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   KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15   

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https://dejure.org/2015,35300
KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15 (https://dejure.org/2015,35300)
KG, Entscheidung vom 14.08.2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15 (https://dejure.org/2015,35300)
KG, Entscheidung vom 14. August 2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15 (https://dejure.org/2015,35300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 204 Abs 1 StPO, § 205 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 211 StPO
    Zwischenverfahren in Strafsachen: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten; vorläufige Verfahrenseinstellung bei bestehenden Zweifeln an dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eines Angeschuldigten im Zwischenverfahren; Ablehnung der Eröffnung aus rechtlichen Gründen wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses; Vorläufige Einstellung des Verfahrens bei Zweifeln an einer dauerhaften ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Gerichts im Zwischenverfahren bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
    Die Rechtsmittelkosten gehören zu den Verfahrenskosten, die der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226, 228; Degener in SK-StPO 4. Aufl., Rn. 30; KMR-Stöckel Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 15; jeweils zu § 473).
  • BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95

    Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung

    Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
    Liegt Verhandlungsunfähigkeit dagegen nur vorübergehend vor und bestehen Zweifel an einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit, die etwa dann begründet sein können, wenn das Gericht Verhandlungsfähigkeit nicht sicher feststellen kann, kommt lediglich die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO in Betracht (vgl. Senat aaO; BGH StV 1996, 250, 251; OLG Nürnberg MDR 1968, 516; LG Hannover StV 1988, 520, 521).
  • LG Hannover, 07.05.1987 - 55 C 1/86
    Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
    Liegt Verhandlungsunfähigkeit dagegen nur vorübergehend vor und bestehen Zweifel an einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit, die etwa dann begründet sein können, wenn das Gericht Verhandlungsfähigkeit nicht sicher feststellen kann, kommt lediglich die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO in Betracht (vgl. Senat aaO; BGH StV 1996, 250, 251; OLG Nürnberg MDR 1968, 516; LG Hannover StV 1988, 520, 521).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
    Von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - juris Rn. 34, insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • KG, 06.04.1998 - 4 Ws 68/98
    Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
    Die Feststellung dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten im Zwischenverfahren führt zur Ablehnung der Eröffnung nach § 204 StPO aus rechtlichen Gründen wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 1998 - 4 Ws 68/98 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 204 Rn. 2) mit der Folge des Eintritts der Sperrwirkung nach § 211 StPO.
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.).
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