte zur VersR 1994, 16 ff.; Medicus aaO S. 4 ff.).

    Es muß jedoch zum Zeitpunkt des Anfalls des Wissens Anlaß bestanden haben, das Wissen zu speichern, und es muß im Zusammenhang mit dem Handeln der Organisation ein besonderer Anlaß bestanden haben, sich der Informationen zu vergewissern und sie an die für den fraglichen Rechtsakt zuständigen Stellen weiterzuleiten (BGH NJW 1996, 1339, 1340; Taupitz, aaO S. 25 ff.; Medicus aaO S. 11 ff.).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Grundlage der Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont dieser potentiellen Bieter (BGH BauR 1994, 625; 1994, 236; 1993, 595; Kapellmann/Langen in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2003, § 9/A Rn. 2).

    Eine Pflicht zum Schadensersatz würde voraussetzen, daß der Auftragnehmer in schutzwürdiger Weise darauf vertraut hatte, daß bestimmte Risiken ausgeschlossen sind (BGH BauR 1994, 236).

  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 829/99

    Unklare Leistungsbeschreibung: Kein Nachtrag!

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    So hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß der öffentliche Auftraggeber nicht durch eine interne Regelung zur Ausschreibung gehindert ist, einen Vertrag mit erkennbaren Risikozuweisungen an den Auftragnehmer zu schließen (vgl. BGH BauR 1997, 126, 127; BauR 1994, 326; s.a. OLG Koblenz IBR 2003, 181).

    Der Kläger hat Pflichten im Vertragsanbahnungsverhältnis nicht dadurch verletzt, daß er der Insolvenzschuldnerin erhöhte Risiken überbürdet hat (§ 9 Nr. 2 VOB/A), wie bereits oben ausgeführt (vgl. BauR 1997, 126, 127 aE: "Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nach dem riskante Leistungen nicht übernommen werden können."; ebenso OLG Koblenz, Urt. v. 17. April 2002 - 1 U 829/99 - IBR 2003, 181).

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an (BGH, Urteil v. 23.6. 1994 - VII ZR 163/93 - BauR 1994, 625; BauR 2002, 935).

    Grundlage der Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont dieser potentiellen Bieter (BGH BauR 1994, 625; 1994, 236; 1993, 595; Kapellmann/Langen in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2003, § 9/A Rn. 2).

  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an (BGH, Urteil v. 23.6. 1994 - VII ZR 163/93 - BauR 1994, 625; BauR 2002, 935).

    Die technischen Bestimmungen sind jedoch nicht entscheidend für das Verständnis des Vertrags (BGH BauR 2002, 935, 936), sie verdrängen nicht die vertraglichen Vereinbarungen.

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Der Großorganisation ist das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen, die am Abschluß eines Vertrages selbst nicht beteiligt sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festzuhalten, weiterzugeben und vor Vertragsabschluß abzufragen ist (BGH MDR 2001, 282, 283; s.a. NJW 1999, 284 = BGHZ 140, 54; NJW 1996, 1339, 1341; NJW 1996, 1205 f.; NJW 1992, 1099, 1100; s.a. Taupitz, Wissenszurechnung nach englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum, Beihefte zur VersR 1994, 16 ff.; Medicus aaO S. 4 ff.).
  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Der Großorganisation ist das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen, die am Abschluß eines Vertrages selbst nicht beteiligt sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festzuhalten, weiterzugeben und vor Vertragsabschluß abzufragen ist (BGH MDR 2001, 282, 283; s.a. NJW 1999, 284 = BGHZ 140, 54; NJW 1996, 1339, 1341; NJW 1996, 1205 f.; NJW 1992, 1099, 1100; s.a. Taupitz, Wissenszurechnung nach englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum, Beihefte zur VersR 1994, 16 ff.; Medicus aaO S. 4 ff.).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist hingen in der Regel kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH NJW 1979, 1818).
  • BGH, 04.06.1987 - IX ZR 123/86

    Berufung des Bürgen auf Rechtsmißbrauch der Inanspruchnahme

    Auszug aus KG, 14.02.2006 - 21 U 5/03
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags (§ 242 a.F. BGB; jetzt § 313 n.F. BGB) wird gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluß zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch die gemeinsamen Vorstellungen beider Teile vom Vorhandensein und künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 1994, 2146; NJW-RR 1987, 1188).
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93

    Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90

    VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist

  • LG Berlin, 12.11.2002 - 13 O 264/02

    Pauschalvertrag: Keine Vergütung für erforderliche Zusatzleistungen

  • OLG Koblenz, 01.07.2009 - 1 U 1535/08

    Mehrvergütungsansprüche bei Übernahme des Planungsrisikos im Rahmen eines

    Die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (KG BauR 2006, 836 ; OLG Brandenburg BauR 2007, 1783) sind für die im Streitfall zu beantwortende Rechtsfrage (Verteilung des Mehrvergütungsrisikos bei nachträglich erkanntem und behobenem Planungsfehler) nicht unmittelbar einschlägig und stehen im Übrigen auch nicht im Widerspruch zu den hier vom Senat angewendeten - gefestigten - Rechtsgrundsätzen.
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