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   KG, 14.06.2013 - (2) 121 Ss 65/13 (15/13)   

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https://dejure.org/2013,21356
KG, 14.06.2013 - (2) 121 Ss 65/13 (15/13) (https://dejure.org/2013,21356)
KG, Entscheidung vom 14.06.2013 - (2) 121 Ss 65/13 (15/13) (https://dejure.org/2013,21356)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - (2) 121 Ss 65/13 (15/13) (https://dejure.org/2013,21356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 1 Nr 1 AufenthG, Art 5 Abs 1 ÜbnAbk VNM, Art 5 Abs 2 ÜbnAbk VNM, Art 6 ÜbnAbk VNM
    Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes durch einen vietnamesischen Staatsangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Unmöglichkeit der Erlangung eines Passes bei Weigerung der Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Passes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Mitwirkung eines Ausländers bei der Pass- oder Passersatzerlangung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1361/05

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des passlosen Aufenthalts

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Eine Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ergibt sich auch nicht daraus, dass das Fehlen von Identitätspapieren ein den Duldungsanspruch des Angeklagten begründendes tatsächliches Abschiebungshindernis darstellte und die Ausstellung eines Passes seine Abschiebung erleichtert oder ermöglicht hätte (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - (4) 161 Ss 68/13 (69/13) -).

  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05

    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung;

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Ein Ausländer kann einen Pass dann nicht in zumutbarer Weise erlangen, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten kann (vgl. BayObLG StV 2005, 213; OLG München, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StRR 133/12 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; OLG Celle StraFo 2005, 434; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -).

  • OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 46/10

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts eines türkischen

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.

    Das Zumutbarkeitskriterium soll lediglich der Nachlässigkeit oder der Bequemlichkeit des Ausländers Einhalt gebieten (vgl. BayObLG a.a.O.; KG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Das Abkommen, das der erleichterten Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger ohne gültigen Aufenthaltstitel nach deutschem Recht dient und diese jedenfalls im Zeitpunkt seines Abschlusses überhaupt erst ermöglichte (vgl. BVerwGE 105, 232 - juris Rdn. 27 f.), sieht zwar die Möglichkeit einer Passbeschaffung von Amts wegen aufgrund eines Identitätsklärungsverfahrens vor (Art. 6 des Rückübernahmeabkommens).
  • KG, 07.05.2013 - 161 Ss 68/13

    Kein Einfluss der Duldung auf Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Eine Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ergibt sich auch nicht daraus, dass das Fehlen von Identitätspapieren ein den Duldungsanspruch des Angeklagten begründendes tatsächliches Abschiebungshindernis darstellte und die Ausstellung eines Passes seine Abschiebung erleichtert oder ermöglicht hätte (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - (4) 161 Ss 68/13 (69/13) -).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Ausführungen zum Unrechtsbewusstsein waren entbehrlich, da dessen Fehlen bei der vorliegenden Fallgestaltung - der Angeklagte unterließ die Beantragung eines Passes bei den vietnamesischen Behörden ausdrücklich aus mangelndem Rückkehrwillen - nicht nahe lag (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06 - juris).
  • OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 92/12

    Strafverfahren wegen passlosen Aufenthalts: Beschränkung der Berufung auf den

    Auszug aus KG, 14.06.2013 - 121 Ss 65/13
    Insbesondere ergibt sich aus den Ausführungen zur Zumutbarkeit der Passerlangung, dass der Angeklagte auch nicht über einen Ausweisersatz in Gestalt einer sogenannten qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG verfügte (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - juris; BayObLG StV 2005, 213; KG, Beschluss vom 23. April 2013 - (4) 161 Ss 92/13 (89/13) -) oder - was die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ebenfalls entfallen ließe (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 80; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG München NStZ-RR 2012, 348; OLG Celle StraFo 2005, 434; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28; Mosbacher in GK-AufenthG § 95 Rdn. 30) - Anspruch auf Erteilung eines solchen hatte.
  • OLG München, 21.11.2012 - 4St RR 133/12

    Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass: Strafbarkeit eines Drittstaatenangehörigen

  • VG Würzburg, 14.09.2012 - W 5 K 12.30187

    Vietnam; ehemaliger Vertragsarbeiter der DDR; Widerruf der

  • OLG München, 04.12.2015 - 4 OLG 13 Ss 478/15

    Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass

    Grundsätzlich kann auch ansonsten nicht angenommen werden, die Beschaffung eines Passes sei unzumutbar, wenn der Angeklagte gar nicht erst einen entsprechenden Antrag stellt (BayObLGSt 2004, 96, 104; KG v. 14.6.2013 - (2) 121 Ss 65/13(15/13).
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