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   KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01   

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https://dejure.org/2002,14417
KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01 (https://dejure.org/2002,14417)
KG, Entscheidung vom 14.10.2002 - 8 U 180/01 (https://dejure.org/2002,14417)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 8 U 180/01 (https://dejure.org/2002,14417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn der Verjährung der Betriebskostennachforderungen erst mit der Abrechnung auch bei fehlender Vorauszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197 § 535
    Verjährung von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters aufgrund einer Betriebskostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    An die Erfüllung der Voraussetzungen des § 683 Abs. 1 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, WPM 1993, 797; BGH, ZMR 1999, 93 ; OLG Hamburg, GE 2001, 1265).

    Anhaltspunkt ist in erster Linie die Zahlung eines erhöhten Mietzinses durch einen Nachmieter (BGH, ZMR 1999, 93 ).

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    Kommt nämlich der Gläubiger seiner Obliegenheit zur Rechnungserteilung nicht alsbald nach, muss er sich gemäß den §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen, wie wenn die Forderung fällig geworden wäre (BGH, NJW-RR 1986, 1279; aA BGHZ 113, 194).
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    Einrichtungen i.S. dieser Vorschrift sind bewegliche Sachen, die mit der Mietsache fest verbunden sind, aber wieder abgetrennt werden können und die dazu bestimmt sind, dem wirtschaftlichen Zweck der Mietsache zu dienen (BGH, NJW 1987, 2861 = BGHZ 101, 37 ).
  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    Grundsätzlich ist die Abwälzung von Reparatur- und Instandhaltungspflichten auf den Geschäftsraummieter zulässig und wirksam (BGHZ 108, 1 ; BGH, NJW-RR 1987, 906).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86

    Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    Grundsätzlich ist die Abwälzung von Reparatur- und Instandhaltungspflichten auf den Geschäftsraummieter zulässig und wirksam (BGHZ 108, 1 ; BGH, NJW-RR 1987, 906).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 10 U 107/91

    Abnutzung der Mietsache durch vertragsmäßigen Gebrauch; Abbedingung des

    Auszug aus KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
    Dem Geschäftsraummieter können ohne betragsmäßige Begrenzung oder sonstige Beschränkung die über die Schönheitsreparaturen hinausgehende Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung im Innern des Mietobjekts überbürdet werden, als diese durch den Mietgebrauch veranlasst oder dem Risikobereich des Mieters zuzuordnen sind (Bub/Treier/Bub, aaO., II, Rdn. 461; OLG Düsseldorf DWW 1992, 241).
  • KG, 20.02.2003 - 8 U 205/02

    Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Dies setzt aber voraus, dass bei einer objektiven Auslegung mehrere Auslegungsmöglichkeiten ernsthaft in Betracht kommen (BGH, NJW 1993, 658; Senat, Urteil vom 14. Oktober 2002, 8 U 180/01, S. 5 der UA).
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