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   KG, 14.07.2016 - Not 22/15   

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https://dejure.org/2016,28474
KG, 14.07.2016 - Not 22/15 (https://dejure.org/2016,28474)
KG, Entscheidung vom 14.07.2016 - Not 22/15 (https://dejure.org/2016,28474)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 (https://dejure.org/2016,28474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der notariellen Fachprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der notariellen Fachprüfung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; BNotO § 7b
    Gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der notariellen Fachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2016, 961
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.10.1959 - VI ZR 157/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Dessen Erwähnung in einer nicht vollstreckbaren Unterhaltsvereinbarung kann als ein Hinweis auf eine Abänderungsmöglichkeit nach materiellem Recht verstanden werden (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1959 - VI ZR 157/58, BeckRS 2014, 08614; Kilger/Pfeil, in: Göppinger/Börger, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung, 10. Aufl., 5. Teil, Rdn. 386; Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 11).
  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Insofern handelt es sich um eine Bescheidungsklage als Unterart der Verpflichtungsklage, § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO (VGH Kassel, Beschluss vom 29. April 2010 - 8 A 3247/09 - Juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rdn. 829).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Dessen Überprüfung ist darauf beschränkt, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, Juris; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, Juris; NVwZ 2000, 915, 920).
  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Dessen Überprüfung ist darauf beschränkt, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 6 C 12/92 -, Juris; Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73/94 -, Juris; NVwZ 2000, 915, 920).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Gegenstand der Klage ist der Bescheid des Beklagten vom 8. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Juni 2015, wobei sich die Nachprüfung durch den Senat auf die allein noch von dem Kläger gerügte Bewertung der Klausur F 20-45 bezieht (BVerwG, NVwZ-RR 1994, 582).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    aa) Der Senat ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle berufsbezogener Prüfungen (BVerfG, NJW 1991, 2005) verpflichtet, Prüfungsentscheidungen des Beklagten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen.
  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Der Kläger hat erkannt, dass die Ziele des M, sein Unternehmen vor scheidungsbedingten Liquiditätsabflüssen zu schützen, durch eine ehevertragliche Modifizierung des Zugewinnausgleichs erreicht werden können (vgl. BGH, NJW 1997, 2239, 2241).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1997 - 22 A 4028/94

    Begründungspflicht; Zweitkorrektor; Antwortungsspielraum; Einwände des Prüflings;

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Selbständigkeit der Bewertung setzt voraus, dass sich der Prüfer ein eigenes Urteil über die zu bewertende Prüfungsleistung bildet und sich nicht etwa im Vertrauen auf die Sachkunde und Zuverlässigkeit eines Mitprüfers auf dessen Beurteilung verlässt (OVG Münster, Urteil vom 25. April 1997 - 22 A 4028/94 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11

    Neubewertung einer Klausur im zweiten juristischen Staatsexamen; Befangenheit des

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Allerdings ist es grundsätzlich unbedenklich, wenn er sich, sofern er den Ausführungen des Erstkorrektors folgt, darauf beschränkt, sich dem Erstgutachten mit den Worten "einverstanden" oder "Ich folge dem Erstgutachten" anzuschließen (VGH Kassel, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 14 E 1274/11 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rdn. 711).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 14 E 1274/11

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit der Gewährung von

    Auszug aus KG, 14.07.2016 - Not 22/15
    Allerdings ist es grundsätzlich unbedenklich, wenn er sich, sofern er den Ausführungen des Erstkorrektors folgt, darauf beschränkt, sich dem Erstgutachten mit den Worten "einverstanden" oder "Ich folge dem Erstgutachten" anzuschließen (VGH Kassel, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 14 E 1274/11 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rdn. 711).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

  • KG, 25.11.2021 - AR 2/17

    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung:

    Auch wenn die Klägerin ihr Rechtsschutzziel im Wege der Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, hätte verfolgen können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - juris, DNotZ 2016, 961), strebt sie die Aufhebung des sie belastenden Verwaltungsakts des Beklagten vom 20. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2016 an.

    Die Nachprüfung durch den Senat beschränkt sich insoweit auf diese Klausur, weil die Klägerin allein deren Bewertung gerügt hat (BVerwG, NVwZ-RR 1994, 582; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961).

    Deshalb ist der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher Prüfungen (BVerfG, NJW 1991, 2005) verpflichtet, Prüfungsentscheidungen des Beklagten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 3. März 2020 - Not 5/19 - juris; Urteil vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961, 962).

  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im

    Deshalb ist der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher Prüfungen (BVerfG, NJW 1991, 2005) verpflichtet, Prüfungsentscheidungen des Beklagten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 14. Juli 2016 - Not 22/15 - DNotZ 2016, 961, 962).
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