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KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses (hier: Kraftverkehrsunfall)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 6
Haftungsverteilung bei Kollision beim Einscheren nach dem Überholen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.05.2001 - 17 O 366/00
- KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01
- KG, 14.05.2002 - 12 U 163/01
Papierfundstellen
- VersR 2004, 929 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86
Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1
Auszug aus KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01
Sie muss nicht unklar sein, wenn er die Fahrt nur verzögert oder der Linksabbieger seine Absicht nicht durch Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger anzeigt und sich nicht zur Mitte hin einordnet (vgl. KG NJW-RR 1987, 1251, 1252 = VRS 85, 90, 92 ; Verk-Mitt 1993, 59 Nr. 78). - KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92
Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich
Auszug aus KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01
Sie muss nicht unklar sein, wenn er die Fahrt nur verzögert oder der Linksabbieger seine Absicht nicht durch Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger anzeigt und sich nicht zur Mitte hin einordnet (vgl. KG NJW-RR 1987, 1251, 1252 = VRS 85, 90, 92 ; Verk-Mitt 1993, 59 Nr. 78).
- OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16
Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer
Auch ist die Verkehrslage nicht i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unklar, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug vor einer linken Abzweigung auffallend langsam fährt, ohne sich links einzuordnen (vgl. BayObLG VRS 72, 295; 61, 61, 63; KG VRS 106, 173). - KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen …
Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414];… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind. - LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11
Zur Haftung beim Überholen trotz unklarer Verkehrslage
Dies stellt für sich genommen kein Vorbeifahren im Sinne des § 6 StVO dar, vielmehr handelt es sich um ein unzulässiges Überholen bei unklarer Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO (vergl. KG, Urteil vom 14.3.2002, 12 U 163/01).