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   KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11 Vollz   

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KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11 Vollz (https://dejure.org/2011,70807)
KG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 2 Ws 248/11 Vollz (https://dejure.org/2011,70807)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz (https://dejure.org/2011,70807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 S 3 StVollzG
    Anstaltsverpflegung im Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Selbstverpflegung eines Gefangenen gem. § 21 S. 3 StVollzG bei Vorliegen einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten ohne Berücksichtigung dieser i.R.d. Anstaltsverpflegung; Anspruch auf das Angebot von geschächtetem Fleisch i.R.d. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 21 S. 3
    Anspruch des Strafgefangenen auf Selbstverpflegung aus religiösen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.12.1983 - 7 Vollz (Ws) 140/83
    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 21 Rdn. 5; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 21 Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem Einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - aktiv zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190).

    Soweit der Beschwerdeführer im Übrigen pauschal geltend macht, die sogenannte "Moslemkost" entspreche nicht den Vorgaben des Korans, ist dies auch deshalb unerheblich, weil es einheitliche islamische Speisevorschriften nicht gibt, die Vorschriften des Korans von den jeweiligen islamischen Autoritäten vielmehr unterschiedlich ausgelegt werden, und die Justizvollzugsanstalt Tegel im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung naturgemäß nicht sämtlichen individuellen Wünschen und Bedürfnissen an die Speisen Rechnung tragen kann (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11
    Der Beschwerdeführer macht geltend, die angefochtene Entscheidung verletze ihn in seinen Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1 sowie Art. 104 Abs. 1 GG und lasse die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. - unberücksichtigt.

    Die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2333/08 u.a.) betrifft die Verfassungswidrigkeit bestimmter Regelungen zur Sicherungsverwahrung und lässt einen Zusammenhang mit dem hiesigen Streitgegenstand nicht erkennen.

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11
    Zur Fortbildung des Rechts wäre die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gäbe, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGHSt 24, 15, 21; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 2 mit weit. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 02.12.1993 - 3 Ws 286/93
    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 21 Rdn. 5; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 21 Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).
  • OLG Stuttgart, 27.01.1997 - 4 VAs 23/96

    Gestattung der Selbstverpflegung des Gefangenen durch die Vollzugsanstalt;

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 2 Ws 248/11
    Es ist obergerichtlich geklärt, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 21 Rdn. 5; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 21 Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).
  • KG, 29.08.2011 - 2 Ws 326/11

    Maßregelvollzug: Anspruch eines Untergebrachten auf islamischen Speisegeboten

    17 a) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, dass § 21 Satz 3 StVollzG nur ein Recht auf Selbstverpflegung vorsieht, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese im Rahmen der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190; OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, § 21 StVollzG Rdn.5; Arloth, § 21 StVollzG Rdn. 3; vgl. auch LG Straubing ZfStrVo 1979, 124).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass es einheitliche islamische Speisevorschriften nicht gibt, die Vorschriften des Korans von den jeweiligen islamischen Autoritäten vielmehr unterschiedlich ausgelegt werden, und dass im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung naturgemäß nicht sämtlichen individuellen Wünschen und Bedürfnissen an die Speisen Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 190; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

    Auch wenn der Antragsgegner nicht selbst für eine den religiösen Speisegeboten entsprechende Ernährung zu sorgen hat, so hat er dem Untergebrachten jedoch zu gestatten, sich derartige Speisen selbst zu verschaffen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1995, 111; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris; LG Straubing ZfStrVo 1979, 124; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz -).

  • KG, 25.09.2019 - 5 Ws 121/19

    Selbstverpflegung mit Halal-Kost in einer Berliner Justizvollzugsanstalt

    bb) Danach gewährt § 58 Satz 3 StVollzG Bln nur ein Recht auf Selbstverpflegung, wenn ein Gefangener einer Religionsgemeinschaft mit besonderen Speisegeboten angehört und diese bei der Anstaltsverpflegung nicht berücksichtigt werden; dagegen enthält die Norm keine Verpflichtung der Anstalt, dem Gefangenen entsprechende Speisen auch zu beschaffen (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1979, 108; OLG Hamm NStZ 1984, 190, 191; OLG Koblenz, ZfStrVo 1995, 111; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 4 VAs 23/96 - juris Rdn. 5; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 - 2 Ws 248/11 Vollz - juris Rdn. 7 und vom 29. August 2011 - 2 Ws 326/11 Vollz - juris Rdn.17).

    Der Anspruch auf Achtung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG ist nämlich, worauf auch der nach Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes fortgeltende Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung hinweist, ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat; dieser ist dem Grundsatz nach nicht verpflichtet, dem Einzelnen die faktische Möglichkeit der Religionsausübung - wozu auch die Befolgung religiöser Speisevorschriften gehört - zu verschaffen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

    Der Umstand, dass manche Gefangene nicht über genügend Eigenmittel verfügen, kann schon im Hinblick auf die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates nicht dazu führen, die Anstalt zur Herstellung und Ausgabe entsprechender Speisen zu verpflichten (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2011 a.a.O. und 29. August 2011 a.a.O.).

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