Rechtsprechung
   KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40166
KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
KG, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
KG, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68a Abs 1 StGB, § 68a Abs 5 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB
    Maßregelvollstreckung: Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts; nachträgliche Änderung von Weisungen während der Führungsaufsicht; Zulässigkeit von Weisungen zur Duldung von Hausbesuchen bei Sexualstraftätern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 309 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 9 m.w.N.).

    (3) Erteilte Weisungen bedürfen grundsätzlich - soweit es sich nicht um offensichtlich gebotene Weisungen handelt, die regelmäßig auch ohne nähere (über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende) Begründung rechtmäßig sind (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.) - jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Begründung, da ihre Anordnung den Verurteilten belastet.

    aa) Die weitere Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe, die der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 68a Abs. 1 2. Halbsatz StGB entspricht (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018, a.a.O. - juris Rdn. 11 m.w.N.), ist ebenso wenig zu beanstanden wie die unverändert gebliebenen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 8 StGB (lit. d) und e) des angefochtenen Beschlusses).

    Zwar bedürfen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB - insbesondere bei ihrer erstmaligen Erteilung - vielfach keiner näheren Begründung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.).

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Bei der insoweit anzustellenden aktuellen Legalprognose sind nicht nur Straftaten (oder zumindest rechtswidrige Taten), sondern - soweit prognoserelevant - auch das sonstige Verhalten des Betroffenen und sogar außerhalb seiner Person liegende, von seinem Verschulden unabhängige Umstände wie etwa eine negative Veränderung des sozialen Umfeldes oder das Entfallen einer Unterbringungsmöglichkeit (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O. - juris Rdn. 6) zu berücksichtigen (vgl. [selbst für die an engere Voraussetzungen gebundene Prognoseentscheidung nach § 68c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StGB] Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 Ws 221/18 - juris Rdn. 12, 31).

    Insbesondere lassen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, der die Feststellung der Begehung einer Straftat voraussetzt (dazu vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - Tz. 63 ff. bei juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - juris Rdn. 11 ff.), nicht auf die hier zu treffende Entscheidung übertragen, bei der es lediglich auf das Vorliegen neuer prognoserelevanter Umstände ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019, a.a.O. - juris Rdn. 20 ff., 31).

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Diese erweist sich als sachgerecht, da eine enumerative Aufzählung aller denkbaren Orte, die dem Verurteilten Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, regelmäßig nicht möglich oder tunlich ist und § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB daher bei der Beschränkung auf eine Aufzählung weitgehend leerliefe (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - juris Rdn. 10 m.w.N.).

    (a) Anlass für die Ergänzung der Weisung war das gegen den Verurteilten geführte Ermittlungsverfahren, in dem diesem - anders als in den früheren Strafverfahren - nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, sondern auch solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen vorgeworfen werden und sich somit der Kreis potentieller Opfer auf Jugendliche erweitert hat (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation KG, Beschluss vom 22. Januar 2014, a.a.O. - juris Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 Ws 213/13

    Ergänzung des Führungsaufsichtsbeschlusses durch eine polizeiliche Meldepflicht

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Normzweck des § 68d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, namentlich Fortschritten oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen und einem künftigen Fehlverhalten entgegenzuwirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 - juris Rdn. 5; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10 - juris Rdn. 5; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 - juris Rdn. 7 m.w.N.; Kinzig a.a.O., § 68d Rdn. 4, 6; Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 45. Ed. 1. Februar 2020, § 68d Rdn. 1).

    Ebenso wenig genügt eine bei gleichbleibender Tatsachengrundlage vorgenommene Veränderung der Gefährlichkeitseinschätzung durch eine Fallkonferenz der Polizei, die zu einer Hochstufung des Probanden in eine andere polizeiliche Risikogruppe führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013, a.a.O.; Heintschel-Heinegg a.a.O., § 68d Rdn. 6).

