Rechtsprechung
KG, 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Rechtlicher Hinweis, isolierte Sperrfrist
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 69 StGB, § 69a StGB
Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch: Wirksamkeit und Begründetheit hinsichtlich der Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis - verkehrslexikon.de
Zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf den Ausspruch einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer
- blutalkohol
, S. 473
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 2; StPO § 337
Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen Hinweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Der vergessene rechtliche Hinweis auf die (isolierte) Sperrfrist
- beck-blog (Kurzinformation)
Revision beschränkt auf Sperre: Geht, wenn Strafe, Schuld und Feststellungen nicht angegriffen werden!
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch bei Anordnung einer isolierten Sperre kann ein rechtlicher Hinweis erforderlich sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen Hinweis; Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Maßregel der Sperre nach §§ 69, 69a StGB; Hinweispflicht des Gerichts bezogen auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.03.2015 - (298 Ds) 232 AR 69/1514
- KG, 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20
Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung, …
Anders verhält es sich aber ausnahmsweise dann, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist (die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde), und zudem der Rechtsmittelführer auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angreift, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (…vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2000 - 3 StR 575/99, juris Rn. 8;… OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 22 ff.;… OLG Frankfurt NZV 2002, 382 f. - juris Rn. 4 ff.;… OLG Dresden, Urt. v. 09.07.2005 - 2 Ss 130/05, juris Rn. 6 ff.; KG, Beschl. v. 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15), juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rn. 28;… KK-StPO/Paul, a. a. O., § 318 Rn. 8a;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 69 Rn. 56;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 69 Rn. 73). - VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15
Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens - …
Die Entscheidung des Verordnungsgebers, der mit der Fahrerlaubnisentziehung verbundenen strafgerichtlichen Verurteilung wegen Straftaten nach § 316 StGB unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Feststellungen in den Urteilsgründen des strafgerichtlichen Urteils Tatbestandswirkung zu verleihen, ist jedoch auch angesichts dieses Umstands nicht zu beanstanden, da die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung auch isoliert angefochten werden kann (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris, Rn. 2) und die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung Tatbestandswirkung zudem nur insoweit entfaltet, als eine Fahrerlaubnis vor Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfristen nur - aber immerhin - dann neu erteilt werden kann, wenn der Bewerber seine Fahreignung durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachweist. - OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18
Hinweispflicht, Einziehung, ausdrücklicher Hinweis
Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Verfahrensbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, zur Sprache gebracht wird (vgl. nur KG Berlin, [3] 121 Ss 96/15 [75/15] v. 14.07.2015, Rn. 5 n. juris unter Hinweis auf BGH, 1 StR 152/93 v. 06.04.1993, Rn. 2. n. juris).