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   KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04   

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KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04 (https://dejure.org/2004,1628)
KG, Entscheidung vom 14.09.2004 - 9 U 84/04 (https://dejure.org/2004,1628)
KG, Entscheidung vom 14. September 2004 - 9 U 84/04 (https://dejure.org/2004,1628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Bildbericht nach EGMR-Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung; Persönlichkeitsrecht einer absoluten Person der Zeitgeschichte ; Wahre Äußerungen in der Medienberichterstattung; Provozieren des Berichterstattungsinteresses der Medien durch einen Prominenten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; KUG § 22 f; ; KUG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Pressefreiheit bei identifizierenden Wort- und Fotoberichterstattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung des Ernst August von Hannover in Frankreich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Berichterstattung nach "Caroline"-Urteil

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Berichterstattung nach "Caroline"-Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3637
  • NJW 2006, 640 (Ls.)
  • GRUR 2004, 1059
  • ZUM 2004, 922
  • afp 2004, 559
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03

    Anspruch auf Unterlassung einer Fotoveröffentlichung; Reichweite eines

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Landgerichts Berlin (27 O 791/03 und 27 O 789/03) vom 18. März 2004 geändert und die Klagen abgewiesen.

    Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteile vom 18. März 2004 zur Unterlassung sowohl der Wort- als auch und Bildberichterstattung verurteilt (27 O 789/03 und 27 O 791/03).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).

    Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037; Wenzel, aaO, Kap. 10.198).

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).

    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Es ist jedoch bereits fraglich, ob diese von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die (Un)-Zulässigkeit der Berichterstattung über schwere Straftaten einer bis dahin unbekannten Personen (vgl. BGHZ 143, 199 = BGH, NJW 2000, 1036) auf das vorliegende Sachgeschehen übertragen werden können.

    Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037; Wenzel, aaO, Kap. 10.198).

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Der Kläger zieht zum anderen aber auch deshalb die Aufmerksamkeit der breiten Leserschaft auf sich, weil er der Ehemann der ständig im Licht der Öffentlichkeit stehenden Pnnnnnnnnnnnnnnnn , vormals Mnnn ist (vgl. BGH NJW 1999, 2893; BVerfG NJW 2000, 2189).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    An der Zulässigkeit der Berichterstattung ändert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647) nichts.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Unabhängig von der Frage, ob das zwischen der Ehefrau des Klägers und der Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil überhaupt eine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechstreit entfalten könnte (vgl. allgemein dazu BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 120), ist festzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend Gerichtshof genannt) ein völlig anderes Sachgeschehen zu beurteilen hatte.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Der Senat weicht in seinem rechtlichen Ansatz von der Entscheidung des 10. Zivilsenats des Kammergerichts im Verfahren 10 U 412/03 vom 1. März 2004 (Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO) sowie der in den Hinweisbeschlüssen zu den Verfahren 10 U 410/03 und 10 U 411/03 vom 5. Februar 2004 (Anlage Ast 6) geäußerten Rechtsansicht ab (vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2003, - XI ZR 238/02 -).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
    Der Kläger zieht zum anderen aber auch deshalb die Aufmerksamkeit der breiten Leserschaft auf sich, weil er der Ehemann der ständig im Licht der Öffentlichkeit stehenden Pnnnnnnnnnnnnnnnn , vormals Mnnn ist (vgl. BGH NJW 1999, 2893; BVerfG NJW 2000, 2189).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93

    Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • RG, 13.02.1904 - I 411/03

    1. Rechtliche Bedeutung der Verpflichtungserklärung im Konnossement. 2. Genügt in

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in AfP 2004, 559 ff. veröffentlicht ist, hat ausgeführt: .
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    c) das Urteil des Kammergerichts vom 14. September 2004 - 9 U 84/04 -.

    Die erstinstanzlich noch erfolgreiche Unterlassungsklage des Beschwerdeführers hat das Kammergericht in seinem Urteil (veröffentlicht in NJW 2004, S. 3637 ff.) zurückgewiesen.

  • KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten

    Die Erwägungen der Entscheidung des Senates in dem Urteil zur öffentlichen Berichterstattung über den Verkehrsverstoß eines Angehörigen des Hochadels (GRUR 2004, 1059) können ohnehin nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattungsinteresse an der Person eines

    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich auf Grund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (BGH NJW-RR 2007, 619; Senat NJW 2004, 3637).
  • OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte

    Prominente dürfen sich daher aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit auch wieder zurückziehen, selbst wenn sie in der Vergangenheit Einblicke in ihre Privatsphäre zugelassen haben (LG Berlin, ZUM-RD 2011, 31, 36; vgl. auch KG NJW 2004, 3637: Verkehrsverstoß eines Prominenten, der mehrfach durch Regelverstöße in den Blick der Öffentlichkeit geraten ist).
  • KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05

    Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines

    Denn auch Straftaten - und die mit deren Verfolgung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen - gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Presse ist (vgl. BverfGE 35, 202/230 ff. - Lebach; NJW 2006, 599/600 f.; Senat, NJW 2004, 3637).
  • KG, 16.05.2008 - 9 U 122/06

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Öffentliches Informationsinteresse an der

    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen aber nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie beim Eintreten einer Prangerwirkung (BGH NJW-RR 2007, 619; Senat KG NJW 2004, 3637 m.w.N.).
  • LG Osnabrück, 14.06.2007 - 4 O 2942/06

    Begleichung der Steuerschuld beider Eheleute bei Zahlung nur eines Ehegatten;

    Durch Endurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 29. März 2005, Az.: 9 U 84/04 wurde die Insolvenzschuldnerin sodann verurteilt, diesen Gesamtbetrag zuzüglich Zinsen an den Verkäufer zu zahlen.
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