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   KG, 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11)   

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https://dejure.org/2011,15098
KG, 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
KG, Entscheidung vom 14.03.2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
KG, Entscheidung vom 14. März 2011 - (4) AuslA 4/11 (30/11), (4) Ausl A 4/11 (30/11) (https://dejure.org/2011,15098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung führt nicht zur Annahme einer notwendigen Beistandschaft; Notwendige Beistandschaft wegen eines Antrags der Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 29; IRG § 40 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beistandsbeiordnung in Auslieferungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslieferungsverfahren: Der notwendige Beistand

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    Allein der Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beantragt hat, führt nicht zur Annahme einer notwendigen Beistandschaft (Abgrenzung zu BGHSt 32, 221).

    Die in anderem Zusammenhang ergangene Entscheidung BGHSt 32, 221 ff., die die Frage der Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen in Fällen unberechtigter Verfolgung betrifft, enthält den ihr vom Beistand des Verfolgten beigemessenen Rechtssatz, wonach allein die Antragstellung nach § 29 IRG zur notwendigen Beistandschaft führe, nicht (gegen eine solche Ansicht zutreffend Vogler, IRG 2. Aufl. 24. Lfg., § 40 Rdn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.1983 - 4 Ausl (A) 84/83
    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    In einem auslieferungsrechtlich tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden aber ist - ungeachtet des regelmäßig gestellten Antrages nach § 29 IRG - die Bestellung eines Beistandes nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 453; OLG Karlsruhe GA 1987, 514; OLG Köln NStZ-RR 2010, 377; Vogler aaO., Rdn. 17ff.), zumal wenn dem Ersuchen ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt.
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05

    Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    Im Übrigen ist zwar bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Auslieferung die Bestellung eines Beistandes geboten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 676 bei formeller Unklarheit über die Einordnung einer ausländischen Strafbestimmung).
  • OLG Köln, 19.07.2010 - 6 AuslA 322/92

    Zeitlicher und gegenständlicher Umfang der Bestellung zum Pflichtbeistand

    Auszug aus KG, 14.03.2011 - AuslA 4/11
    In einem auslieferungsrechtlich tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall wie dem vorliegenden aber ist - ungeachtet des regelmäßig gestellten Antrages nach § 29 IRG - die Bestellung eines Beistandes nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 453; OLG Karlsruhe GA 1987, 514; OLG Köln NStZ-RR 2010, 377; Vogler aaO., Rdn. 17ff.), zumal wenn dem Ersuchen ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ausl 22/16

    Auslieferungsverfahren: Beiordnung eines Pflichtbeistandes

    Nach wohl mittlerweile überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG München, NStZ-RR 2013, 179 f.; KG, NStZ-RR 2011, 339; OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2010 - OLG Ausl 53/10 -, juris) führen die besonderen Schwierigkeiten des Auslieferungsrechts und der Umstand, dass der Gesetzgeber diese Materie den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften überantwortet hat, nicht ohne Weiteres dazu, dass im Regelfall jedenfalls dann, wenn der Verfolgte sich - wie hier - nicht gem. § 41 Abs. 1 IRG mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat und deshalb gem. §§ 29 Abs. 1, 32 IRG über die Zulässigkeit der Auslieferung entschieden werden muss, nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG ein anwaltlicher Beistand beizuordnen wäre (so aber OLG Schleswig, SchlHA 2004, 269 entgegen früherer eigener Rechtsprechung [Beschluss v. 23.07.1984 - 1 Ausl 5/38 -, juris]; so auch BGHSt 32, 221, 228 - nicht tragend - Lagodny/Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 40 IRG Rn. 14 f.).
  • KG, 14.11.2017 - 151 AuslA 140/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

    Der Antrag des Verfolgten, ihm Rechtsanwältin K aus B. zum Beistand zu bestellen, war abzulehnen, weil die Voraussetzungen für die beantragte Bestellung eines Beistandes unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. OLG München NStZ-RR 2013, 179; Senat NStZ-RR 2011, 339) nicht gegeben sind.
  • KG, 14.10.2013 - 151 AuslA 92/13

    Auslieferung an die Republik Polen wegen einer im Inland begangenen und

    Die Voraussetzungen für die erneut beantragte Bestellung eines Beistands sind unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2011 - [4] Ausl.A. 4/11 [30/11] - [juris] = NStZ-RR 2011, 339), weiterhin nicht gegeben.
  • KG, 18.01.2012 - 151 AuslA 1443/11

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei Vorliegen eines

    Die Voraussetzungen für die beantragte Bestellung der Rechtsanwältin A als Beistand sind unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Rechtsgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2011 - [4] Ausl.A. 4/11 [30/11] - [juris] = NStZ-RR 2011, 339) nicht gegeben.
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