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   KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02   

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KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02 (https://dejure.org/2003,9298)
KG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 27 U 264/02 (https://dejure.org/2003,9298)
KG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 27 U 264/02 (https://dejure.org/2003,9298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB? (IBR 2004, 263)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 167
  • BauR 2004, 1504 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 496
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Die Frage, ob und in welcher Höhe ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenztheorie, bei der in erster Linie ein Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage des Anspruchsstellers mit derjenigen, die sich ohne dieses schädigende Ereignis eingestellt hätte, anzustellen ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - MDR 1987, 109; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - VIII ZR 349/85 - BGHZ 99, 197; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Vorbemerkung vor § 249, Rdnr. 8 m. w. N.).

    Diese wertende Betrachtung findet nur bei Aufwendungen, die im Hinblick auf einen Vertrag erbracht worden sind, in denen also - anders als hier - Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann oder im Hinblick auf Wirtschaftsgüter von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung Anwendung (BGH, MDR 1987, 109; BGH, BGHZ 99, 197.; OLG Köln, MDR 1992, 228).

  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Ein Vermögensschaden wäre der Klägerin nur dann entstanden, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgehen (BGH NJW 1977, 1446; OLG Köln, Urteil vom 8. November 1991 - 19 U 50/91 - MDR 1992, 228).

    Diese wertende Betrachtung findet nur bei Aufwendungen, die im Hinblick auf einen Vertrag erbracht worden sind, in denen also - anders als hier - Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann oder im Hinblick auf Wirtschaftsgüter von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung Anwendung (BGH, MDR 1987, 109; BGH, BGHZ 99, 197.; OLG Köln, MDR 1992, 228).

  • LG Berlin, 05.06.2002 - 23 O 209/01
    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Juni 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 23 O 209/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das am 5. Juni 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 23 O 209/01 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie 37.071,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem EZB-Leitzins seit dem 1. April 2001 zu zahlen,.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren;

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem am 14. Februar 2001 verkündeten Beschluss (Verg 14/00) - auf den ergänzend Bezug genommen wird - hierzu ausgeführt, dass die Ausschreibungsunterlagen, die die Beklagte dem Vergabeverfahren zugrunde gelegt hatte, insbesondere der Leistungskatalog vom 14. Juni 2000, unvollständig waren und den Anforderungen an die Bestimmtheit (§§ 8 und 16 Nr. VOL/A) nicht genügten.
  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74

    Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück;

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Ein Vermögensschaden wäre der Klägerin nur dann entstanden, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgehen (BGH NJW 1977, 1446; OLG Köln, Urteil vom 8. November 1991 - 19 U 50/91 - MDR 1992, 228).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Der Teilnehmer einer öffentlichen Ausschreibung darf darauf vertrauen, dass er eine realistische Chance auf eine Amortisation seiner oft erheblichen Aufwendungen zur Ausarbeitung eines sorgfältig kalkulierten Angebots hat (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02
    Die Frage, ob und in welcher Höhe ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, beurteilt sich grundsätzlich nach der sog. Differenztheorie, bei der in erster Linie ein Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage des Anspruchsstellers mit derjenigen, die sich ohne dieses schädigende Ereignis eingestellt hätte, anzustellen ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - MDR 1987, 109; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - VIII ZR 349/85 - BGHZ 99, 197; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Vorbemerkung vor § 249, Rdnr. 8 m. w. N.).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Vielfach wird darauf abgestellt, ob das Angebot nach dem dem Auftraggeber zustehenden Wertungsspielraum den Zuschlag hätte erhalten können (KG, Urt. v. 14.8.2003 - 27 U 264/02, VergabeR 2004, 496; Stockmann, aaO; Gronstedt, aaO Rdn. 1294; Bungenberg, aaO, § 126 Rdn. 7; Dippel, aaO, § 126 Rdn. 13 f.; Verfürth, aaO, § 126 Rdn. 17; ähnlich Schnorbus, BauR 1999, 77, 93).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15

    Kreisstraßenbewirtschaftung - Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen

    Es trifft zwar zu, dass innerbetriebliche Personalkosten für die Angebotserstellung nach allgemeinen Grundsätzen des deutschen Schadensrechts (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86, BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50) lediglich in engen Grenzen als Vermögensschaden anerkannt werden, nämlich nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Bieter die mit der Angebotserarbeitung oder Teilnahme am Vergabeverfahren befassten Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und er in diesem Fall Gewinne erzielt hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 1977 - V ZR 236/74, NJW 1977, 1446; KG, Urteil vom 14. August 2003 - 27 U 264/02, NZBau 2004, 167, 169; vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Urteil vom 1. August 2013 - 2 U 151/12).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Ein ersatzfähiger Vermögensschaden wäre der Klägerin nur dann entstanden, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgehen (BGH NJW 1977, 1446; OLG Köln, Urteil vom 8. November 1991 - 19 U 50/91 - MDR 1992, 228; KG NZBau 2004, 167).
  • OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17

    Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?

    Anders wäre dies nur, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte - gewinnbringend - einsetzen können, so dass ihr infolge des schädigenden Ereignisses Gewinne entgangen wären (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34 ff., OLG Köln, Urt. v. 08.11.1991, 19 U 50/91, BauR 1992, 98, KG Berlin, Urt. v. 14.08.2003, 27 U 264/02, NZBau 2004, 167 sowie OLG Köln, Urt. v. 23.07.2014, I-11 U 143/13, VergabeR 2015, 99).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 4/06

    Vergabeverfahren: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Bieters auf die Einhaltung

    Nur in diesem Fall kann auf die eigenständige Anspruchsgrundlage des § 126 GWB zurückgegriffen werden (KG NZBau 2004, 167; Pastor in Werner/Pastor, 11. Aufl., RN 1884; Stockmann in Immenga/Mestmäcker, 3. Aufl., RN 6 zu § 126 GWB).
  • LG Bonn, 12.07.2013 - 1 O 170/12

    Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens nach Beteiligung an einer öffentlichen

    Der anders lautenden Rechtsprechung des KG Berlin (NZBau 2004, 167 [169]) schließt sich die Kammer nicht an.
  • OLG Naumburg, 05.11.2020 - 2 U 7/15

    Schadensersatz wegen der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten im

    c) Wie die Prozessparteien zutreffend angeführt haben, hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil v. 14.08.2003, 27 U 264/02, VergabeR 2004, 296, nachgehend nur zum Anspruchsgrund BGH, Urteil v. 01.08.2006, X ZR 146/03, VergabeR 2007, 194) entschieden, dass Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter der Bieterin zur Teilnahme an einer Ausschreibung nur dann einen Vermögensschaden darstellten, wenn die Bieterin entweder einen Mitarbeiter ausschließlich für diese Arbeitsleistungen eingestellt habe oder wenn sie den Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgingen (a.a.O., in juris Tz. 26).
  • LG Duisburg, 22.02.2023 - 2 O 182/19
    Er musste durch den Einsatz der bei ihm angestellten Mitarbeiterin keine Kosten aufwenden, die ihm sonst erspart geblieben wären (vgl. KG Berlin, NZBau 2004, 167, beck-online; BGH, Urteil vom 29.04.1977 - V ZR 236/74 ,NJW 1977, 1446, beck-online).
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