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   KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08   

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KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
KG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
KG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76 Abs 4 S 3 SGB 6, § 14 Abs 2 Nr 2 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer Teilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzutreffende Berechnung der Rentenanwartschaft eines Versorgungsleistenden i.R.d. Versorgungsausgleiches; Umfang der Ausgleichspflicht eines Versorgungsträgers nach Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ausgleichspflicht eines Versorgungsträgers nach Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1795
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Da die Leistungen der Ehegatten, die sie im Rahmen der von ihnen in gemeinsamer Entscheidung getroffenen Arbeits- und Aufgabenzuweisung erbringen, als gleichwertig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 105, 1, 11), haben beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzuordnen ist.

    Dem müssen die gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich entsprechen (vgl. BVerfGE 105, 1, 12).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2010 - 15 WF 131/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Es sind fünf Anrecht der Parteien vorhanden, es ist dabei unerheblich, ob die Anrechte letztlich ausgeglichen werden (vgl. OLG Stuttgart FPR 2010, 359).
  • OLG Bamberg, 08.02.2011 - 2 UF 175/10

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Gesetzgeber eine Verzinsung des Kapitalbetrages gesetzlich nicht geregelt hat (so aber OLG Bamberg, Bs. v. 08.02.2011 - 2 UF 175/10: es liege keine Gesetzlücke mangels planwidriger Unvollständigkeit des Gesetzes vor; zweifelnd auch Kirchmaier a.a.O S. 1588).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348, 356 sowie zuletzt BVerfG FamRZ 2006, 1002).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Dies entspricht der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzlich gleiche Berechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 71, 364, 386).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348, 356 sowie zuletzt BVerfG FamRZ 2006, 1002).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Demgemäß hat eine gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich die ehezeitbezogenen Versorgungswerte so gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen, dass jeder Ehegatte die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte erhält (vgl. BVerfGE 66, 324, 330).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 10 UF 282/08

    Behandlung von Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost) in der gesetzlichen

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Da diese Möglichkeit aber nicht ausgeschlossen werden kann, sondern es wahrscheinlich erscheint, dass die Antragsgegnerin allenfalls ein geringwertiges Anrecht erworben hat, besteht auch keine Veranlassung weitere Anrechte der Beteiligte vom Ausgleich auszunehmen, um ein unbilliges Ergebnis zu vermeiden, § 19 Abs. 3 VersAusglG (vgl. hierzu auch OLG Celle, FamRZ 2010, 979).
  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Auch die Teilung der vom Gesetzgeber nunmehr dem Versorgungsausgleich unterworfenen Anrechte gem. § 2 Abs. 2 N. 3 VersAusglG führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten (vgl. hierzu OLG München FamRZ 2011, 377 zur fondsgebunden Versicherung).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Die gesetzliche Regelung sei insoweit nicht eindeutig und lasse eine verfassungskonforme Auslegung zu (OLG Celle FamFR 2011, 278 [für die Zeit bis zur Zahlung des Ausgleichsbetrages]; KG Berlin Beschluss vom 14. April 2011 - 13 UF 167/08 - veröffentlicht bei juris [für die Zeit der Verfahrensaussetzung]; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 649; Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl. Rn. 569; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 14 VersAusglG Rn. 26 f.; Schwab/Hahne/Holzwarth Handbuch des Scheidungsrechts 6. Aufl. Teil VI Rn. 332 f.; Wick BetrAV 2011, 131, 138 f.; Borth FamRZ 2011, 337, 339; Holzwarth FamRZ 2011, 933, 935 f.; Höfer DB 2010, 1010, 1013; Budinger/Krazeisen BetrAV 2010, 612, 616 [für ein weit zurückliegendes Ehezeitende]).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung, die in FamRZ 2011, 1795 veröffentlicht ist, wie folgt begründet:.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.02.2012 - 162A F 20295/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wertänderungen des Anrechts zwischen Ehezeitende

    Arbeitet der Versorgungsträger mit einer festen (Garantie-) Verzinsung des eingesetzten Versorgungskapitals, hat er den Ausgleichswert bis zur Durchführung des Versorgungsausgleichs, d. h. der tatsächlichen Teilung des Anrechts und internen bzw. externen Übertragung auf den Ausgleichsberechtigten, entsprechend weiter zu verzinsen (vgl. hierzu ausdrücklich BGH, Beschl. v. 07.09.2011 - XII ZB 546/10; OLG Celle, Beschl. v. 04.05.2011 - 10 UF 147/10; KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 27-33).

    Arbeitet der Versorgungsträger hingegen mit einer anderen Investitionsform, beispielsweise mit einer Anlage in Aktien oder Fonds, hat er deren Wertänderungen bis zu dem Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen und einen den Wertänderungen entsprechend modifizierten Betrag an den Ausgleichsberechtigten zu übertragen (teilweise anders wohl KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 27-33, das auch in einem solchen Fall eine Verzinsung für maßgeblich hält, und zwar entsprechend dem Zinssatz des Zielversorgungsträgers, begrenzt durch den Zinssatz des Ausgangsversorgungsträgers).

    Die ausdrückliche Anordnung in § 222 Abs. 3 FamFG, wonach das Gericht den zu übertragenden Kapitalbetrag (konkret) festzusetzen hat, ist entsprechend verfassungskonform durch eine dynamisierende Tenorierung auszulegen (vgl. KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 31; BGH, Beschl. v. 07.09.2011 - XII ZB 546/10, Rn. 19-21), zumal der Gesetzgeber die Problematik der zwischenzeitlichen Wertänderung zu übertragender Renten- bzw. Kapitalbeträge offenbar übersehen hat.

  • KG, 14.06.2019 - 19 UF 25/19

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in der allgemeinen

    Da die Korrektur der Auskünfte nicht durch den Versorgungsträger verschuldet wurde, sondern auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen ist, wurde gemäß § 150 Abs. 4 FamFG aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen (vgl. KG v. 14.4.2011, 13 UF 167/08, Rn. 35).
  • KG, 12.06.2019 - 19 UF 25/19

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Da die Korrektur der Auskünfte nicht durch den Versorgungsträger verschuldet wurde, sondern auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen ist, wurde gemäß § 150 Abs. 4 FamFG aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen (vgl. KG v. 14.4.2011, 13 UF 167/08, Rn. 35).
  • OLG Hamburg, 05.04.2013 - 13 UF 22/12

    Versorgungsausgleich: Beschwerde des Versorgungsträgers; einvernehmliche externe

    Die Frage der Verzinsung des Kapitalbetrages im Wege der externen Teilung war lange Zeit in Literatur und Rechtsprechung umstritten (gegen eine Verzinsung z.B. OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1229, dafür z.B. OLG Celle, FamRZ 2011, 1797; KG, FamRZ 2011, 1795).
  • AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08

    Versorgungsausgleich: Betriebsrente im Versorgungsausgleich; Festsetzung eines

    Das Gericht hat auch eine Verzinsung des auszugleichenden Betrages ab dem Ehezeitende entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2011, 1785 ff., so auch KG, FamRZ 2011, 1795 (LS); Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl., § 14 VersAusglG, Rz. 27; Borth, FamRZ 2011, 1773 ff.; FA-FamR (8. Aufl.)-Wagner/Gutdeutsch, Kap. 7 Rz. 165; für einen Ausgleich der Dynamik mit anderer Umsetzung auch Bergner, KomRefVA; § 14, Ziff. 5; a. A. OLG Bamberg v. 08.02.2011, Az. 2 UF 175/10) angeordnet, um den Halbteilungsgrundsatz zu verwirklichen.
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