Rechtsprechung
   KG, 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24510
KG, 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
KG, Entscheidung vom 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Anwaltsverschulden, anwaltliche Versicherung, Revision, Beschränkung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 45 Abs 2 S 2 StPO, § 125 Abs 1 StGB, § 125a StGB, § 224 StGB
    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erweiterung einer als Strafmaßrevision bezeichneten Revision nach Ablauf der Wochenfrist; Umgang eines Gerichts mit einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erweiterung einer als Strafmaßrevision bezeichneten Revision nach Ablauf der Wochenfrist; Umgang eines Gerichts mit einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei Bezeichnung der Revision als Strafmaßrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das Gericht ist nicht gehalten, einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung Glauben zu schenken…

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Diese hat er aber zugleich auf das Strafmaß (und "die verhängten Bewährungsauflagen") beschränkt und nicht - was möglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 38, 366; BayObLG JR 1968, 108) - innerhalb der Frist des § 341 Abs. 1 StPO auf den Schuldspruch erweitert.

    Vielmehr handelt es sich bei der Beschränkungserklärung lediglich um eine Konkretisierung des Anfechtungsumfanges (vgl. BGHSt 38, 4; 38, 366; BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Auf die Schwere der Tat, die in den tatrichterlichen Rechtszügen erst bei der Erwartung einer Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr angenommen wird (vgl. KK-Laufhütte, 6. Aufl., Rdn. 21 zu § 140 StPO), kommt es im Revisionsverfahren nicht mehr an, weil das Gericht an die Feststellungen im Urteil gebunden ist (vgl. BGHSt 19, 258, 259 = NJW 1964, 1035; KK-Laufhütte, a.a.O., Rdn. 6 zu § 140 StPO).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Eine Strafhöhe, die es in verfassungskonform erweiternder Auslegung des § 140 StPO wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG NJW 1978, 151 mit Anm. Dahs NJW 1978, 140) geböte, einen Verteidiger beizuordnen, steht nicht in Rede.
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    In einem solchen Fall hat der Vorsitzende des Revisionsgerichts über den Antrag zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1997, 48, 49; KG, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Dies gilt gerade im Hinblick auf die besondere Stellung des Anwalts im Rechtssystem und dessen Wahrheitspflicht sowie die Konsequenzen eines anwaltlichen Verstoßes gegen dieselbe (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. November 2009, 1 AR 32/09 [bei juris]).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Vielmehr handelt es sich bei der Beschränkungserklärung lediglich um eine Konkretisierung des Anfechtungsumfanges (vgl. BGHSt 38, 4; 38, 366; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 1 Ws 989/91
    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Durch sie soll das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne weitere zeitraubende Ermittlungen das dem Wiedereinsetzungsgesuch zugrunde liegende Vorbringen für wahr zu halten (vgl. OLG Düsseldorf VRS 82, 195).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 2007, 663 m.w.N.), weil die Bestellung eines Pflichtverteidigers in erster Linie der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten dient, die nachträglich für einen abgeschlossenen Verfahrensabschnitt nicht mehr herbeigeführt werden kann.
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