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   KG, 14.08.1981 - 1 W 4446/80   

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https://dejure.org/1981,16443
KG, 14.08.1981 - 1 W 4446/80 (https://dejure.org/1981,16443)
KG, Entscheidung vom 14.08.1981 - 1 W 4446/80 (https://dejure.org/1981,16443)
KG, Entscheidung vom 14. August 1981 - 1 W 4446/80 (https://dejure.org/1981,16443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenrechnung für die Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Zeitpunkt der "Erteilung" eines Erbscheins

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    KostO §§ 107, 109, 130
    Erbrecht; Kosten und Gebühren; »Erteilung« eines Erbscheins bzw. eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Übersendung der Nachlaßakten an das Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung; Geschäftswert der Gebühr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1981, 497
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.12.1960 - BReg. 1 Z 18/60

    Erteilung eines Erbscheins und Begehren einer Grundbuchberichtigung; Aushändigung

    Auszug aus KG, 14.08.1981 - 1 W 4446/80
    Wenn in Rechtsprechung und Schrifttum der Aushändigung einer Urschrift oder Ausfertigung eines Erbscheins gleichgesetzt wird, daß die Nachlaßakten einem Antrag des Erben entsprechend dem Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die in den Akten liegende, den Wortlaut des zu erteilenden Erbscheins wiedergebende Urschrift der Erteilungsbewilligung zum Nachweis der Erbfolge zugeleitet werden (vgl. BayObLGZ 1960, 501, 504 mN), so beruht das gerade auf der Erwägung, daß der Erbe damit die Vermutung für das zu bezeugende Erbrecht gemäß § 2365 BGB auslösen, und dem Grundbuchamt eine Grundlage für die Eintragung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO verschaffen wollte.
  • OLG Frankfurt, 30.08.1993 - 20 W 336/93

    Beweiskraft eines nur für Grundbuchzwecke erteilten Erbscheins

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  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 88/79

    Maßgeblichkeit des herabgesetzten Gebührensatzes bei der Vergütung eines

    Jedenfalls bei einer solchen Sachlage genießt der Armenanwalt vor Ablauf einer analog § 7 Satz 1 GKG zu bestimmenden Frist keinen Vertrauensschutz (KG Rpfleger 1976, 110; OLG Karlsruhe AnwBl. 1978, 462, 463; OLG Celle Rpfleger 1981, 497; Gerold/Schmidt BRAGO 7. Aufl. § 128 Rdn. 30; Schumann/Geißinger BRAGO 2. Aufl. § 128 Rdn. 22).
  • OLG Koblenz, 18.12.1982 - 145 U 262/81

    Prozeßkostenhilfeanwalt; Nachfestsetzung der Gebühren; Zeitablauf; Einwand der

    Demgegenüber arbeitet die Rechtsprechung bei dem hier interessierenden Fall des Wandels der Rechtsprechung entweder mit dem Instrument der Rechtsmittelfrist in Analogie zu den §§ 7 GKG , 15 KostO , 10 GVKostG (OLG Hamm JurBüro 82, 877; OLG Celle Rpfleger 81, 497; OLG Braunschweig JurBüro 80, 713; KG JurBüro 76, 212; OLG Stuttgart AnwBl 78, 462) oder dem prozessualen Einwand der Rechtssicherheit (KG Deutsches Recht 1940, 1208; OLG Hamm AnwBl 67, 204; OLG Breslau HRR 1941, 662; Gerold/Schmidt, BRAGebO 7. Aufl. § 128 Rdn. 27"Verwirkung"; Schumann/Geißinger, BRAGebO 2. Aufl. § 128 Anm. 21).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.1982 - 6 WF 175/82
    Dabei kann dahinstehen, wie der Rückerstattungsanspruch der Staatskasse rechtlich zu qualifizieren ist, ob er, wie teilweise in der Literatur vertreten wird (vgl. zum Beispiel Schumann/Geißinger, BRAGO 2. Aufl. § 128 Rdn. 22), nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, oder ob es sich, wie die wohl herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur meint (vgl. zum Beispiel OLG München Rpfleger 1972, 114; OLG Koblenz JurBüro 1980, 1048; OLG Celle Rpfleger 1981, 497; Riedel/ Sußbauer, BRAGO 4. Aufl. § 128 Rdn. 31), um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt.
  • OLG Hamm, 31.03.1982 - 6 WF 119/82
    Soweit das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß vom 13. August 1981 (vgl. Rpfleger 1981, 497) für die Rückforderung zuviel gezahlter Armenanwaltsvergütung eine Frist von einem Kalenderjahr seit der endgültigen Beendigung des Verfahren annehmen will, ist dafür kein plausibler Grund ersichtlich, da die Entscheidung ebenfalls von § 7 GKG ausgeht, und sich unter anderem auf das Oberlandesgericht Stuttgart (AnwBl 1978, 46) stützt.
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