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   KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04   

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https://dejure.org/2008,8247
KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04 (https://dejure.org/2008,8247)
KG, Entscheidung vom 14.07.2008 - 12 U 221/04 (https://dejure.org/2008,8247)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 12 U 221/04 (https://dejure.org/2008,8247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Todes des Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205 S. 2; BGB § 2210 S. 2; BGB § 2212
    Rechtsfolgen des Todes des Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    Die dagegen gerichtete Revision - bis zu deren rechtskräftiger Bescheidung der Senat das Verfahren durch Beschluss vom 24. April 2006 ausgesetzt hatte - hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 - zurückgewiesen (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157).

    (1) Zwischen den Parteien steht nach dem Urteil des BGH vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 - rechtskräftig fest (§ 322 Abs. 1 ZPO), dass die Testamentsvollstreckung - entgegen der mit dem Feststellungsantrag des Beklagten und dortigen Widerklägers verfolgten Auffassung - nicht mit dem Tode des Vaters des Beklagten, L. F. Prinz von Preußen, am 25. September 1994 unwirksam geworden ist.

    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 2. Dezember 1998 (BGHZ 140, 118, 129) hierzu betont, diese Auslegung stehe im Einklang mit seinem eigenen Verständnis des Erbvertrages (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157, Rn. 10).

    57 (3) Eine Verwirkung des Testamentsvollstreckeramtes ist nicht eingetreten, auch wenn die Testamentsvollstrecker im Sitzungsprotokoll vom 4. Juli 1995 festgestellt haben, dass sie von 1981 bis 1994 nicht im Amt gewesen seien (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 31 sowie Beschluss vom 31. Januar 2008 - IV ZR 275/06 -).

  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06

    Dauertestamentsvollstreckung: Beendigungszeitpunkt bei Anordnung der Fortdauer

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    Die Parteien führen vor dem Senat einen weiteren Berufungsrechtsstreit, in welchem die Kläger als Testamentsvollstrecker die Herausgabe von Inventar des hier streitgegenständlichen Grundstücks verlangen und der Beklagte widerklagend die Feststellung beantragt hat, die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des Wilhelm Prinz von Preußen sei mit dem Tode seines Sohne L. F. Prinz von Preußen am 25. September 1994 unwirksam geworden (12 U 54/06 = 28 O 487/04 LG Berlin).

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Senatsurteil Bezug genommen (ZEV 2007, 335).

    Der Senat hat in seinem Teilurteil vom 28. September 2006 (12 U 54/06) ausgeführt, es sei dem Erblasser darum zu tun gewesen, auch aus familiengeschichtlichen Gründen das Hausvermögen so lange wie möglich zusammenzuhalten.

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    In "absoluten Ausnahmefällen" kann sich daraus die Notwendigkeit ergeben, die Zwangsvollstreckung aus einem mietrechtlichen Räumungstitel auf unbestimmte Zeit einzustellen (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657), wenngleich es auch Sache des Räumungspflichtigen ist, "jedes zumutbare Bemühen um die Verringerung seines Gesundheitsrisikos" zu unternehmen (BVerfG, a.a.O., BGH, NZM 2006, 909).
  • BGH, 23.05.2006 - VIII ZR 28/06

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    In "absoluten Ausnahmefällen" kann sich daraus die Notwendigkeit ergeben, die Zwangsvollstreckung aus einem mietrechtlichen Räumungstitel auf unbestimmte Zeit einzustellen (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657), wenngleich es auch Sache des Räumungspflichtigen ist, "jedes zumutbare Bemühen um die Verringerung seines Gesundheitsrisikos" zu unternehmen (BVerfG, a.a.O., BGH, NZM 2006, 909).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 2. Dezember 1998 (BGHZ 140, 118, 129) hierzu betont, diese Auslegung stehe im Einklang mit seinem eigenen Verständnis des Erbvertrages (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157, Rn. 10).
  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 221/91

    Schlichte Verwirkungsklausel bei gesetzlichem Pflichtteil - Entscheidung über

    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    Ein Zurückbehaltungsrecht als Erbschaftsbesitzer wegen eines Pflichtteilsanspruches, auf das er sich berufen will, könnte der Beklagte schon gegenüber dem feststehenden Erben nicht geltend machen (vgl. BGH, NJW 1993, 1005; ebenso Senat, MDR 1974, 317).
  • KG, 30.04.1973 - 12 W 342/73
    Auszug aus KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04
    Ein Zurückbehaltungsrecht als Erbschaftsbesitzer wegen eines Pflichtteilsanspruches, auf das er sich berufen will, könnte der Beklagte schon gegenüber dem feststehenden Erben nicht geltend machen (vgl. BGH, NJW 1993, 1005; ebenso Senat, MDR 1974, 317).
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09

    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische

    Der Ehemann der Beklagten wurde 2008 rechtskräftig zur Herausgabe des Grundstücks verurteilt (KG Urteil vom 14. Juli 2008 - 12 U 221/04, ZEV 2008, 528 = ZErb 2009, 62 f. = juris), nachdem der Bundesgerichtshof zuvor die Fortdauer der Testamentsvollstreckung bis zum Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde, bestätigt hatte (BGHZ 174, 346).
  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    Das Kammergericht wies die Berufung des Ehemanns der Beklagten gegen das Urteil vom 13. August 2004 durch mittlerweile rechtskräftiges Urteil vom 14. Juli 2008 zu 12 U 221/04 (veröffentlicht u.a. in KG-Report 2009, 92) zurück.

    c) Der erkennende Senat meint (anders als der 12. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 14. Juli 2008 zu 12 U 221/04, juris Rn. 54, und im Schlussurteil vom 14. Juli 2008 zu 12 U 54/06, S. 8, nicht veröffentlicht), dass auch die Frage der richtigen Besetzung des Testamentsvollstreckergremiums vom Prozessgericht zu prüfen ist, weil hiervon abhängt, ob die Kläger als Ersatztestamentsvollstrecker prozessführungsbefugt sind.

  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    Die Berufung des Ehemanns der Beklagten ist mit Urteil des Kammergerichts vom 14.07.2008 -12 U 221/04 - zurückgewiesen worden.
  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06

    Dauertestamentsvollstreckung in den Nachlass eines Kronprinzen; Errichtung eines

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 27. März 2006 - 3 T 114/05 - (Anlage K 47 im Verfahren 12 U 221/04, Bd. III, Bl. 46-64 - betreffend die Entlassung der Testamentsvollstrecker), in welchem die Fortdauer der Testamentsvollstreckung erneut nicht im Einzelnen begründet, sondern auf Seite 14 kurz auf den vorbezeichneten Beschluss vom 27. September 2005 verwiesen wird.
  • LG Berlin, 15.02.2006 - 28 O 487/04
    Diese Testamentsvollstrecker haben im Verfahren des Landgerichts Berlin 29 O 543/03 den Beklagten bereits auf Räumung des Grundstücks ... nebst ... in Anspruch genommen; die Berufung gegen das stattgebende erstinstanzliche Urteil ist beim Kammergericht - 12 U 221/04 - anhängig.
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