Rechtsprechung
KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 204 Abs 1 StPO, § 205 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 211 StPO
Zwischenverfahren in Strafsachen: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten; vorläufige Verfahrenseinstellung bei bestehenden Zweifeln an dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eines Angeschuldigten im Zwischenverfahren; Ablehnung der Eröffnung aus rechtlichen Gründen wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses; Vorläufige Einstellung des Verfahrens bei Zweifeln an einer dauerhaften ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Gerichts im Zwischenverfahren bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit als Verfahrenshindernis
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.06.2015 - 245 Js 381/13
- LG Berlin, 09.06.2015 - 519 KLs 13/14
- KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15 - 161 AR 19/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 374
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
- BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
Verhandlungsunfähigkeit - Revision - Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung
Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
Liegt Verhandlungsunfähigkeit dagegen nur vorübergehend vor und bestehen Zweifel an einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit, die etwa dann begründet sein können, wenn das Gericht Verhandlungsfähigkeit nicht sicher feststellen kann, kommt lediglich die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO in Betracht (…vgl. Senat aaO; BGH StV 1996, 250, 251; OLG Nürnberg MDR 1968, 516; LG Hannover StV 1988, 520, 521). - LG Hannover, 07.05.1987 - 55 C 1/86
Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
Liegt Verhandlungsunfähigkeit dagegen nur vorübergehend vor und bestehen Zweifel an einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit, die etwa dann begründet sein können, wenn das Gericht Verhandlungsfähigkeit nicht sicher feststellen kann, kommt lediglich die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 205 StPO in Betracht (…vgl. Senat aaO; BGH StV 1996, 250, 251; OLG Nürnberg MDR 1968, 516; LG Hannover StV 1988, 520, 521). - OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
- KG, 06.04.1998 - 4 Ws 68/98
Auszug aus KG, 14.08.2015 - 4 Ws 62/15
Die Feststellung dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten im Zwischenverfahren führt zur Ablehnung der Eröffnung nach § 204 StPO aus rechtlichen Gründen wegen Bestehens eines Verfahrenshindernisses (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 1998 - 4 Ws 68/98 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 204 Rn. 2) mit der Folge des Eintritts der Sperrwirkung nach § 211 StPO.
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (…vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.). - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17 Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (…vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.).
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17 Für die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fehlt es an einer gesetzlichen Handhabe, diese der Staatskasse aufzuerlegen, so dass sie von ihnen selbst zu tragen sind (…vgl. BGH aaO. Rn. 9; KG, 4 Ws 62/15 v. 14.08.2015, NStZ 2016, 374 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 473 Rn. 15 mwN.).