Rechtsprechung
KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang eines formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschlusses hinsichtlich der Belastung eines durch die Bundesrepublik Deutschland vermieteten Gewerbegrundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg; Verpflichtung des Landes Berlin zur Beseitigung der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Munitionsfunde auf dem Flughafen Berlin-Tegel; Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Formularmietvertrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
- Judicialis
- prewest.de
, S. 27
§§ 307, 309, 535, 536, 539, 313, 683, 677, 684, 812 BGB; Art. 120 GG; § 17 ASOG; § 17 GVG; § 148 ZPO
Gewerbliche Grundstücksmiete zum Betrieb eines Flughafens; unentdeckte Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg; formularmietvertraglicher Gewährleistungsausschluss; Störung der Geschäftsgrundlage; Aufwendungsersatz für Mägelbeseitigungsmaßnahmen; Kriegsfolgelasten; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang eines formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschlusses hinsichtlich der Belastung eines durch die Bundesrepublik Deutschland vermieteten Gewerbegrundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg; Verpflichtung des Landes Berlin zur Beseitigung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistungsausschluss: Flughafenbetreiber muss alte Kampfmittel auf eigene Kosten beseitigen! (IMR 2009, 310)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.05.2008 - 12 O 215/06
- KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 109/09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 1128
- DÖV 2009, 828
Wird zitiert von ... (4)
- VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 339.10
Kostentragungspflicht für eine Kampfmittelbeseitigung auf einem Flughafengelände
Eine von der Klägerin gegen die Beigeladene erhobene zivilrechtliche Klage auf Zahlung der Kosten der Kampfmittelbeseitigung - ohne Umsatzsteuer - blieb erfolglos (LG Berlin, Urteil vom 5. Mai 2008 - 12 0 215/06 sowie KG, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08).Das Kammergericht hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - einen Anspruch verneint.
Im vorgenannten Zivilprozess hat der hiesige Beklagte als dortiger Streithelfer der Klägerin seine Ansprüche gegen die dortige Beklagte und hiesige Beigeladene abgetreten (Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08, S. 5, 14 des Urteilsabdrucks).
- KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18
Nachteiligen Kaufvertrag geschlossen: Welchen Schaden muss der Vorstand ersetzen?
Dem steht nicht das von dem Beklagten zu 1) in Bezug genommene Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - entgegen, wonach Munitionsrückstände einen Sachmangel darstellen. - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 1 N 5.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Darlegung; …
KG, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08.In dem in diesem Zusammenhang ergangenen rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts vom 14. Mai 2009 - 8 U 106/08 - heißt es hierzu, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegen die hiesige Beigeladene aus eigenem oder vom hiesigen Beklagten abgetretenem Recht habe.
Denn das Kammergericht hat mit Urteil vom 14. Mai 2009 (- 8 U 106/08 -, juris Rn. 53 ff.) rechtskräftig entschieden, dass die Klägerin keine Ansprüche gegen die Beigeladene aus vom Beklagten abgetretenem Recht habe.
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 109/09 KG Berlin - Az. 8 U 106/08 vom 14.05.2009;.