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   KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02   

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https://dejure.org/2003,4879
KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02 (https://dejure.org/2003,4879)
KG, Entscheidung vom 14.04.2003 - 24 W 286/02 (https://dejure.org/2003,4879)
KG, Entscheidung vom 14. April 2003 - 24 W 286/02 (https://dejure.org/2003,4879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise Kostenerstattung; Positive Vertragsverletzung ; Sofortige weitere Beschwerde ; Nichterstattung der außergerichtlichen Kosten ; Kostentragung im Erstbeschwerdeverfahren

  • Judicialis

    WEG § 47 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsverletzung durch aussichtslose Erstbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 206
  • ZMR 2003, 871
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 29.01.2003 - 24 W 314/02

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenerstattungsanordnung nach

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Auch eine Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme in Wohnungseigentumssachen führt nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nicht zu einer Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips (KG, OLGZ 1988, 317 = ZMR 1988, 314 = WuM 1988, 369 = WE 1988, 165; KG OLGZ 1989, 438 = WuM 1989, 468 = WE 1989, 171 = GE 1989, 783; zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss vom 29. Januar 2003 - 24 W 314/02 -).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 158/98

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines aussichtslosen Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Soweit das Landgericht darauf hingewiesen hat, dass der Antragsteller seine Beschwerde auf den gerichtlichen Hinweis aus eigener Entschließung zurückgenommen hat, handelt es sich überdies um einen sachlichen Grund, der bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden kann (vgl. BayObLG WuM 1999, 483; ZWE 2002, 405).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Abgesehen davon, dass die Verfahrensbefugnis bei Individualansprüchen gegen den Verwalter auch für einen einzelnen Wohnungseigentümer bestehen kann (BGHZ 115, 253 = NJW 1992, 182), kann die fehlende Verfahrensbefugnis auch nachträglich durch Ermächtigung geheilt werden (§ 56 Abs. 2 ZPO analog).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Eine Erstbeschwerde ist in diesem Sinne nicht bereits aussichtslos, wenn das Amtsgericht den Antrag des Antragstellers mangels Verfahrensbefugnis (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091) zurückgewiesen hat.
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 15 W 205/99

    Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Soweit das Landgericht im Übrigen seine Überlegungen nicht im Beschluss schriftlich niedergelegt hat, ist dies unschädlich, da der Senat nach dem Akteninhalt die Kostenentscheidung des Landgerichts hinreichend nachvollziehen kann, sodass es einer Zurückverweisung nicht bedarf (vgl. auch OLG Hamm, NZM 2000, 715 = ZMR 2000, 555, 556 f.).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 16 Wx 144/99
    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Sie kann die Kostenentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die Vorinstanz wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen hat, sich mit den Denkgesetzen im Widerspruch gesetzt oder sonst von ihrem Ermessen einen dem Sinn und Zweck widersprechenden Gebrauch gemacht hat (OLG Köln, ZMR 2000, 485, 486).
  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Mutwillig handelt, wer schon ohne weiteres vor Einleitung des Verfahrens die Aussichtslosigkeit des Antrages, des Verteidigungsvorbringens oder des Rechtsmittels erkennt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkennt (vgl. auch OLG Celle, vom 26.06.1998, NdsRPfl. 1998, 272; OLG Celle, vom 19.05.1999, NdsRPfl. 1999, 316, 317 = NZM 1999, 841).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Die Geltendmachung vermeintlicher, aber tatsächlich unbegründeter Ansprüche gegen den Vertragspartner stellt nicht an sich schon eine positive Vertragsverletzung dar (BGH NJW 1980, 189, 190 = MDR 1980, 49).
  • KG, 11.05.1988 - 24 W 6642/87

    Rechtsmittel; Rücknahme; Belastung; Kosten; Außergerichtlich; Gegner

    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Auch eine Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme in Wohnungseigentumssachen führt nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nicht zu einer Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips (KG, OLGZ 1988, 317 = ZMR 1988, 314 = WuM 1988, 369 = WE 1988, 165; KG OLGZ 1989, 438 = WuM 1989, 468 = WE 1989, 171 = GE 1989, 783; zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss vom 29. Januar 2003 - 24 W 314/02 -).
  • KG, 19.06.1989 - 24 W 2985/89
    Auszug aus KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02
    Auch eine Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme in Wohnungseigentumssachen führt nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nicht zu einer Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips (KG, OLGZ 1988, 317 = ZMR 1988, 314 = WuM 1988, 369 = WE 1988, 165; KG OLGZ 1989, 438 = WuM 1989, 468 = WE 1989, 171 = GE 1989, 783; zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss vom 29. Januar 2003 - 24 W 314/02 -).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

  • BayObLG, 03.04.2002 - 2Z BR 26/02

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Rechtsmittels - Berücksichtigung der

  • OLG Köln, 13.04.2005 - 16 Wx 64/05

    Anordnung der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nach dem WEG

    Bei seiner Ermessensentscheidung ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass allein eine Beschwerderücknahme die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht rechtfertigt, sondern dass hierfür besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - NZM 1999, 855; vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 - ZMR 2000, 485, ständige Senatsrechtsprechung; KG FGPrax 2003, 206; OLG Hamm NZM 2000, 715).
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