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   KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12)   

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https://dejure.org/2012,23784
KG, 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
KG, Entscheidung vom 14.03.2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
KG, Entscheidung vom 14. März 2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12) (https://dejure.org/2012,23784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 397a StPO, § 406g Abs 3 StPO, § 406g Abs 4 StPO
    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines nicht beigeordneten Verletztenanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung erheblicher Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Nebenkläger auf eigene Kosten in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Vertretung des Nebenklägers durch einen Rechtsanwalt; Gesetzliche Beschränkung auf die Beiordnung als Nebenklagevertreter; Prinzip der Waffengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 08.09.1998 - 2 Ss 1075/98

    Sprungrevision, Aufhebung, notwendige Verteidigung, 10 Monate, Schwere der Tat,

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Mitunter wird diese Regelung zugespitzt dahin ausgelegt, dass die Beiordnung "der zwingende Grundsatz sein wird, wovon nur in Ausnahmefällen wird abgesehen werden können", dass nur "besondere Umstände" es "ausnahmsweise gerechtfertigt erscheinen lassen könnten", von der Bestellung abzusehen (in diesem Sinne OLG Hamm StV 1999, 11).

    Das OLG Hamm hat die fraglichen Rechtsgrundsätze ohne jede Begründung und inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage aufgestellt; es hat vielmehr ausschließlich seinen eigenen Beschluss vom 8. September 1998 (2 Ss 1075/98 = StV 1999, 11) für seine Auffassung in Anspruch genommen.

  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90

    Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Der Senat kann diese zwingend gebotene Entscheidung im Revisionsrechtszug nachholen (vgl. BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1, Bewilligung durch Revisionsgericht; Senat, Beschluss vom 6. März 2007 - [4] 1 Ss 61/07 [45/07] - jeweils m.w.N.).
  • LG Halle, 16.04.2009 - 9 Ns 7/09

    Nichtvorliegen eines Falls der notwendigen Verteidigung bei Beauftragung eines

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Diese unterscheiden sich von denen im Strafverfahren des angloamerikanischen Rechtsraums, in welchem der genannte Grundsatz einen besonderen Stellenwert besitzt (und infolge dessen auch die Rechtsprechung des EGMR in besonderer Weise prägt), maßgeblich (vgl. zu diesem Aspekt auch LG Halle [Saale], Beschluss vom 16. April 2009 - 9 Ns 7/09 - [juris]).
  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Zum anderen hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 9. Februar 2004 (2 Ss 21/04 = StraFo 2004, 242; weitere Fundstellen bei juris) von einem Regelfall der notwendigen Verteidigung auch bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzung gesprochen und darüber hinaus die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommene, weitergehende enge Interpretation vorgenommen.
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Zum einen findet er sich in dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 7. Juli 2008 (2 Ss [29] 209/08 = NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12).
  • OLG Celle, 20.08.1999 - 23 Ss 50/99
    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Das OLG Celle (Beschluss vom 20. August 1999, 23 Ss 50/99 [bei juris] = StV 2000, 70 [red.
  • OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03

    Pflichtverteidiger, Nebenkläger, Waffengleichheit, Ungleichgewicht

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Das OLG Koblenz (Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003, 30336020) hat ebenfalls ohne Bezugnahme auf eine vermeintliche Regel oder Vermutung eine Einzelfallprüfung vorgenommen und die Bejahung der notwendigen Verteidigung wegen eines prozessualen Ungleichgewichts im konkreten Fall auf die erstinstanzlich ausgesprochene Strafe von zehn Monaten Freiheitsstrafe sowie den erheblichen Umfang der zu erwartenden Beweisaufnahme in der Berufungshauptverhandlung (20 geladene Zeugen, darunter mehrere ehemalige Mitangeklagte) und insoweit vor allem auf die Tatsache gestützt, dass der Angeklagte mangels Akteneinsicht den Inhalt der früheren polizeilichen und richterlichen Vernehmungen der zahlreichen Beweispersonen nicht kannte.
  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87
    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Die ebenfalls für den vermeintlichen Regelfall ins Feld geführte Entscheidung des OLG Köln vom 20. Oktober 1987 (Ss 495/87) enthält - jedenfalls dem bei Juris veröffentlichten Orientierungssatz zufolge - nicht den angenommenen Rechtsgrundsatz, sondern im Gegenteil die Formulierung, die Bestellung beschränke sich bei Befürchtung eines Ungleichgewichts ausnahmsweise nicht auf den gesetzlich geregelten Fall.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    Das OLG Köln hatte in seiner in NStZ 1989, 542 veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 25. August 1989, Ss 379/89) über den Fall einer Berufung der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts zu befinden.
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Auszug aus KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11
    An diesem Rechtsgrundsatz hat das OLG Köln in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2010 (III-1 RVs 213/10 = StraFo 2011, 49) festgehalten und dort die Bejahung der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO darauf gestützt, dass dem Angeklagten eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe drohte, bei der Beurteilung der Strafrahmenwahl Rechtskenntnisse erforderlich waren und sich die Frage gestellt hatte, wie auf eine prozessuale Komplikation, nämlich das Nichterscheinen zweier Zeugen, zu reagieren war.
  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

  • OLG Zweibrücken, 11.10.2004 - 1 Ss 171/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Tätigkeit eines Opferanwalts; Rüge der

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 2a Ss 357/99

    Notwendige Verteidigung bei Erscheinen eines anwaltlich vertretenen

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Selbst für den Parallelfall, dass sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Beistandes bedient wird man nicht von einer generellen Erweiterung der gesetzlichen Vermutungsregelung ausgehen können (KG Berlin, Urteil vom 14. März 2012, 161 Ss 508/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung aus Gründen der Verfahrensfairness

    Vor dem Hintergrund des aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren gesetzgeberischen Willens besteht kein Raum für ein weitergehendes Normverständnis (vgl. BT- Drucks. 17/6261, S. 11; ferner KG, Urteil vom 14. März 2012 - (4) 161 Ss 508/11 (41/12), StV 2012, 714; so auch vgl. LR/Lüderssen/Jahn, 26. Aufl., Nachtrag § 140 Rn. 36).
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