Rechtsprechung
   KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25291
KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Unlauterer Wettbewerb: Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahrer Angabe" bei einer irreführenden Selbstanpreisung des Namensgebers von Nahrungsergänzungsmitteln in einer Zeitungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels gegen schwerwiegende Erkrankungen durch den Hinweis auf das internationale ärztliche Renomee des Herstellers

  • bzaek.de

    Ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler - (ohne entsprechende tatsächliche Anerkennung in Wissenschaft und bei Patienten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigenwerbung eines populären Zellularmediziners ohne ärztlichen Praxisbezug und wissenschaftliches Renommee als "international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" ist irreführend

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04

    Wissenschaftliche Kritik macht nicht (automatisch) befangen!

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Mit weiterem Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2009 (Bl. III 104) hat der Senat Professor Dr. ... zum Sachverständigen ernannt, der sein schriftliches Gutachten am 28. Januar 2011 (Bl. III 169 ff) erstattet hat, und zwar im Wesentlichen unter Hinweis auf den Inhalt seines in dem Parallelverfahren der Parteien (5 U 23/04) am 5. Januar 2011 erstatteten Gutachtens (Inhalt: Bl. VI 4ff der Sachakte 5 U 23/04, die vorgelegen haben und Gegenstand auch des vorliegenden Rechtsstreits waren).

    Das Gutachten des Sachverständigen Prof. ... vom 28.1.2011 (Bl. III 169) nimmt Bezug auf das Gutachten vom 5.1.2011 im Parallelverfahren (Bl. VI 4 ff in 5 U 23/04) und kommt zu dem Ergebnis, der Beklagte bezeichne sich zu Unrecht als "international anerkannter Wissenschaftler".

    Deshalb gehöre zum Adjektiv "renommiert" auch eine gewisse Nachhaltigkeit in der konsequenten Bearbeitung eines größeren Problemkreises (Bl. VI 10 in 5 U 23/04).

    Wissenschaftliche Forschung setzt nach Auffassung des Sachverständigen ein reproduzierbares methodisches Vorgehen notwendig voraus, und zwar ebenso für nicht der so genannten Schulmedizin zuzurechnende Behandlungsansätze, weil ein solches Vorgehen ein zentrales Element einer rationalen Wissenschaft sei (Bl. VI 9 in 5 U 23/04).

    Darüber hinaus seien die Arbeiten methodisch eigenartig einfallslos, erschienen zum Teil ergebnisgerichtet geplant, weit gehend nur deskriptiv und trügen zur Aufklärung der mutmaßlichen Mechanismen der Wirkung der Mikronährstoffe wenig bei (Bl. VI 41 in 5 U 23/04).

    Dem vorliegenden Hauptsachenantrag Ziffer 1 steht die Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes in dem älteren Verfahren 5 U 23/04 nicht entgegen, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.

    Im Übrigen mag der vorliegende Unterlassungsantrag zwar ein Verbot fordern, das noch vom Kernbereich des Antrages im Verfahren 5 U 23/04 umfasst ist.

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine "geschäftliche Handlung" (anknüpfend an BGH, Urteil vom 27. Juni 2002, I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft und BGH, Urteil vom 13. Februar 2003, I ZR 41/00, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).(Rn.35).

    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Handelnden (BGH, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rdn. 21, m.w.N.; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rdn. 21).

    Ein erhebliches Indiz für eine geschäftliche Handlung kann gerade dann vorliegen, wenn die Handlung in bewusst irreführender Weise auf die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers Einfluss nimmt (vgl. BGH, GRUR 2003, 800, juris Rn. 21 - Schach-Computerkatalog; Köhler, a.a.O., § 2 UWG Rn. 51 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Die Aussage "ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" enthält einen hinreichenden Tatsachenkern, der einer Beweisaufnahme zugänglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2008, VI ZR 189/06, WRP 2008, 820 - namenloser Gutachter).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BVerfGE 85, 1, 17, 20f.; 90, 241, 248 f.; BGH, WRP 2008, 820 - Namenloser Sachverständiger, juris Rdn. 18).

