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   KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87   

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KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87 (https://dejure.org/1987,7946)
KG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 1 W 4493/87 (https://dejure.org/1987,7946)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 1 W 4493/87 (https://dejure.org/1987,7946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Entlassung des Jugendamtes als gesetzlicher Amtsvormund zugunsten der Bestellung eines anderen Jugendamtes als Vormund; Herbeiführung eines Wechsels in der Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft; Voraussetzung der ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1791c, 1887; JWG § 43
    Vormundschaft und Pflegschaft; keine Entlassung des Jugendamtes als gesetzlicher Amtsvormund zugunsten der Bestellung eines anderen Jugendamtes zum Vormund; Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung nach § 212a ZPO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 321
  • Rpfleger 1988, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Allerdings fehlte dem Beteiligten zu 1) die Beschwerdeberechtigung in bezug auf die als Erstbeschwerde vorgelegte Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, wenn die in derselben Entscheidung des Rechtspflegers enthaltene Entlassungsverfügung gemäß § 16 FGG wirksam geworden wäre, da das Amt des Beteiligten zu 1) als gesetzlicher Vormund dann mit dem Wirksamwerden der Entlassungsverfügung geendet hätte (vgl. Senat NJW 1971, 53).

    Die einmal wirksam erfolgte Bestellung des neuen Vormundes kann nicht rückwirkend beseitigt werden (vgl. Senat NJW 1971, 53; OLG Hamm ZblJugR 1967, 200), so daß eine Aufhebung des Bestellungsaktes nicht angezeigt ist (vgl. auch § 32 FGG); vielmehr wären nach der von dem Senat ausgesprochenen Beseitigung der gegen den Beteiligten zu 1) gerichteten Entlassungsverfügung zwei Vormünder solange nebeneinander im Amt, bis der neue Vormund mit Wirkung für die Zukunft entlassen wird, wozu es nicht besonderer Entlassungsvoraussetzungen bedarf (vgl. Senat und OLG Hamm, jeweils aaO).

  • BayObLG, 21.02.1977 - BReg. 1 Z 95/76
    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Die Entlassung des gesetzlichen Amtsvormundes - des Jugendamtes - zugunsten der Bestellung eines anderen Jugendamtes zum Vormund verbietet die Sonderregelung des § 43 JWG (vgl. da- zu KG JFG 13, 442 ff; BayObLGZ 1977, 30, 37 ff).

    Diese Auffassung wird mit Recht damit begründet, daß es der von dem Gesetzgeber gewollten zentralen Stellung des Jugendamtes entspricht, den Wechsel des Jugendamtes als gesetzlicher Amtsvormund zugunsten eines anderen Jugendamtes der - allerdings gerichtlich überprüfbaren (vgl. § 43 Abs. 2 JWG) - Disposition der Jugendämter zu überlassen (vgl. BayObLGZ 1977, 30, 37 f; Jans/Happe, aaO), und sich die Bedeutung des § 43 JWG als Spezialvorschrift den einschlägigen Vorschriften auch hinreichend deutlich entnehmen läßt.

  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Nach von dem Senat geteilter Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 30, 335; 35, 236) kann eine wirksame Zustellung nach § 212a ZPO nur vorliegen, wenn der Zustellungsempfänger ein mit Datum und Unterschrift versehenes Empfangsbekenntnis - auch nachträglich - ausgestellt hat (vgl. auch KG [12. ZS] NJW 1969, 57; Schumann in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 198 Rdn. 11; Jansen, aaO § 16 Rdn. 32).
  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86

    Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis

    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Es ist zwar anerkannt, daß ein gemäß § 212a ZPO wirksames Empfangsbekenntnis auch dadurch zustande kommen kann, daß der Empfänger des erkennbar in Zustellungsabsicht übersandten Schriftstücks in anderer Weise als durch Unterzeichnung und Rücksendung eines formularmäßigen Empfangsbekenntnisses zu erkennen gibt, daß er das zuzustellende Schriftstück an einem bestimmten Tag mit Zustellungswillen entgegengenommen hat (vgl. BGH NJW 1981, 462); das kann insbesondere in Betracht kommen, wenn der Empfänger in einer von ihm unterzeichneten Rechtsmittelschrift nachträglich den Tag der Zustellung ausdrücklich angibt (vgl. BGH NJW 1987, 2679 mwN).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Nach von dem Senat geteilter Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 30, 335; 35, 236) kann eine wirksame Zustellung nach § 212a ZPO nur vorliegen, wenn der Zustellungsempfänger ein mit Datum und Unterschrift versehenes Empfangsbekenntnis - auch nachträglich - ausgestellt hat (vgl. auch KG [12. ZS] NJW 1969, 57; Schumann in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 198 Rdn. 11; Jansen, aaO § 16 Rdn. 32).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Auszug aus KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87
    Es ist zwar anerkannt, daß ein gemäß § 212a ZPO wirksames Empfangsbekenntnis auch dadurch zustande kommen kann, daß der Empfänger des erkennbar in Zustellungsabsicht übersandten Schriftstücks in anderer Weise als durch Unterzeichnung und Rücksendung eines formularmäßigen Empfangsbekenntnisses zu erkennen gibt, daß er das zuzustellende Schriftstück an einem bestimmten Tag mit Zustellungswillen entgegengenommen hat (vgl. BGH NJW 1981, 462); das kann insbesondere in Betracht kommen, wenn der Empfänger in einer von ihm unterzeichneten Rechtsmittelschrift nachträglich den Tag der Zustellung ausdrücklich angibt (vgl. BGH NJW 1987, 2679 mwN).
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