Rechtsprechung
   KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19   

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https://dejure.org/2020,48001
KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2020,48001)
KG, Entscheidung vom 14.04.2020 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2020,48001)
KG, Entscheidung vom 14. April 2020 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2020,48001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 13.10.2022 - 7 U 593/20

    EBay-Abbruchjäger; sekundäre Darlegungslast des Bieters

    Dass der Einwand unzulässiger Rechtsausübung eingreifen kann, wenn sich feststellen lässt, dass es dem Teilnehmer an der Auktion nicht um den erfolgreichen Abschluss eines Kaufgeschäftes, sondern um die "Generierung" von Schadensersatzansprüchen geht, wird vom Kammergericht und vom OLG Hamm in den von der Klägerin genannten Entscheidungen nicht etwa in Abrede gestellt, sondern ebenfalls bejaht (vgl. KG Beschl. v. 14.4.2020 - 18 U 19/19, BeckRS 2020, 9312 Rdn. 20; OLG Hamm Urt. v. 30.7.2020 - I-34 U 125/19, BeckRS 2020, 18650 Rdn. 68) und entspricht auch der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
  • OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20

    Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion: Rechtsmissbräuchliche

    Der Senat weicht in Ansehung dieser Grundsätze auch nicht etwa von anderer obergerichtlicher Rechtsprechung ab, nicht von dem von der Klägerin zitierten Urteilen des OLG Hamm (Urteil vom 30. Juli 2020, I - 34 U 125/19, BeckRS 2020, 18650; Urteil vom 21. Juni 2021, I-2 U 175/19 [überreicht von Klägerseite im Senatstermin]) und auch nicht von der Rechtsprechung des KG (Beschluss vom 14. April 2020, 18 U 19/19, BeckRS 2020, 9312); jene prüfen die Frage des Rechtsmissbrauchs allein nach Maßgabe des engen Begriffs eines Abbruchjägers, der allein auf Schadensersatz ausgeht, und treffen zu den hier maßgeblichen Gesichtspunkten einer planmäßigen Zugangserschleichung zur Fortsetzung einer vom Plattformbetreiber missbilligten Geschäftstätigkeit keine Feststellungen - nach OLG Hamm (Urteil vom 21. Juni 2021) stellte sich dort der Vortrag einer "konspirativen Zusammenarbeit" zwischen der Klägerin und ihrem Bruder anders als hier "letztlich nur als Mutmaßung" (S. 12) dar bzw. (Urteil vom 30. Juli 2020, a.a.O., Rn. 76) fehlte schon "konkreter Vortrag dazu, auf welche Produkte aus welchen Preissegmenten in welchem Umfang geboten" worden sein soll), und im Fall des KG (a.a.O., Rn. 21) fehlte es schon an der "für diese Fallkonstellationen typischen Ausgangslage eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem in der Auktion erzielten Kaufpreis und dem um ein Vielfaches höher liegenden (Markt)Wert des ersteigerten Gegenstandes".
  • OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Das folgt bereits aus der Natur einer solchen Auktion mit unbestimmten Teilnehmerkreis, bei der das Verkaufsangebot an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet ist und das Zustandekommen eines Kaufvertrages ganz bestimmten, von Ebay festgesetzten und vom Verkäufer nicht beeinflussbaren Regeln folgt (KG Beschl. v. 14.4.2020 - 18 U 19/19, GRUR-RS 2020, 9312 Rn. 18, beckonline).
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