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   KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04   

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https://dejure.org/2006,20753
KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,20753)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,20753)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,20753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die sofortige Beschwerde im Verfahren 1 W 134/05 wird zurückgewiesen.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

    Das im Verfahren 1 W 134/05 als sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 17. März 2005 auszulegende Rechtsmittel, §§ 20a Abs. 2, 27 Abs. 2 FGG ist zulässig, insbesondere beträgt die Beschwer mehr als 100, 00 EUR.

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Auslagen der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGG in Verbindung mit § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB - 1 W 340/04 - waren nicht der Staatskasse aufzuerlegen.

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