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   KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15   

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https://dejure.org/2015,25620
KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15 (https://dejure.org/2015,25620)
KG, Entscheidung vom 14.09.2015 - 3 WF 119/15 (https://dejure.org/2015,25620)
KG, Entscheidung vom 14. September 2015 - 3 WF 119/15 (https://dejure.org/2015,25620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 38 Abs 3 FamFG, § 63 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 FamFG, § 64 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 2 FamFG
    Umgangsverfahren: Alleinige Kostentragungspflicht des Antragstellers bei schuldhafter Verfahrensverzögerung; Verschleppung und Verweigerung eines gerichtlich angeordneten Drogentests

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Umgangsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FamFG § 81; FamFG § 83 Abs. 2
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Umgangsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsverfahren und die Kosten

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kostenentscheidung im Verfahren betreffend Umgangsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 01.09.2014 - 10 UF 134/14

    Prüfungsmaßstab bei isolierter Anfechtung einer Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
    Vielmehr soll durch diese Regelung allgemein zur Einhaltung der namentlich in § 27 FamFG begründeten Mitwirkungspflichten der Beteiligten angehalten werden (Zöller/Feskorn, a. a. O., Rn.11; OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2014 - 10 UF 134/14 -, juris).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
    Dabei steht ihm ein weitgehendes Ermessen zu, das allerdings durch die Vorschrift des § 81 Abs. 2 FamFG eingeschränkt ist, wonach in den dort genannten Fällen die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten ganz oder zum Teil aufzuerlegen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
    Aus § 27 FamFG ergibt sich nach ausdrücklicher gesetzgeberischer Vorstellung eine Pflicht für die Eltern betroffener Kinder zur Mitwirkung an der Erstellung entsprechender Gutachten, die zwar - ebenso wie die Mitwirkung an Alkohol- und Drogentests - nicht selbständig erzwingbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - XII ZB 68/09 -, juris).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
    In Umgangsregelungsverfahren erfordert insbesondere auch die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung des Kindes und der Eltern eine beschleunigte Behandlung (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -, juris).Insofern handelte es sich in jedem Fall um ein eilbedürftiges Verfahren, in dem sich bereits eine Verzögerung von einem Monat als gewichtig auswirken kann (vgl. Prütting/Helms/Feskorn, a. a. O., § 81 Rn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Erforderlichkeit der Begründung der

    Auszug aus KG, 14.09.2015 - 3 WF 119/15
    Das Amtsgericht hat in Verkennung einer notwendigen Ermessensausübung und der Begründungspflicht nach § 38 Abs. 3 FamFG (Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 81 Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.07.2012 - 6 WF 360/12 -, juris) lediglich die Kostenvorschrift genannt.
  • OLG Schleswig, 19.02.2016 - 10 WF 10/16

    Kostenentscheidung in Abstammungsverfahren bei schuldhafter Verzögerung der

    Durch die Regelung sollen die Verfahrensbeteiligten allgemein zur Einhaltung der unter anderem in § 27 FamFG begründeten Mitwirkungspflichten der Beteiligten angehalten werden (OLG Celle a.a.O.; Kammergericht NZFam 2015, 1073).
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