  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Sie müssen jedoch den eingangs dargelegten Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen und bedürfen im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Privatsphäre regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rdn. 13).
  • EGMR, 27.03.2014 - 54963/08

    Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Unschuldsvermutung dann verletzt, wenn die Äußerung eines Amtsträgers, die eine einer Straftat angeklagte Person betrifft, die Auffassung widerspiegelt, sie sei schuldig, obwohl diese Person nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen schuldig gesprochen ist, nicht aber dann, wenn für eine (Prognose-)Entscheidung, die das Vorliegen einer Straftat nicht voraussetzt, Fakten berücksichtigt werden, die (auch) von einem Strafgericht zu beurteilen sind (vgl. EGMR, Urteil vom 27. März 2014 - 54963/08 - Tz. 46, 50, 53 bei juris; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. März 2019 - 1 Ws 164/18 - juris Rdn. 62).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Unschuldsvermutung dann verletzt, wenn die Äußerung eines Amtsträgers, die eine einer Straftat angeklagte Person betrifft, die Auffassung widerspiegelt, sie sei schuldig, obwohl diese Person nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen schuldig gesprochen ist, nicht aber dann, wenn für eine (Prognose-)Entscheidung, die das Vorliegen einer Straftat nicht voraussetzt, Fakten berücksichtigt werden, die (auch) von einem Strafgericht zu beurteilen sind (vgl. EGMR, Urteil vom 27. März 2014 - 54963/08 - Tz. 46, 50, 53 bei juris; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. März 2019 - 1 Ws 164/18 - juris Rdn. 62).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Insbesondere lassen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, der die Feststellung der Begehung einer Straftat voraussetzt (dazu vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - Tz. 63 ff. bei juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - juris Rdn. 11 ff.), nicht auf die hier zu treffende Entscheidung übertragen, bei der es lediglich auf das Vorliegen neuer prognoserelevanter Umstände ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019, a.a.O. - juris Rdn. 20 ff., 31).
  • OLG Köln, 14.11.2011 - 2 Ws 688/11

    Zulässigkeit nachträglicher Weisungen trotz Ruhens der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Hieran wird deutlich, dass es einer (rechtskräftigen) strafrechtlichen Verurteilung nicht bedarf (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 14. November 2011 - III-2 Ws 688/11 - juris Rdn. 15 ff. [Eintritt der Rechtskraft als neuer Umstand i.S.d. § 68d StGB]).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Soweit er im Übrigen pauschal beanstandet, dass "eine Vielzahl (...) aufgelisteter angeblich belastender Beweismittel in der Akte gar nicht [existierten]" oder "gerade das Gegenteil belegt [hätten]", "jetzt allerdings verschwunden" seien, ist darauf hinzuweisen, dass das "Fehlen" von Ausdrucken der WhatsApp-Chats und inkriminierten Dateien naheliegend dadurch zu erklären ist, dass dem Beschwerdeführer diese Ausdrucke im Rahmen der Akteneinsicht nicht zugänglich gemacht, jedenfalls aber aus rechtlichen Gründen nicht überlassen worden sein dürften (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. November 2012 - 2 Ws 114/12 - juris Rdn. 12 ff.).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

  • OLG Nürnberg, 29.11.2007 - 1 Ws 716/07

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Nichtaufenthalt in einer bisherigen

  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15

    Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung

  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von

  • OLG Celle, 30.11.2018 - 2 Ws 422/18

    Prüfung einer Legalprognose durch Anhörung und persönlichen Eindruck

  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Dabei kommt eine nachträgliche Entscheidung gemäß § 68d Abs. 1 StGB, wie sie der Beschwerdeführer begehrt, grundsätzlich nur in Betracht, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten sind oder bestehende Umstände dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind, nicht hingegen dann, wenn das Gericht lediglich anderen Sinnes geworden ist oder sich seine Beurteilung bekannter Umstände geändert hat (ständ. Rspr., vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 5 Ws 83/20 - und vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rn. 34 jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass die erteilte Weisung geeignet sein muss, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19).
  • KG, 23.09.2021 - 5 Ws 203/21

    Antrag auf Aufhebung der Führungsaufsicht: Anforderungen an die Prognose

    aa) Die Aufhebung der Führungsaufsicht setzt gemäß § 68e Abs. 2 Satz 1 StGB voraus, dass der Verurteilte auch ohne sie keine Straftaten (von Gewicht) mehr begehen wird (vgl. Senat, Beschluss 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rdnr. 28 m.w.N.), mithin die Zielsetzung der Führungsaufsicht erreicht ist (vgl. KG, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 2 Ws 216/15 -, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht