Rechtsprechung
KG, 14.09.2017 - 22 U 174/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fläche zur Erholung und Freizeitgestaltung, öffentlicher Verkehr
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 2 StVO, § 5 Abs 1 StVO, § 24 Abs 1 S 2 StVO
Kollision eines Fahrradfahrers mit einem Kettcar auf einem Freizeitgelände: Zulässigkeit einer Teilklage auf Schmerzensgeld; Anwendbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Teilklage auf Teilschmerzensgeld; Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Kind gelenkten, mit 4 Personen besetzten Go-Karts mit einem Radfahrer auf dem Tempelhofer Flugfeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Teilklage auf Teilschmerzensgeld; Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Kind gelenkten, mit 4 Personen besetzten Go-Karts mit einem Radfahrer auf dem Tempelhofer Flugfeld
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Teilklage auf Teilschmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fläche zur Erholung und Freizeitgestaltung: Wann gilt die StVO?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision eines Fahrradfahrers mit einem Kettcar auf einem Freizeitgelände
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall auf dem Tempelhofer Feld - Auf dem Berliner Freizeitgelände stieß ein Radfahrer mit einem Kettcar zusammen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Auf dem Tempelhofer Feld - gilt die Straßenverkehrsordnung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Tempelhofer Feld sind Grundregeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten - Verkehrsteilnehmer müssten Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.08.2016 - 43 O 297/15
- KG, 14.09.2017 - 22 U 174/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 25
- MDR 2018, 88
- VersR 2018, 504
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 06.03.2020 - 11 U 274/19
Unfall im Bärenkostüm - An Karneval ist mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen
Ausnahmsweise zulässig ist eine offene Teilklage nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn sich nicht endgültig sagen lässt, welche Änderungen des gesundheitlichen Zustands noch eintreten können, die Schadensentwicklung - wie hier - also noch nicht abgeschlossen ist, und der Geschädigte bei dessen Bemessung auf die Unfallfolgen, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten sind, abstellt und hierdurch eine hinreichende Individualisierbarkeit gewährleistet (BGH, NJW 2004, 1243, 1244; vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 2011, 3169, 3170; KG, NJW-RR 2018, 25 f.).