Rechtsprechung
KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 56 Abs 1 InsO, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Aufnahme in die Vorauswahlliste für die Bestellung zum Insolvenzverwalter: Eröffneter Rechtsweg; Wahrung der Chancengleichheit bei der Aufnahme - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Ablehnung eines Bewerbers zur Vorauswahlliste bei bereits gelistete Bewerber bevorzugendem "Punktesystem"
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vorauswahl von Insolvenzverwaltern nach dem "Hannoveraner Modell"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an das Auswahlverfahren für eine Bestellung zum Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2017 - 50 E - A 1 (2/17
- KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
- BGH, 13.01.2022 - IX AR (VZ) 1/20
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 2027
- MDR 2020, 1019
- NZI 2020, 753
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- OLG Hamburg, 29.08.2017 - 2 VA 1/16
Aufnahmeanspruch eines Bewerbers auf die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste: …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Der Antragsgegner ist auch der richtige Beteiligte (§§ 8 Nr. 3, 9 Abs. 3 FamFG; vgl. BGH, Beschl. v. 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15 -, juris; OLG Hamburg ZVI 2018, 104 ff.).Es muss vielmehr auch die Erhebung, Verifizierung und Strukturierung der Daten gewährleisten, die nach der Einschätzung des jeweiligen Insolvenzrichters nicht nur für die Feststellung eines Bewerbers im konkreten Fall maßgebend sind, sondern vor allem eine sachgerechte Ermessensausübung bei der Auswahl des Insolvenzverwalters ermöglichen (vgl. OLG Hamburg ZVI 2018, 104 ff.).
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Sowohl die Aufnahme von Prätendenten in eine Vorauswahlliste, die Streichung eines Bewerbers von der Vorauswahlliste, als auch die Bestellung bzw. Nichtberücksichtigung bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter werden von der Rspr. entsprechend als Justizverwaltungsakt qualifiziert (vgl. KG ZIP 2006, 294; BGH NJW 2016, 2037 f; BverfG NJW 2006, 2613).Eine Liste ist daher so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. BverfG Beschl. v. 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -).
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale …
- KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Sowohl die Aufnahme von Prätendenten in eine Vorauswahlliste, die Streichung eines Bewerbers von der Vorauswahlliste, als auch die Bestellung bzw. Nichtberücksichtigung bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter werden von der Rspr. entsprechend als Justizverwaltungsakt qualifiziert (vgl. KG ZIP 2006, 294; BGH NJW 2016, 2037 f; BverfG NJW 2006, 2613). - OLG Celle, 27.03.2017 - 16 VA 9/16
Zulässigkeit der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern nach dem "Hannoveraner …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde sind bereits wegen der Divergenz der Entscheidung zum Beschluss des OLG Celle v. 27.03.2017 - 16 VA 9/16 -, (ZInsO 2017, 241), der sich mit der Zulässigkeit einer Vorauswahlliste nach dem sog. Hannoveraner Modell befasst, gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 2 EGGVG gegeben. - OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt; …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Der Rechtsweg gem. §§ 23 ff. EGGVG ist eröffnet, weil es um die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, die von einer Justizbehörde zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts getroffen worden sind (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1075 ff.), geht. - BGH, 16.07.2003 - IV AR (VZ) 1/03
Rechtsweg gegen Justizverwaltungsakte aus der Arbeitsgerichtsbarkeit
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Bereits der Begriff "Maßnahme" in § 28 EGGVG gibt Veranlassung, nicht den Begriff des Verwaltungsakts gem. § 35 VwVfG zugrunde zu legen, sondern auch schlicht hoheitliches Handeln bis hin zum Realakt unter den Begriff des Justizverwaltungsakts zu fassen (vgl. BGH NJW 2003, 2989 ff.). - BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2719/04
Möglichkeit der Abwahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Dies hat der Antragsteller hinzunehmen (…vgl. OLG Koblenz a. a.O.; BVerfG, WM 2005, 471 f). - BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15
Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Der Antragsgegner ist auch der richtige Beteiligte (§§ 8 Nr. 3, 9 Abs. 3 FamFG; vgl. BGH, Beschl. v. 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15 -, juris; OLG Hamburg ZVI 2018, 104 ff.). - BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 2/15
Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von …
Auszug aus KG, 14.05.2020 - 1 VA 17/17
Sowohl die Aufnahme von Prätendenten in eine Vorauswahlliste, die Streichung eines Bewerbers von der Vorauswahlliste, als auch die Bestellung bzw. Nichtberücksichtigung bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter werden von der Rspr. entsprechend als Justizverwaltungsakt qualifiziert (vgl. KG ZIP 2006, 294; BGH NJW 2016, 2037 f; BverfG NJW 2006, 2613). - BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07
Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von …
- BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
- KG, 07.02.1986 - 1 VA 2/84
Nichtigkeit; Ehe; Klage; Staatsanwalt; Ehenichtigkeitsklage; Anspruch
- BGH, 13.01.2022 - IX AR (VZ) 1/20
Vorauswahl von Insolvenzverwaltern: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen …
Das Kammergericht, dessen Entscheidung unter anderem in NZI 2020, 753 veröffentlicht ist, hat gemeint, Haupt- und Hilfsantrag seien unzulässig, soweit der Antragsgegner verpflichtet werden solle, den Antragsteller häufiger oder regelmäßiger als Insolvenzverwalter zu bestellen.