    Wenn die Bezeichnung eines Gutachters als "namenlos" zu substanzarm sein soll (so BGH, WRP 2008, 820 - namenloser Gutachter, juris Rdn. 19), so soll dies - im Verhältnis zu dem im vorgenannten Rechtsstreit klagenden "Auftraggeber" des Gutachtens (Auftrag einer Aktiengesellschaft, deren Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender der Kläger war, zur Bewertung eines Unternehmenswertes, und zwar einer Fotosammlung) - daraus folgen, dass nicht der Kläger, sondern nur der Sachverständige negativ eingestuft und in dem dort streitgegenständlichen Artikel nur mittelbar eine Beziehung zum Kläger hergestellt werde, und zwar über dessen Verbindungen zur Aktiengesellschaft und eines kritisierten Wertanstiegs der Aktien in Folge des Sachverständigengutachtens.

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vergleiche hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm).(Rn.31).

    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

    Zwar darf die Teilhabe an Auseinandersetzungen über gesellschaftspolitische, etwa gesundheitspolitische Fragen einem Grundrechtsträger nicht deshalb erschwert werden, weil er sich in dem betreffenden Bereich selbst beruflich und wettbewerblich betätigt und er dies nicht verschweigt (BVerfG, Beschluss v. 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

    Dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit kann in diesen Fällen durch eine Abwägung innerhalb der jeweiligen wettbewerbsrechtlichen Verbotsnorm hinreichend Rechnung getragen werden (vergleiche BGH, 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragfestsetzung).(Rn.44).

    Das Gewicht der werbewirksamen Umstände tritt hier nicht so deutlich hinter ein sachliches Informationsinteresse zurück, dass - zum Schutz der Meinungsfreiheit - wettbewerbsrechtliche Ansprüche von vornherein ausgeschlossen werden müssten und es keiner weitergehenden Abwägungen im Rahmen der materiell-rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit - in Abwägung mit den wettbewerblich geschützten Interessen der Konkurrenten und der Verbraucher - bedürfte (vgl. auch BGHZ 180, 355, TZ. 17f - Festbetragsfestsetzung).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine mittelbare Förderung des Produktabsatzes im Sinne einer Aufmerksamkeitswerbung (Imagewerbung) genügt (BGH, GRUR 1995, 595, 596 - Kinderarbeit; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 UWG Rdn. 47, 50 m.w.N.; Senat, a.a.O., juris Rdn. 33; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

    Dem kann aber auch bei der Anwendung des § 5 UWG hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. etwa Urteil des Senats vom 14.9.2001, 5 U 42/01, in einem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien, und dort auch zum übrigen Text der Werbung außerhalb der gerahmten Informationen; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine mittelbare Förderung des Produktabsatzes im Sinne einer Aufmerksamkeitswerbung (Imagewerbung) genügt (BGH, GRUR 1995, 595, 596 - Kinderarbeit; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 UWG Rdn. 47, 50 m.w.N.; Senat, a.a.O., juris Rdn. 33; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

    Dem kann aber auch bei der Anwendung des § 5 UWG hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. etwa Urteil des Senats vom 14.9.2001, 5 U 42/01, in einem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien, und dort auch zum übrigen Text der Werbung außerhalb der gerahmten Informationen; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine "geschäftliche Handlung" (anknüpfend an BGH, Urteil vom 27. Juni 2002, I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft und BGH, Urteil vom 13. Februar 2003, I ZR 41/00, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).(Rn.35).

    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Handelnden (BGH, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rdn. 21, m.w.N.; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rdn. 21).

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vergleiche hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm).(Rn.31).

    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Auch insoweit obläge es aber darüber hinaus diesen, sich künftig eindeutig zu äußern (BVerfG, NJW 2006, 207 und 3769).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 42/01

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Ärztlicher Behandlungsfehler;

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2005 - L 6 U 141/04
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht