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   KG, 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15)   

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https://dejure.org/2015,21806
KG, 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) (https://dejure.org/2015,21806)
KG, Entscheidung vom 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) (https://dejure.org/2015,21806)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) (https://dejure.org/2015,21806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Rechtlicher Hinweis, isolierte Sperrfrist

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 StGB, § 69a StGB, § 265 Abs 1 StPO, § 265 Abs 2 StPO, § 337 StPO
    Revisionsbeschränkung auf den Maßregelausspruch: Wirksamkeit und Begründetheit hinsichtlich der Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf den Ausspruch einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen Hinweis; Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Maßregel der Sperre nach §§ 69, 69a StGB; Hinweispflicht des Gerichts bezogen auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF, S. 473
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 2; StPO § 337
    Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen Hinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Der vergessene rechtliche Hinweis auf die (isolierte) Sperrfrist

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Revision beschränkt auf Sperre: Geht, wenn Strafe, Schuld und Feststellungen nicht angegriffen werden!

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch bei Anordnung einer isolierten Sperre kann ein rechtlicher Hinweis erforderlich sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 140/03

    Hinweispflicht (Anordnung einer Maßregel; Beruhen); Verfahrensrüge (unzureichende

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15
    Deshalb hat das Gericht in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist hinzuweisen, wenn die Anklage oder der Eröffnungsbeschluss die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat nicht als Voraussetzung für die Anordnung einer Sperrfrist bezeichnet hat (vgl. BGH StraFo 2003, 276; LK/Geppert, StGB, 12. Aufl., § 69, Rn. 230).

    Da der Verfahrensmangel nur den Maßregelausspruch betrifft (vgl. BGH StraFo 2003, 276).

  • OLG Stuttgart, 07.01.1997 - 4 Ss 672/96

    Revisionsbeschränkung auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15
    Wenn der Rechtsmittelführer die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage stellt, ist die Revision auf den Maßregelausspruch beschränkbar, weil es nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 316, 317; OLG Dresden BeckRS 2005, 09105; MK-Athing, StGB, § 69, Rn. 115).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15
    Indem das Amtsgericht im Urteil eine Maßregel verhängt hat, die weder in der Anklage noch im Eröffnungsbeschluss enthalten war, ohne zuvor in der Hauptverhandlung einen entsprechenden Hinweis zu erteilen, hat es gegen die Hinweispflicht aus § 265 Abs. 1 und 2 StPO verstoßen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2004 - 1 St RR 56/04 -, Rn 8, juris).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - 2 Ss 130/05

    Revision

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15
    Wenn der Rechtsmittelführer die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage stellt, ist die Revision auf den Maßregelausspruch beschränkbar, weil es nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 316, 317; OLG Dresden BeckRS 2005, 09105; MK-Athing, StGB, § 69, Rn. 115).
  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 121 Ss 96/15
    Der nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO erforderliche Hinweis muss durch das Gericht selbst gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 1993 - 1 StR 152/93 -, Rn. 2, juris; BayObLG aaO., Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Anders verhält es sich aber ausnahmsweise dann, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist (die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde), und zudem der Rechtsmittelführer auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angreift, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2000 - 3 StR 575/99, juris Rn. 8; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 22 ff.; OLG Frankfurt NZV 2002, 382 f. - juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 09.07.2005 - 2 Ss 130/05, juris Rn. 6 ff.; KG, Beschl. v. 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15), juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rn. 28; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 318 Rn. 8a; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 69 Rn. 56; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 69 Rn. 73).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Vielmehr geht es allein um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 - Ss 40/20 (40/20); KG Berlin, Beschluss vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15); OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 Ss 21/02; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Januar 1997 - 4 Ss 672/96; vgl. auch zu einer ähnlichen Fragestellung BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00).
  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Anders verhält es sich aber ausnahmsweise, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil bzw. dem Strafbefehl ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist - die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde - und zudem mit der Beschränkungserklärung auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angriffen werden, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 a.a.O.; Beschluss vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juli 2005 a.a.O; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 Ss 21/02 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Januar 1997 a.a.O.).

    Eine Ausnahme gilt jedoch wiederum dann, wenn die Gründe für die Bemessung der Dauer der Sperre von denjenigen trennbar sind, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben (vgl. BGH VRS 21, 262; KG VRS 40, a.a.O.; VRS 33, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 - Ss 307/76 -, juris; OLG Koblenz VRS 50, 361; OLG Karlsruhe VRS 48, 425; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 318 Rn. 29), sowie auch dann, wenn die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage gestellt wurden, weil es dann nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15

    Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens -

    Die Entscheidung des Verordnungsgebers, der mit der Fahrerlaubnisentziehung verbundenen strafgerichtlichen Verurteilung wegen Straftaten nach § 316 StGB unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Feststellungen in den Urteilsgründen des strafgerichtlichen Urteils Tatbestandswirkung zu verleihen, ist jedoch auch angesichts dieses Umstands nicht zu beanstanden, da die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung auch isoliert angefochten werden kann (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 14.07.2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris, Rn. 2) und die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung Tatbestandswirkung zudem nur insoweit entfaltet, als eine Fahrerlaubnis vor Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfristen nur - aber immerhin - dann neu erteilt werden kann, wenn der Bewerber seine Fahreignung durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachweist.
  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Anders verhält es sich aber ausnahmsweise, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil bzw. dem Strafbefehl ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist - die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde - und zudem mit der Beschränkungserklärung auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angriffen werden, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 a.a.O.; Beschluss vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juli 2005 a.a.O; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 Ss 21/02 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Januar 1997 a.a.O.).

    Eine Ausnahme gilt jedoch wiederum dann, wenn die Gründe für die Bemessung der Dauer der Sperre von denjenigen trennbar sind, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben (vgl. BGH VRS 21, 262; KG VRS 40, a.a.O.; VRS 33, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 - Ss 307/76 -, juris; OLG Koblenz VRS 50, 361; OLG Karlsruhe VRS 48, 425; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 318 Rn. 29), sowie auch dann, wenn die Feststellungen, die der Maßregelanordnung zugrunde liegen, nicht in Frage gestellt wurden, weil es dann nur noch um die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung der Maßregel geht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18

    Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung

    Es reicht nicht aus, dass der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Verfahrensbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, zur Sprache gebracht wird (vgl. nur KG Berlin, [3] 121 Ss 96/15 [75/15] v. 14.07.2015, Rn. 5 n. juris unter Hinweis auf BGH, 1 StR 152/93 v. 06.04.1993, Rn. 2. n. juris).
  • KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21

    Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels

    Anders verhält es sich aber ausnahmsweise dann, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist (die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde), und zudem der Rechtsmittelführer auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angreift, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 - Ss 40/20 (40(20) -, juris m.w.N.; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178).
  • KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21

    Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot

    Anders verhält es sich aber ausnahmsweise dann, wenn sich aus dem tatrichterlichen Urteil ergibt, dass der Strafausspruch nicht von der Entscheidung über die Maßregel beeinflusst ist (die Strafe also nicht wegen der Anordnung der Maßregel niedriger oder wegen ihrer Ablehnung höher angesetzt wurde), und zudem der Rechtsmittelführer auch keine zugleich für das Strafmaß und die Maßregelanordnung bedeutenden Tatsachen angreift, so dass es nur noch um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel oder ihre Ablehnung auf dem Boden der getroffenen Feststellungen geht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2015 - (3) 121 Ss 96/15 (75/15) -, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 - Ss 40/20 (40(20) -, juris m.w.N.; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178).
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