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KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 140 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 397a StPO, § 406g Abs 3 StPO, § 406g Abs 4 StPO
Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines nicht beigeordneten Verletztenanwalts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Vertretung des Nebenklägers durch einen Rechtsanwalt; Gesetzliche Beschränkung auf die Beiordnung als Nebenklagevertreter; Prinzip der Waffengleichheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung erheblicher Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Nebenkläger auf eigene Kosten in der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 25.05.2011 - 276 Cs 74/11
- KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem …
Selbst für den Parallelfall, dass sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Beistandes bedient wird man nicht von einer generellen Erweiterung der gesetzlichen Vermutungsregelung ausgehen können (KG Berlin, Urteil vom 14. März 2012, 161 Ss 508/11, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15
Pflichtverteidigerbeiordnung bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten
Vor dem Hintergrund des aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren gesetzgeberischen Willens besteht kein Raum für ein weitergehendes Normverständnis (vgl. BT-Drucks. 17/6261, S. 11; ferner KG, Urteil vom 14. März 2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12), StV 2012, 714;… so auch vgl. LR/Lüderssen/Jahn, 26. Aufl., Nachtrag § 140 Rn. 36).